Diskussion:Christoph Grabenwarter
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Hier fehlt etwas
In Österreich steht jeder höherer Funktionär einer Partei nahe, d. h. er ist Geheimmitglied und/oder Förderer. Ohne ÖVP-Spende kein Aufsichtsrat, ohne Mitgliedschaft keine Funktion. Grabenwarter steht einer Partei nahe, derselben, die ihn nominiert hat. Ratet mal, welcher....--91.141.3.152 16:34, 3. Jun. 2021 (CEST)
- Bitte die Umstände per Belege (siehe Wikipedia:Belege seriös darstellen, sonst hat das nichts hier zu suchen. Beste Grüße! --Gmünder (Diskussion) 17:30, 3. Jun. 2021 (CEST)
- Nein, das ist nicht meine Aufgabe. Es gibt zum Teufel noch einmal 3560 Google Links, die Grabenwarter mit jener Partei verlinken, die ihn nominiert hat. Der Skandal ist, dass diese Partei auch hier manipuliert - so wie sie auf der Wikipedia-Seite ihres Vorsitzenden VIER Bücher zum Verschwinden bringt, die sich kritisch mit dessen Wirken auseinander setzen. Wikipedia wird fortwährend manipuliert - und merkt es anscheinend nicht einmal!--91.141.3.152 17:39, 3. Jun. 2021 (CEST)
- Schau dir bitte Wikipedia:Belege und Hilfe:Einzelnachweise an. Ich kann das nicht bewerten, deshalb bitte ich um angemessene Darstellung. Besten Dank und Grüße --Gmünder (Diskussion) 17:51, 3. Jun. 2021 (CEST)
- Verfassungsrichter sowie der Präsident des VfGH werden gem. Art 147 Abs 2 B-VG (unter anderem) von der Bundesregierung nominiert, nicht von den Parteien. Dass dies faktisch dennoch so ist, steht auf einem anderen Blatt. Wir schreiben hier aber eine Enzyklopädie, keine politische Streitschrift und kein politisches Blog. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 19:48, 3. Jun. 2021 (CEST)
- Das ist schon richtig, es muss aber der IP gestattet sein, hier in der Diskussion mit entsprechenden Belegen darzulegen, ob eine klare, ggf. durch den richter selbstbekannte Nähe zu einer Partei vorliegt. Daher bat ich um eine beleggestützte Darstellung. Sollte das, wie bei Richtern des Verfassungsgerichtshof zu erwarten, nicht möglich sein, dann ist es eh irrelevant. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 20:03, 3. Jun. 2021 (CEST)
- Verfassungsrichter sowie der Präsident des VfGH werden gem. Art 147 Abs 2 B-VG (unter anderem) von der Bundesregierung nominiert, nicht von den Parteien. Dass dies faktisch dennoch so ist, steht auf einem anderen Blatt. Wir schreiben hier aber eine Enzyklopädie, keine politische Streitschrift und kein politisches Blog. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 19:48, 3. Jun. 2021 (CEST)
- Schau dir bitte Wikipedia:Belege und Hilfe:Einzelnachweise an. Ich kann das nicht bewerten, deshalb bitte ich um angemessene Darstellung. Besten Dank und Grüße --Gmünder (Diskussion) 17:51, 3. Jun. 2021 (CEST)
- Nein, das ist nicht meine Aufgabe. Es gibt zum Teufel noch einmal 3560 Google Links, die Grabenwarter mit jener Partei verlinken, die ihn nominiert hat. Der Skandal ist, dass diese Partei auch hier manipuliert - so wie sie auf der Wikipedia-Seite ihres Vorsitzenden VIER Bücher zum Verschwinden bringt, die sich kritisch mit dessen Wirken auseinander setzen. Wikipedia wird fortwährend manipuliert - und merkt es anscheinend nicht einmal!--91.141.3.152 17:39, 3. Jun. 2021 (CEST)