Diskussion:Sexuelle Selbstbestimmung

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Eurozentrische Formulierung

Die Formulierungen "westliche Industriestaaten" und "westliche Länder" sind eurozentrisch, weil sie sich implizit auf Europa beziehen und Europa im geografischen Sinn als "Mittelpunkt der Welt" ansehen, und auch im übertragenen Sinn die betreffenden Gesellschaften als Standard darstellen. Hier müssen die Formulierungen noch verbessert, und eine möglichst neutrale Beschreibung gefunden werden. --Joise 01:18, 16. Mai 2006 (CEST)

Besonderer Schutz für Kinder

Habe mal gehört - ist aber schon länger her - dass jemand, der älter ist als 18 Jahre und jemand, der jünger ist als 16 Jahre, auch nicht miteinander - ihr wißt schon - machen darf. Vielleicht könnte man rausfinden, ob das noch stimmt, und eventuell auch einfügen? --Gruß, Constructor 12:39, 26. Okt. 2006 (CEST)

Steht im verlinkten Artikel Schutzalter. Prinzipiell darf man ab 14. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es strafbar. --Franz (Fg68at) 23:06, 26. Okt. 2006 (CEST)

Wie sagt man "Sexuelle Selbstbestimmung" auf Englisch?

Gibt es einen englische Entsprechung des Begriffs "sexuelle Selbstbestimmung"? --Arjo 21:01, 17. Feb. 2009 (CET)

Vielleicht "sexual self-determination" (siehe auch Selbstbestimmung). 93.104.88.46 21:13, 17. Feb. 2009 (CET)

Beyond Marriage

scheint es zu geben: http://www.beyondmarriage.org/index.html Allerdings wäre entweder ein Nachweis hier oder allgemein ein (deutlicher) Verweis auf den Hauptartikel/Spezielartiel Lebensformenpolitik statt die Nennung einzelner Organisationen oder Initiativen vielleicht angebrachter. Ich wüsste nicht so schnell, wo man hier die Grenze ziehen sollte bzw. warum man gerade diese beiden aus Österreich und den USA erwähnen sollte.-- pistazienfresser 20:54, 9. Jul. 2009 (CEST)

Keine Selbstbestimmung...

... ist wohl etwas anderes als altersbedingt eingeschränkte Geschäftsfähigkeit... --nb(NB) > ?! > +/- 19:24, 11. Aug. 2009 (CEST)

Sexuelle Selbstbestimmung der Frau

Die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen kommt im Artikel zu kurz. Diese ist in westlichen Gesellschaften eine Folge der mit der Neuen Frauenbewegung einsetzenden realen weiblichen Emanzipation und hat in der gesellschaftlichen Realität auch mit zunehmender wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Frauen zu tun und damit der Möglichkeit, unbefriedigende oder gewalttätige Beziehungen zu beenden und Ehen scheiden zu lassen. Zugleich sind durch den gesellschaftlichen Wertewandel viele Frauen selbstbewusster geworden und trauen sich einfach mehr Unabhängigkeit zu.

Vom gesellschaftlichen Selbstverständnis her hatten Frauen insbesondere in der Ehe dem Mann sexuell zur Verfügung zu stehen, nicht umsonst wurde der Vergewaltigungsstraftatbestand (anstatt Sexueller Nötigung) in der Bundesrepublik Deutschland erst 1997 eingeführt. Gesetzlich wurde bis 1975 die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Ehemann auch dadurch festgeschrieben, dass Frauen die Zustimmung ihres Ehemannes brauchten, wenn sie einer Berufstätigkeit nachgehen wollten. Desweiteren ist die Möglichkeit einer sexuellen Selbstbestimmung von Frauen auch eine Folge der Verfügbarkeit einer wirksamen Schwangerschaftsverhütung und der Möglichkeit eines legalen Schwangerschaftsabbruchs.

Weltweit sieht die Lage der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen aufgrund partriarchalischer Gesellschaftsordnungen, wirtschaftlicher Abhängigkeit, diskriminierender Gesetzgebung und Phänomenen wie Zwangsehe, Zwangsprostitution, Zwangsbeschneidungen und nicht zuletzt Diskriminierung von Lesben desolat aus, was in Teilen auch für die bundesdeutsche Realität gilt.-- Hanna-Emilia 13:40, 31. Okt. 2010 (CET)

Beschneidung? Tabuthema? Wikizensur?

