Johann Friedrich Henschel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Juni 2021 um 06:46 Uhr durch imported>Silewe(957849) (PD-fix, Normdaten ergänzt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Johann Friedrich Henschel (* 10. Juni 1931 in Schwarzenau/Eder; † 19. März 2007 in Hannover) war Richter des Bundesverfassungsgerichts und kurzzeitig auch Vorsitzender des Ersten Senats und damit Vizepräsident des Gerichts.

Leben

Nach dem Ende seiner juristischen Ausbildung und der Erlangung der Promotion mit dem Thema Die Strafverteidigung im Inquisitionsprozeß des 18. und im Anklageprozeß des 19. Jahrhunderts trat Henschel zunächst in den Justizdienst Niedersachsens ein und wurde im Jahr 1965 zum Landgerichtsrat beim Landgericht Hannover ernannt. Nur drei Jahre später, 1968, schied Henschel auf eigenen Wunsch hin aus dem richterlichen Dienst aus und ließ sich als Rechtsanwalt, später auch als Notar nieder. 1983 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, im Juli selbigen Jahres wurde Henschel zum Richter am Bundesverfassungsgericht ernannt. Er gehörte dem Ersten Senat vom 19. Juli 1983 bis zum 13. Oktober 1995 an. Ab dem 29. September 1994 nahm er die Aufgaben als Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des Gerichts wahr. Vorgänger auf seiner Planstelle am Bundesverfassungsgericht war Hans Joachim Faller; sein Nachfolger Dieter Hömig.

In seiner Amtszeit beeinflusste er die Rechtsprechung des Gerichts zur Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, zum Schulrecht und zu Fragen des Eigentums. Henschel wurde hierbei insbesondere durch das so genannte Kruzifix-Urteil bekannt, das der Erste Senat unter seinem Vorsitz im Jahr 1995 verkündete. Auch an Urteilen zu grundstücksbezogenen Vermögensfragen hatte er maßgeblichen Anteil.

Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht nahm Henschel seine Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof wieder auf.

Bereits 1987 wurde er Honorarprofessor an der Universität Göttingen.

Aus Anlass seines Ausscheidens als Richter des Bundesverfassungsgerichts ehrten ihn seine Mitarbeiter mit dem Kriminalroman Leichen im Keller des Bundesverfassungsgerichts (erschienen 1996 im Nomos-Verlag, Baden-Baden). Der Roman erschien unter dem Pseudonym Hendrik Hiwi, welches bis heute nicht gelüftet wurde. Anlässlich des 70. Geburtstags von Johann Friedrich Henschel ließ Hiwi einen Gedichtband folgen: Verfassungslyrik (Nomos-Verlag 2001).

Johann Friedrich Henschel war engagiert im Förderkreis der Deutschen Oper Berlin.

Sonstiges

Johann Friedrich Henschel war ein Onkel väterlicherseits von Gerhard Henschel. In dessen Briefroman „Die Liebenden“ und den autobiographischen Martin-Schlosser-Romanen erscheint Johann Friedrich Henschel als Onkel Rudolf „Rudi“ Schlosser.

Weblinks