Otto Seidl

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Otto Seidl (* 11. Dezember 1931 in München) ist ein deutscher Richter. Er war von 1995 bis 1998 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

Nach Beendigung der juristischen Ausbildung und Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität in München trat Seidl 1960 in den bayerischen Justizdienst ein, wo er in verschiedenen Verwendungen als Richter und Staatsanwalt tätig war. 1969 wurde Seidl zum Richter am Oberlandesgericht München berufen, in welchem Amt er bis 1978 tätig war. Zudem war er berufsrichterliches Mitglied am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

1978 wurde Seidl, der keiner Partei angehört, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt; ab 1986 wurde er als Richter des Bundesverfassungsgerichts tätig. Dort gehörte Seidl dem ersten Senat, ab 1995 als dessen Vorsitzender und Vizepräsident des Gerichts an, bis er 1998 in den Ruhestand trat. Nachfolger auf seiner Planstelle war Hans-Jürgen Papier. Zuständig war Seidl im Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung von Fällen aus den Bereichen des Boden- und Enteignungsrechts, des Rechts der offenen Vermögensfragen, des Umweltschutzrechtes, des Kindergeldrecht, des Urheber-, Patent- und Warenzeichenrechts, des Erbrechts sowie das Grundstücksverkehrsrechts. Im Kruzifix-Beschluss verneinte Seidl mit den Richtern Söllner und Haas innerhalb eines Sondervotums die Verletzung der Religionsfreiheit durch das Anbringen eines Kreuzes in bayerischen Klassenzimmern.

Seidl wurde 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet und erhielt zudem den Bayerischen Verdienstorden.

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