Das Thema Beschneidung als irreversible rituelle Körperverletzung gehört eindeutig hierher. Ist das zensiert wg. dem Einfluss beschnittener Wikipedianer? (nicht signierter Beitrag von 80.141.247.187 (Diskussion) 13:04, 10. Jul 2012 (CEST))

+1 : Beschneidung Mionderjähriger unter dem Einfluss Dritter gehört auch imo eindeutig hierher. --Neun-x (Diskussion) 22:48, 16. Nov. 2012 (CET)

Ich weiß nicht, wie genau das umgesetzt werden sollte. --Sixtus Beckmesser (Diskussion) 19:49, 19. Aug. 2013 (CEST)
Nein, das gehört nicht hierher. Denn eine Beschneidung/Zirkumzision ist keine sexuelle Handlung und auch kein Eingriff in die Sexualität. Sie verändert auch nicht die sexuellen Möglichkeiten, nur marginal wird dadurch das sexuelle Empfinden oder die Orgasmusfähigkeit verändert.
Wohl aber gehört das in das Lemma Einwilligungsfähigkeit! Dort wurde das Fehlen auch bereits angemahnt, und ich würde mich auch drum kümmern, wären nicht die nationalen rechtliche Unterschiede im deutschsprachigen Raum zu kompliziert, um ohne eine mindestens mittelgroße Recherche dazu was Vernünftiges schreiben zu können. -- Paul Haferstroh (Diskussion) 18:05, 20. Okt. 2017 (CEST)
Ich habe im Artikel Einwilligungsfähigkeit, wo es um ärztliche Eingriffe geht, einen Link zum Hauptartikel Zirkumzision#Beschneidungskritik in der Gegenwart gesetzt, dort wird das Thema erörtert. -- Paul Haferstroh (Diskussion) 19:57, 20. Okt. 2017 (CEST)

Islam

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sexuelle_Selbstbestimmung&diff=prev&oldid=121674230 (Vgl. Konkubinat#Konkubinat_im_Islam)

Sexuelle Versklavung ist der denkbar schwerste Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Deshalb ist das Thema natürlich relevant. --Sixtus Beckmesser (Diskussion) 19:49, 19. Aug. 2013 (CEST)

Nur müssen die entsprechenden Belege vorzeigbar sein. --Chemischer Bruder (Diskussion) 16:21, 22. Aug. 2013 (CEST)

Ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kein Grundrecht?

Ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kein Grundrecht? Im Grundgesetz kann ich dazu nichts finden. Ich war immer davon ausgegangen, das es (ähnlich wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit) ein Grundrecht (oder Menschenrecht) wäre, aber da befand ich mich wohl in einem Irrtum, oder? Hat der Gesetzgeber versehentlich vergessen, die sexuelle Selbstbestimmung zu einem Grundrecht zu machen, oder hat der Gesetzgeber sich bewußt dagegen entschieden? --87.155.44.36 01:19, 13. Apr. 2014 (CEST)

Die EU-Grundrechte-Charta verbietet lediglich eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung (also wegen Homosexualität und Bisexualität, theoretisch auch wegen Heterosexualität), aber damit wird das Recht zur Sexuellen Selbstbestimmung, das ja nicht nur die Freiheit umfasst, ob man homo oder hetero oder bi sein will, sondern vielmehr den Menschen die Gestaltung ihrer sexualität grundsätzlich selbst überläst (solange sie nicht in Rechte anderer eingreifen) wohl noch nicht zu einem Grundrecht. Diskriminiert werden zum Beispiel immer noch Dreierbeziehungen, und der Staat bevormundet die Menschen und der Staat gesteht die Rechte und Vorteile von familien und Ehen ausschließlich nur Zweierbeziehungen zu, auch wenn die betroffenen Menschen etwas anderes wollen. Das die meisten Bürger Zweierbeziehungen wollen, und die von der Diskriminierung von Dreierbeziehungen betroffenen Menschen eine Minderheit sind, ergibt keine stichhaltige Rechtfertigung für deren Diskrimnierung, denn sonst könnte man ja mit gleicher Argumentation auch Homo- und Bisexuelle diskriminieren. Die GGestaltung des privaten persönlichen und intimen Lebensbereiches sollte der Staat grundsätzlich jedem Bürger selbst überlassen, ohne die Bürger zu bevormunden oder zu diskriminieren.--10:55, 15. Dez. 2019 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von 2003:E7:7F2C:6001:1D9F:7F64:9A68:57B7 (Diskussion) )

