Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Problem zwischen BLUbot/ChaDDy und Linthorul

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Problemschilderung

Einige meinen die Lizenz des Bildes Bild:Beispiel_IceWM.png ist nicht korrekt. Ich habe den Screenshot aber selbst gemacht und das steht auch dort. Ich habe es unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation und das steht ebenso dort. Und ich kann nicht verstehen, was andere dann zu meckern haben. Denn:

  • Den Screenshot habe ich gemacht --> steht in der Bildbeschreibung, Lizenz steht ebenfalls in Bildbeschreibung
  • Alle in dem Screenshot verwendete Programme sind frei und mit der GNU-Lizenz für freie Dokumentation kompatibel
  • Der Desktop-Hintergrund in dem verwendeten Screenshot ist ebenfalls frei und steht unter der License 2.0/GPL und ist ebenfalls kompatibel mit der GNU-Lizenz für freie Dokumentation; das steht ebenfalls alles in der Bildbeschreibung

Also steht doch alles relevante drin und alles zur Lizenz steht da; dennoch haben das einige noch nicht verstanden.

Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

Beteiligte Benutzer

Benutzer benachrichtigt? einverstanden?
Benutzer:Linthorul (Antragsteller) Linthorul 20:57, 28. Nov. 2007 (CET)
Benutzer:ChaDDy Benutzer Diskussion:ChaDDy#Benachrichtigung_Schiedsgericht
Benutzer:STBR Benutzer Diskussion:STBR#Benachrichtigung_Schiedsgericht
Benutzer:Ahellwig Benutzer Diskussion:Ahellwig#Benachrichtigung_Schiedsgericht
Benutzer:Forrester Benutzer Diskussion:Forrester#Benachrichtigung_Schiedsgericht
Benutzer:BLUbot Benutzer Diskussion:BLUbot#Benachrichtigung_Schiedsgericht
Benutzer:Unscheinbar Benutzer Diskussion:Unscheinbar#Benachrichtigung_Schiedsgericht

Stellungnahmen der beteiligten Benutzer

Jeder der beteiligten Benutzer kann hier eine Stellungnahme zu seiner Rolle im Fall abgegeben. Bitte den Benutzernamen/IP (ohne Link) in die Überschrift schreiben und den Beitrag signieren.

Benutzer:Forrester

Ich weiß zwar nicht, worum es wirklich geht, finde es aber endgeil, dass ich mitmachen darf :)

Ich bin mit Sicherheit nicht involviert und gebe nun einen natürlich trotzdem subjektiven Kommentar ab:

  1. Das Erstellen des Screenshot stellt mit Sicherheit keine "persönliche geistige Schöpfung[...]" (Vgl. § 2 Abs. 2 UrhG) und folglich auch kein Werk im Sinne des UrhG. Ob ein Screenshot "ähnlich wie Lichtbilder hergestellt" (Vgl. § 72 Abs. 1 UrhG) ist ebenfalls zu bezweifeln (nach Definition eines Lichtbildes, die der Schricker in der ersten Auflage heranzieht, wäre dieses hier zu verneinen), wobei ich hier eingestehen muss, dass ich zu endgültiger Sicherheit ein Blick in die einschlägige Literatur bevorzugen würde. Aber auch dann stellt sich weiterhin die Frage, ob hier das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980) erbracht würde. Kurzum: Das ein Urheberrecht oder Leistungsschutzrecht auf den Screenshot besteht, halte ich für höchst fraglich.
  2. Das Foto an sich erfüllt sicherlich die Kriterien um urheberrechtlich geschützt zu sein. Nach Wikipedia-Richtlinien ist allerdings eine Bestätigung an permissions-de auch dann nötig, wenn angegeben wird, dass das Werk unter einer GFDL-kompatibelen Lizenz steht.

