Diskussion:Natural born citizen

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Bezug des Wortes "Natural"

Mangels eindeutiger Definition könnte man "natural born" auch wörtlich auslegen und auf eine natürliche Geburt beziehen. Mir ist schon klar, dass das nicht im Sinne der Regelung sein wird, aber gerade in den USA werden Gesetzestexte ja in der Regel strikt ausgelegt und weniger interpretiert als in unserem Rechtssystem. Es wäre interessant ob bereits die Wählbarkeit eines Kandidaten infrage gestellt wurde, weil ein Kandidat beispielsweise per Kaiserschnitt auf die Welt kam. --Pless (Diskussion) 15:41, 22. Jan. 2016 (CET)

Ah, die Verfassungväter haben wohl Macbeth gelesen. Auch eine Theorie... --Knollebuur (Diskussion) 22:16, 22. Jan. 2016 (CET)

Englischesprachige Wikipedia

In der linken Spalte fehlt die Verknüpfung zur englischspachigen Wikipedia. Leider weiß ich nicht, wie man dorthin verknüpft.

Heldenmut (Diskussion) 13:08, 2. Feb. 2016 (CET)

Hallo, in der linken Spalte wird schon auf den englischen Artikel en:Natural-born-citizen clause verwiesen, das hast du vielleicht übersehen. Grundsätzlich zur Frage siehe H:INT#Verknüpfung per „In anderen Sprachen“ und hier den Item bei Wikidata. --Andropov (Diskussion) 14:36, 2. Feb. 2016 (CET)

präzise Übersetzungen haben im juristischen fremdsprachlichen Kontext Priorität gegenüber dem Stil

natural born oder native born = within the borders dt. "im Lande geboren"

““No Person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be eligible to the Office of President;[...] ”

heißt wörtlich in der Original-Satzstellung Keine Person ausgenommen ein im Land geborener Bürger, oder ein Bürger der Vereinigten Staaten, zur Zeit der Annahme dieser Verfassung, soll(te) sein wählbar ins Amt des Presidenten;[...]

habs verbessert, bitte nicht frei verschwurbeln weil hier der Sinn zählt + nicht die literarische Form--2003:CC:93C1:7801:7577:F72C:7C9C:D513 04:52, 25. Jul. 2016 (CEST)

Ich habe es zurückgesetzt, da es so nicht richtig ist. Man muss nicht im Lande geboren sein, um als Präsident wählbar zu sein. Man muss ab Geburt Staatsbürger sein, entweder dadurch, dass man im Lande geboren ist oder dadurch, dass man von amerikanischen Eltern geboren wurde, auch dann wenn die Geburt außerhalb stattfand. Sonst hätte z.B. Ted Cruz, in Kanada geboren, überhaupt nicht anzutreten brauchen (in seinem Fall gibt es allerdings Zweifel, ob seine US-Mutter ausreichende Residenzpflichten eingehalten hat, um die natural-born-Eigenschaft auf ihren Sohn zu übertragen.) --Knollebuur (Diskussion) 01:48, 26. Jul. 2016 (CEST)

Adoption

Mich würde interessieren, ob adoptierte "ausländische" Kinder als Natural born citizen gelten und somit das Recht hätten als Präsident gewählt zu werden. Ein Säugling/Kind/Jugendlicher kann ja nichts dafür, dass er minderjährig adoptiert wurde. Interessante Variante, wenn das Kind zwar "Ausländer" ist, aber die adoptierenden Eltern zusätzlich zur amerikanischen Staatsbürgerschaft auch noch Verwandte des Kindes sind. Und dann im Falle der Adoption, man kann ja auch Erwachsene adoptieren. Falls Kinder als natural born citizen akzeptiert würden und Präsident werden dürften, was wäre da bei Erwachsenen? --rucksack (Diskussion) 19:55, 5. Apr. 2018 (CEST)

Warum sollte ein nach der Geburt adoptierter Mensch, egal ob als Kind oder als Erwachsener adoptiert, als "natural born" citizen gelten können? Es geht doch gerade um den Status zum Zeitpunkt der Geburt, der lässt sich auch durch Adoption nicht nachträglich verändern. -- Perrak (Disk) 20:59, 5. Apr. 2018 (CEST)

„Birther-Behauptungen“

Ich denke, die Birther-Theorien gehören ausgelagert. --Countess Sofia (Diskussion) 09:23, 21. Aug. 2020 (CEST) Zum Beispiel in den

Kann man machen. Sollte hier gekürzt trtozdem erwähnt werden. Und die Kürzung erfolgt am besten erst dann, wenn der neue Artikel "fertig" ist und der Löschantrag (hoffentlich negativ) abgearbeitet wurde. -- Perrak (Disk) 15:06, 21. Aug. 2020 (CEST)
Ich denke, die derzeige Fassung kann hier so bleiben, ist kurz genug im Vergleich zum aktuell sehr ausführlichen Artikelstand in "Birtherism". --Knollebuur (Diskussion) 22:53, 23. Aug. 2020 (CEST)

Arnold Schwarzenegger

Wäre in diesem Zusammenhang nicht erwähnenswert, daß eine Kandidatur von Arnold Schwarzenegger von nicht gänzlich zu vernachlässigenden Kreisen zwar sehr wohl immer wieder diskutiert und "eigentlich ernsthaft gewünscht" wurde, dies aber aufgrund fehlender "Geburt als Amerikaner" somit aufgrund der genannten Klausel eben von Anfang an realistischerweise gar nicht in betracht gezogen worden war (resp. gar werden konnte), hierbei diese Klausel aber sehr wohl diskutiert wurde? Er ist dahingehend ja das prominenteste Beispiel für so eine Konstellation. --ProloSozz (Diskussion) 09:43, 14. Mai 2021 (CEST)

Yeah, Conan The Bavarian* als Präsident wurde hier schon mehrmals besprochen. Doch erstens waren seine Umfragewerte als Gouverneur von Kalifornien am Ende noch mieser als Miesbach,** und zweitens bräuchte es eine Verfassungsänderung, also zwei Drittel von Repräsentantenhaus und Senat, plus drei Viertel der Bundesstaaten, dazu ist er zu sehr Linksaußen, ein notorisch schräger Ultralinker in der R-Partei.*** Drittens ist er zu alt. Viertens hält er sich Minipferde und Miniesel im Wohnzimmer.**** == Peter NYC (Diskussion) 10:48, 14. Mai 2021 (CEST)
* Ja, ich weiß.
** Ja, ja, ich weiß.
*** Ja, ja, ja, ich weiß.
**** Ausnahmsweise kein Witz. Wer tut das schon?!
Hehe :D ... schon klar :) ... Es geht ja v.a. auch darum, ein Musterbeispiel für jemanden zu haben, bei dem diskutiert worden ist, daß er antreten sollte – es aber eben gar nicht kann. Dahingehend ist er ja einer der prominentesten, auf den das zutreffen würde ... --ProloSozz (Diskussion) 13:09, 14. Mai 2021 (CEST)