Überarbeiten

Belege fehlen

Hallo an alle bisherigen Autoren. Durch einen Hinweis auf meiner DS bin ich auf den Artikel gestoßen und musste feststellen, dass er in der aktuellen Version weitgehend aus Theoriefindung besteht. Der Einzelnachweis in ersten Abschnitt lag thematisch weit daneben, hier ging es um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verurteilung zweier erwachsener Geschwister wegen Geschwisterinzests für rechtes und vereinbar mit dem GG erklärte. Ich möchte weder löschen noch mich selbst tief einarbeiten. Deshalb: Wäre doch schade, wenn der Artikel weiterhin unbelegt bleibt.Wer macht den Job also :-) Gruß von --BlaueWunder (Diskussion) 10:46, 2. Mai 2015 (CEST)

Der Artikel bedarf einer Grundsanierung nach wissenschaftlicher Literatur (die mit Artikeln in Qualitätsmedien ergänzt werden kann). Derzeit verstößt er gegen fast alle Grundprinzipien für gute enzyklopädische Artikel. Auffällige TF kannst du imo gern entfernen bzw. ausklammern, das geht so: Formatierung und auf der Disk. mit Difflink vermerkern.--Fiona (Diskussion) 10:43, 22. Jun. 2016 (CEST)

Struktur der Abschnitte

Zurzeit über zeugt mich, neben denn unbelegten Aussagen, die Strukturierung des "Essays" nicht. Der Gedankengang ist nicht nachvollziehbar. Warum kommt der, auch in der Verbreitung wichtige Abschnitt "Homosexualität" so spät, erst nach den zahlenmäßig untergeordneten Abschnitten zu Inzest oder SM? Die Geschichte gehört m.E. eher an den Anfang und dann sollte sich 'der Artikel entscheiden', ob er sich auf Deutschland, Europa, die westliche Welt oder Vorstellungen von Reformern oder Aktivistinnen bezieht. - In Bezug auf Biologische Sexualität scheint eeine andere Ebene angesprochen zu werden. Hier wird 'Sexualität' offenbar als 'Zugehörigkeit zu einem der zwei offiziellen Geschlechter' aufgefasst, aber nicht explizit so definiert - also Sexualität = sex, wie im Pass, und nicht Sexualität als Ausrichtung der Libido. Daher ist der Gedankengang hier nicht schlüssig. Ein Kandidat für die Qualitätssicherung?! --BlaueWunder (Diskussion) 09:46, 3. Mai 2015 (CEST)

Quellen zur Sure 23, 6)

Quellen können hier diskutiert werden. Holiday (Diskussion) 07:55, 22. Jun. 2016 (CEST)

s. meinen Beitrag im Abschnitt Belege fehlen.--Fiona (Diskussion) 10:45, 22. Jun. 2016 (CEST)

Von Kindern initiierte sexuelle Handlungen bedürfen nicht der Einwilligungsfähigkeit

Die meisten sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern werden von dem Erwachsenen initiiert. Trotzdem sind auch Fälle belegt, in denen die sexuelle Handlung von dem Kind initiiert worden ist, insbesondere wenn es sich um einen geschlechtsreifen Jungen handelt. Selbst "konservative" Studien beziffern diese Fälle bei Jungen auf 9 % aller sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern (und bei Mädchen auf 2 %).
Nun ist im Artikel zu lesen: Nach deutschem Recht können Kinder, das heißt Personen unter 14 Jahren, nicht rechtlich wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen, da analog zur Strafmündigkeit im Strafrecht davon ausgegangen wird, dass sie die Folgen altersbedingt nicht verantwortlich einschätzen können. Sexuelle Handlungen mit Kindern stellen sich daher stets als strafbarer sexueller Missbrauch von Kindern dar.
Aufgrund meiner obigen Bemerkung erschließt sich mir nicht die Schlussfolgerung auf alle sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern. Es ist (für mich als Leser) denkbar, dass ein Kind, das nicht wissentlich in sexuelle Handlungen einwilligen kann, trotzdem bei selbst initiierten Handlungen weiß, was es tut.
Ich vermute, dass auch bei den selbst initiierten Handlungen das Argument greift, dass das Kind die Folgen altersbedingt nicht verantwortlich einschätzen kann. Der logische Schluss sagt jedoch aus: Fehlende Einwilligungsfähigkeit => Strafbarkeit aller sexuellen Handlungen mit Kindern. So oder so bedarf es also einer Umformulierung. Falls meine Vermutung zutrifft, wäre denkbar: Aus dem gleichen Grund stellen sich auch von Kindern/durch Kinder initiierte sexuelle Handlungen als strafbarer sexueller Missbrauch von Kindern dar. -- Paul Haferstroh (Diskussion) 19:01, 20. Okt. 2017 (CEST)

