Pflichtfahrbereich
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2021 um 12:43 Uhr durch imported>Wowo2008(616994).
Der Pflichtfahrbereich (auch Pflichtfahrgebiet) bezeichnet den Geltungsbereich der von der zuständigen konzessionserteilenden Kreis- bzw. Landesbehörde erlassenen Ausführungsregelung für die Personenbeförderung mit Taxis.
Er ist ausdrücklich in § 51 Abs. 1 Nr. 6 PBefG und in § 37 Abs. 3 Satz 6 BOKraft benannt. Er definiert den örtlichen Bereich, in dem der Konzessionshalter Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten und mit Hilfe eines Taxameters (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen muss (Betriebspflicht).
Zum Beispiel hat die „Taxenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg“ Gültigkeit innerhalb der Stadt- und gleichzeitigen Landesgrenzen.