Diskussion:Kloster Marienwerder
Abschnitt: Reformation
Erich II. (Braunschweig-Calenberg-Göttingen) hatte keine Ehefrau namens Elisabeth von Brandenburg. Diese war seine Mutter. --MAY 02:57, 30. Okt. 2009 (CET)
Was lange währt, usw... Ich hab's mal korrigiert. --NurDieHalbeWahrheit (Diskussion) 08:14, 23. Sep. 2014 (CEST)
Abschnitt "Gründung"
Es ist vom Dorf Garbsen die Rede, damit ist allerdings das heutige Altgarbsen gemeint. Die heutige Stadt Garbsen umfasst mit ihren Ortsteilen ein weitaus größeres Gebiet. Soweit ich mich erinnere, gehörte das Dorf Havelse auch zum Kloster Marienwerder, bin mir allerdings nicht sicher ab wann. Werde ich noch mal nachlesen und bei Gelegenheit nachtragen. --NurDieHalbeWahrheit (Diskussion) 10:14, 8. Jul. 2014 (CEST)
Konfiskation vs. "Einziehung"
Das, was Elisabeth von Brandenburg tat, war keine "Einziehung" (Ein Begriff des Strafrechts) von Klostereigentum, sondern eine willkürliche (willkürlich deshalb, weil es keine Rechtsgrundlage gab und auch keine Möglichkeit der Gegenwehr z. B. Klage bei einem Gericht) Konfiskation - also eine entschädigungslose Enteignung. (nicht signierter Beitrag von 2001:638:607:205:0:0:0:30 (Diskussion | Beiträge) 14:02, 14. Apr. 2016 (CEST))
Kloster - Augustiner-Chorherrenstift
Die ersten Jahre war das Kloster nun Augustiner-Chorherrenstift. Der Satz ist natürlich falsch und dürfte so in einer Enzyklopädie nicht stehen. Ein Chorherrenstift, das nach der Augustinerregel organisiert ist und lebt ist kein Kloster. Chorherren sind keine Mönche und ein Stift ist kein Kloster, wenngleich es Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten gibt. (nicht signierter Beitrag von 91.37.100.21 (Diskussion) 23:33, 1. Jan. 2021 (CET))
- Schreibt der Denkmalatlas so: Gestiftet 1196 als Augustinerchorherrenstift. --AxelHH (Diskussion) 23:41, 1. Jan. 2021 (CET)