Quatsch, da stellt sich nichts Dar, sondern es handelt sich um strafbaren sexuellen Missbrauch. Ich halte Dich für einen Troll, und die werden in diesem Bereich noch weniger toleriert. --JosFritz (Diskussion) 20:38, 20. Okt. 2017 (CEST)
Hallo, JosFritz, Du scheinst nicht aufmerksam zu lesen. Im Artikel steht, es stelle sich als strafbarer sexueller Missbrauch dar. Wenn Du meinst, das sei Quatsch, dann kritisiere nicht mich! -- Paul Haferstroh (Diskussion) 19:38, 22. Okt. 2017 (CEST)
Ja, gut so! – Ich hatte den Begriff Einwilligung zu restriktiv verstanden. Somit ERLEDIGT. -- Paul Haferstroh (Diskussion) 22:56, 9. Nov. 2017 (CET)

Neugliederung

ImO empfiehlt es sich, den Artikel neu zu strukturieren. Dabei kann der Abschnitt über Teilhaberechte unverändert erhalten bleiben, eventuell angereichert mit einer kurzen Analyse, warum es nicht Erfolg versprechend sein kann, wenn Incels versuchen sollten, Menschen mit Behinderung gleichgestellt zu werden (nach dem Motto: „Für die soll der Staat ja auch sorgen“).
Der Großteil des Artikeltextes fällt unter die Kategorie „Abwehrrechte“. Es geht darum, zum Schutz der sexuellen Rechte von Einzelnen und Gruppen Übergriffe des Staates, der Gesellschaft und Einzelner abzuwehren. Eine mögliche Gliederung ergäbe sich aus den folgenden Aspekten:

  • „Sexuelle Identität“ / sexuelle Orientierung [= so sein dürfen, wie man ist]
  • Als (un)problematisch / (nicht) unmoralisch bewertete einzelne Verhaltensweisen [sich so verhalten dürfen, wie man es für richtig hält]
  • Gebote und Verbote der Staaten (Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht…)
  • Einfluss von (dominanten) Religionsgemeinschaften auf das Sexualleben (nicht nur) ihrer Mitglieder
  • Von der Gesellschaft (vermeintlich) Benachteiligte: Menschen mit Behinderung (behindert Seiende oder behindert Werdende?), Kinder (und ggf. Jugendliche), Menschen ohne Partner / „zölibatär“ Lebende…

--CorradoX (Diskussion) 10:41, 15. Mär. 2021 (CET)

Ausgliederung

Der Artikel droht zu lang zu werden. Er bildet das „Dach“ für alle möglichen „Hauptartikel“. Dabei stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, Sachverhalte nur zu erwähnen und Interessierte ausschließlich auf diese Hauptartikel zu verweisen. Abgesehen davon besteht bereits bei der ersten Erwähnung eines Stichworts die Möglichkeit, in den entsprechenden Blaulink zu klicken.
Es gibt kaum noch Lücken. Eine riesige Lücke ist bei WP (also nicht nur in diesem Artikel) der Komplex Jugendsexualität. Zu diesem Thema kann vor allem die 218 Seiten füllende Studie „Jugendsexualität“ der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ aus dem Jahr 2015 ausgewertet werden (als „Skelett“ eines neuen Artikels, das vor allem um Aussagen zu anderen Staaten und alternative Sichtweisen angereichert werden müsste). --CorradoX (Diskussion) 10:52, 14. Mai 2021 (CEST)