Diskussion:Datenschutz im Internet

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Julia Schramm

Wer ist das und warum ist sie so relevant, dass sie gleich in die Einleitung muss? (wo sie offensichtlich nicht einmal einen eigenen Artikel in der WP hat.) und warum gibts da keine Quellen? --Mario d 17:00, 5. Sep. 2011 (CEST)

Post-Privacy ist relevant, weil es das Gegenteil darstellt. Da Post-Privacy ein Werturteil darstellt, muss gemäß WP:NPOV ein Vertreter dieser Meinung genannt werden. Ein anderer aus den Medien bekannter Vertreter wäre z.B. Christian Heller. --93.203.224.181 17:33, 8. Okt. 2011 (CEST)
sicher sollte ein vertreter zu wort kommen, aber ein repraesentativer (ist sie das?) und mit belegen. --Mario d 18:02, 8. Okt. 2011 (CEST)
es kommt bereits ein vertreter zu wort: Steve Rambam. mit belegen. da das hier ein artikel ueber datenschutz ist, sollte das reichen, bei bedarf kann gerne ein artikel ueber post-privacy angelegt werden. --Mario d 11:00, 9. Okt. 2011 (CEST)
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--Wolfdietmann (Diskussion) 18:36, 13. Apr. 2021 (CEST)

Einleitung und Post-Privacy

Der ganze zweite Absatz der Einleitung gehört wenn überhaupt irgendwo nach ganz unten. Der Artikel behandelt das Thema Datenschutz im Netz. Dass es eine Position "dagegen" gibt, hat nichts mit dem NPOV zu tun. Hier geht es ja um den Datenschutz als solchen, nicht um Meinungen dazu. In einer Enzyklopädie steht nicht bereits in der Einleitung: "Die Mondlandung war ein Ereignis... Die Einstellung, dass die Mondlandung nicht stattgefunden hat, nennt man..." Der NPOV ist nicht bei der Beschreibung relevant, sondern bei der Beschreibung von Positionen und Kontroversen zum Lemma. Und die gehört ganz nach unten, ggf. in einen eigenen Artikel. Leider ist es symptomatisch für Post-Privacy-Verfechter, dass sie Probleme mit strukturierter Argumentation haben und eher populistisch agieren [1].(nicht signierter Beitrag von 86.103.170.13 (Diskussion) 16:57, 4. Jan. 2012 (CET))

Ja, ganz deiner Meinung, der zweite Absatz hat mit NPOV insofern nichts zu tun, als dass die Kritik am Datenschutz ein eigener Punkt sein sollte, aber nicht wesentlich für die Beschreibung ist. Kann man das einfach umstellen?DennisRo

Das wird hier jetzt seit SIEBEN Jahren zu Recht moniert, und nichts ist passiert. Traut sich niemand, den Abschnitt rauszunehmen oder weiter nach hinten zu verschieben? Oder woran liegt's? Fehlender Konsens auf der Artikeldisk. kann's ja wohl nicht sein.

Natürlich soll diese Position im Artikel zu Wort kommen, und natürlich braucht so ein Artikel einen Abschnitt "Kontroverse" oder "Kritik" oder dergleichen. Aber in die Einleitung gehört doch wohl zunächst mal eine Definition und Beschreibung des Artikelgegenstandes und nichts sonst.

Ich probier's jetzt mal - gemäß "Sei mutig". --87.150.6.128 10:29, 2. Jan. 2019 (CET)

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--Wolfdietmann (Diskussion) 18:36, 13. Apr. 2021 (CEST)

BGH-Urteil

http://www.sueddeutsche.de/digital/auskunftspflicht-von-internetportalen-bgh-schuetzt-anonyme-online-kommentare-1.2025513 46.115.181.164 11:24, 1. Jul. 2014 (CEST)

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--Wolfdietmann (Diskussion) 18:36, 13. Apr. 2021 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 23:40, 2. Feb. 2016 (CET)

"Vorgeschlagen"

"Tatsächlich wurde vorgeschlagen, dass der Zweck von Onlinediensten sein könnte, persönliche Informationen in der Welt zu verteilen."

Kann mir bitte mal jemand erklären, was der tiefere Sinn dieses Satzes sein soll? Wer hat diesen extrem trivialen Vorschlag gemacht, und warum soll sowas Banales zitierwürdig sein?

Die Quelle im EN ist es jedenfalls nicht. Darin steht nichts dergleichen. Dort ist lediglich als Feststellung - nicht als Vorschlag - zu lesen, dass für das jüngere Publikum "the entire appeal of the new age of online services is to broadcast personal information."

Ah, mir kommt gerade die Erleuchtung! Das Ganze ist schlicht eine Fehlübersetzung aus dem englischen Artikel!

Bitte, Leute: "It has been suggested that..." - hat nix mit "es wurde vorgeschlagen" zu tun. --87.150.6.128 10:46, 2. Jan. 2019 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Die Fehlübersetzung wurde hoffentlich in der Zwischenzeit korrigiert.

--Wolfdietmann (Diskussion) 18:36, 13. Apr. 2021 (CEST)

US-lastig, Aktualisierungsbedürftig

Müsste man nicht auch die europäische Lage darstellen? Es ist verständlich, dass im amerikanischen Artikel nur die Situation in vielleicht 18 Bundesstaaten beschrieben wird. Im deutschen Artikel sollte man sich aber nicht auf die reine Übersetzung beschränken. Wer packt es an?--Wolfdietmann (Diskussion) 18:51, 13. Apr. 2021 (CEST)

Ich habe die spezifischen US-Gesetze entfernt, die überfrachten so den Artikel. Die weltweite Gesetztes Lage kann gerne anderweitig, allgemeiner dargestellt werden, um dem Leser einen Überblick zu verschaffen. Ich kann mich der Aktualisierung im Bezug auf die europäische Situation im Moment leider nicht annehmen, im Gesetzesbereich kenn ich mich dafür auch zu wenig aus. Eventuell könnten die Webseiten von Digitalcourage e.V.[2] und Netzpolitik.org[3] hilfreich sein um Problematiken zu identifizieren. --Quant8 (Diskussion) 00:59, 14. Apr. 2021 (CEST)

Danke! Dann bringe ich zur europäischen Rechtslage kurze Hinweise auf die E-Privacy-RL und das deutsche TMG ein --Wolfdietmann (Diskussion) 15:32, 14. Apr. 2021 (CEST)

Genaueres Lesen des Artikels macht mich ratlos. Eine Darstellung unserer Rechtslage passt in meinen Augen strukturell nicht hinein.--Wolfdietmann (Diskussion) 18:23, 14. Apr. 2021 (CEST)