Primärkasse
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Eine Primärkasse (auch primärer Träger; früher RVO-Kasse) ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu den bei der Gründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck festgelegten berufsständischen Pflichtversicherungen nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) gehörte.
Es existieren folgende Arten von Primärkassen:
- Ortskrankenkassen (AOKs) (§ 143–§ 146a SGB V)
- Betriebskrankenkassen (BKKs) (§ 147–§ 156 SGB V)
- Innungskrankenkassen (IKKs) (§ 157–§ 164 SGB V)
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LKK) (§ 166 SGB V)
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) (§ 167 SGB V)
Gegenwart
Die Primärkassen bilden heute zusammen mit den Ersatzkassen die gesetzliche Krankenversicherung nach SGB V. Durch das 1996 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz hat der Unterschied zu Ersatzkassen heute für den Versicherten keine Bedeutung mehr, die Krankenkassen stehen seitdem leistungsrechtlich auf einer Ebene.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Claudia Czmok: Die Bedeutung der Gesundheitsreform 2006/2007 für den Bereich der Hilfsmittel am Beispiel der Hörhilfen. Diplomarbeiten Agentur, 2008, ISBN 978-3-8366-1166-4, S. 21– (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).