Eine subjektive Einschätzung für das SG über die Vereinbarkeit dieser Datei mit Wikipediarichtlien (keine Rechtsberatung, kein Gutachten ^^) -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 21:40, 28. Nov. 2007 (CET)

Chaddy

Brauch ich jetzt einen Anwalt oder wie? (Ich war noch nie vor dem Schiedsgericht...) Was ich aber richtig toll finde ist, dass ich nicht weiß, wessen ich angeklagt bin. So kann ich mich so richtig gut verteidigen. Und jetzt übergebe ich das Wort den restlichen Angeklgten (der ganzen DÜP-Truppe). -- ChaDDy 21:22, 28. Nov. 2007 (CET) P. S.: Der Antrag ist aber doch nicht ernst gemeint, oder? Der 1. April war allerdings schon... P. P. S.: Lol (sorry, ich weiß, ich bin vor Gericht). Sogar der Blubot (ein Robot, ein Computerprogramm!) ist angeklagt...

Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

Fall wird abgelehnt von

  1. --Streifengrasmaus 21:40, 28. Nov. 2007 (CET) Das Schiedsgericht ist die letzte Instanz, nicht die erste. Hier geht es um die Lizenz eines einzelnen Bildes, das erst seit etwas mehr als einem Tag hochgeladen ist. Trotz der beeindruckenden Zahl von Beteiligten hat es offensichtlich keine ernsthaften Diskussionen gegeben (wie auch, in so kurzer Zeit). Versucht es erstmal drei Nummern kleiner, bei Wikipedia:Urheberrechtsfragen oder so.
  2. --Bubo Das sehe ich auch so.
  3. --Thogo BüroSofa 21:42, 28. Nov. 2007 (CET) Bitte das Statement von Forrester hinnehmen, mehr können wir dazu auch nicht sagen.
  4. --Proofreader 21:47, 28. Nov. 2007 (CET) Keine Ausschöpfung der Vorinstanzen.
  5. --Rainer Z ... 22:09, 28. Nov. 2007 (CET)Hier bis auf weiteres die falsche Adresse
  6. --m  ?! 22:28, 28. Nov. 2007 (CET) Das Hintergrundbild steht nach [1] unter einer freien Lizenz namens Artistic 2.0. Ob diese mir unbekannte Lizenz mit unseren Bildregeln vereinbar ist, ist wahrscheinlich weniger eine Sache für die übl. Vorinstanzen, sondern eine Frage, die man auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen von entsprechenden Auskennern klären lassen kann.
  7. --Henriette 22:54, 28. Nov. 2007 (CET) Netter als Streifengrasmaus hätte ich das jetzt auch nicht hinbekommen …


Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

  • Es wird hingeweisen, was in der Lizenzbeschreibung fehlt
  • Die Lizenz (GFDL) soll von gewissen Benutzern akzeptiert werden

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Nur der Vollständigkeit halber: Ich habe das Bild als URV gelöscht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:16, 28. Nov. 2007 (CET)

Alles klar? Seid wann sind 14 Tage schon vorbei? --Linthorul 23:24, 28. Nov. 2007 (CET)
Ich denke mal, du bist auf WP:DÜP/F bzw. WP:UF besser aufgehoben. Oder WP:LP. Du kannst auch mal Ralf bei WP:AP melden, oder gleich WP:VS. Aber hier ist EOD. -- ChaDDy 00:02, 29. Nov. 2007 (CET)
URV sind schnellöschfähig. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:07, 29. Nov. 2007 (CET)
Als Termin wurde der 5. Dezember festgelegt. Da sollte eine Diskussion folgen. Da kannst du das nicht so einfach löschen --Linthorul 18:21, 29. Nov. 2007 (CET)

Der Fall ist abgelehnt. Diskutiert das bitte woanders. --Streifengrasmaus 18:31, 29. Nov. 2007 (CET)

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Der Fall wurde von sieben Schiedsrichtern abgelehnt. Die individuellen Gründe zur Ablehnung sind in den Kommentaren unter Punkt 3.2 zu finden. Im Wesentlichen sind es die folgenden Gründe:

  1. Das SG wurde in diesem Fall als erste Instanz angerufen; qua Definition soll es aber ausschließlich als letzte Instanz (wenn nichts anderes mehr geht oder hilft) angerufen werden
  2. Eine passendere Stelle zur Klärung der Angelegenheit dürfte Wikipedia:Urheberrechtsfragen sein

Für das SG --Henriette 23:05, 28. Nov. 2007 (CET)