Pour la vertu

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Pour la vertu in der Fassung von 1853 für das Kloster Dobbertin (2013)

Pour la vertu (Für die Tugend) war ein mecklenburgischer Stiftsorden, der von 1763 bis 1918 an Konventualinnen in den drei Damenstifte der mecklenburgischen Landesklöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow verliehen wurde.

Geschichte

1763 schenkte Louise Friederike, Herzogin zu Mecklenburg, und als Ehefrau von Friedrich zu Mecklenburg Landesherrin des Teilherzogtums Mecklenburg-Schwerin, am Heiligen Abend den ritterschaftlichen Töchtern in den drei Landesklöstern ein „immerwährendes Andenken [Ihrer] Landes-Mütterlichen Zuneigung“ – ein Kreuz für die Tugend. Als Stiftungstag wählte sie ihren 42. Geburtstag, den 3. Februar 1764. Die Übergabe der Orden wurde im Kloster Dobbertin am 9. März 1764 mit einem rauschenden Fest und über 100 erlesenen Gästen, einem großen Festessen und anschließendem Ball gefeiert. Im Kloster Ribnitz ging es mit einem Empfang, einem Souper und einer abendlichen Illumination des Klostergeländes etwas stiller zu.

Ordensdekoration

Der Orden bestand aus einem vergoldeten silber- und weiß emaillierten Ankerkreuz auf einem Strahlenkranz, das oben mit einer goldenen Herzogskrone besetzt war. Im ebenfalls bekrönten Mittelschild erschien das Monogramm LF. Getragen wurde er an verschiedenfarbigen, gesäumten Schulterbändern: Blau mit weißer Einfassung stand für das Kloster Dobbertin, Rot mit weißer für das Kloster Malchow und Weiß mit roter Einfassung für das Kloster Ribnitz.[1][2][3] Bürgerliche Konventualinnen sollten das Kreuz in einer kleineren Form an einer Schleife tragen, was anfangs auf entschiedenen Widerstand stieß.

Nach dem Ableben oder der Verheiratung war der Orden an die Domina zurückzugeben.

Bruststern

Für die Domina und die Konventualinnen in Dobbertin und Malchow, jedoch nicht in Ribnitz, die nach dem Senioritätsprinzip den Höchstsatz der Versorgung erhielten (32 Konventualinnen in Dobbertin, 14 Konventualinnen in Malchow),[4] stiftete Luise von Sachsen-Gotha-Altenburg 1787 zum Kreuz noch einen links zu tragenden Bruststern, für die Domina mit Diamanten.

Augustenorden

Großherzogin Auguste, die erste Frau von Friedrich Franz II., erneuerte am 26. Mai 1853 die Ordensstatuten. Sie wandelte die Sterne der Dominae in große emaillierte Silbersterne mit einer Krone über dem Mittelmedaillon („Augustenorden“). Gleichzeitig wurde den bürgerlichen Konventualinnen erlaubt, ihr kleines Kreuz wie die adeligen Fräulein an einer Damenschärpe zu tragen. Ordensberechtigt wurden nun auch Damen, die noch nicht in den Konvent aufgerückt waren und die volle und zum Teil auch nur die halbe Geldhebung[Anm. 1] erhielten, aber nicht im Kloster wohnten. Für sie wurden neue Kreuze ausgegeben. Sie trugen die Initiale der Großherzogin A und waren in den Farben der Bänder gestaltet.

Versorgung

Kreuz an Damenschleife in der Fassung von 1871 für Malchow mit der Initiale von Großherzogin Marie (2013)

Marie von Schwarzburg-Rudolstadt, die dritte Frau von Friedrich Franz II., ergänzte am 23. Dezember 1871 die Ordensstatuten für das Kloster Malchow. Ordensberechtigt waren nun alle 41 Damen zur vollen Geldhebung und die 12 (von ihrer Einschreibung an gerechnet) ältesten Damen der halben Geldhebung. Sie durften das Kreuz an einer Damenschleife tragen. Marie ließ 20 Kreuze mit ihrer Initiale MM anfertigen.

Die letzte Verfügung zu den Mecklenburger Stiftsorden erging am 31. Oktober 1913 von Großherzogin Alexandra von Mecklenburg-Schwerin. Nachdem der Landtag 1909 beschlossen hatte, die Zahl der Hebungsstellen vom Kloster Ribnitz bedeutend zu vermehren, fehlten Orden für die hinzugekommenen 14 Damen zur vollen Geldhebung. Auf Vorstellung der Domina Marie von Quitzow gewährte Alexandra dem Kloster neue Kreuze, neun größere für die hinzugekommenen adeligen und fünf kleinere für die bürgerlichen Konventualinnen.

Erinnerung

Das Deutsche Bernsteinmuseum in Ribnitz kuratierte 2006 die Sonderausstellung Dekorationen für Damen – Adlige Damenstifte und der Landesherren wahre Zuneigung.[5]

Anmerkungen

  1. Geldhebung war der Anteil, den Mitglieder eines Konvents aus den Einkünften des Klosters erhielten. Sie stellten damit Unterhaltszahlungen des Klosters an die Konventualen dar und entsprachen rechtlich in etwa einer Pfründe. Hebung. In: Deutsche Akademie der Wissenschaften der DDR, Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 5, Heft 4 (bearbeitet von Otto Gönnenwein, Wilhelm Weizsäcker, unter Mitwirkung von Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1952 und 1960). Zur Rechtsidee: APR I 11 § 107 und I 11 § 1099

Siehe auch

Literatur

  • Eduard Viereck: Die Rechtsverhältnisse der vier Mecklenburgischen Jungfrauenklöster nach ihrer geschichtlichen Entwicklung. Berlin 1875.
  • Maximilian Gritzner: Handbuch der im Deutschen Reiche, in Oesterreich-Ungarn, Dänemark., Schweden und den Russischen Ostprovinzen bestehenden Damen-Stifter und im Range gleichstehender Wohltätigkeitsanstalten, nebst den Orden der Ersteren. Frankfurt am Main, 1893, S. 56–60.
  • Karl Schmalz: Kirchengeschichte Mecklenburgs. 2. Band: Reformation und Gegenreformation. Schwerin 1936.
  • Horst Alsleben: Herzogin stiftete den ersten Klosterorden. SVZ Lübz-Goldberg-Plau, 22. Februar 1996.
  • Horst Alsleben: Ein Orden für die Domina. SVZ, Mecklenburg-Magazin, 10. Dezember 1999.
  • Karin Anett Möller, Torsten Fried: Dokumentation der kriegsbedingt vermissten Kunstwerke des Mecklenburgischen Landesmuseums. Band II. Münzen, Medaillen, Orden Ehrenzeichen. Staatliches Museum Schwerin, 2005 ISBN 3-86106-087-6.
  • Klaus H. Feder, Horst Alsleben, Wolfgang Wiek: pour la vertu – Für die Tugend. Einige Betrachtungen zu den Mecklenburger Landesklöstern in Dobbertin, Malchow und Ribnitz. Militaria, 29. Jahrgang, Heft 2 (2006), S. 44–56.
  • Antje Koolman: Ordensstiftung für Konventualinnen. SVZ, Mecklenburg-Magazin, 4. Mai 2007.
  • Axel Attula: Dekorationen für die Damen. Evangelische Damenstifte Norddeutschlands und ihre Orden. Thomas Helms Verlag, Schwerin 2011 ISBN 978-3-940207-21-0.
  • Horst Alsleben: Der Dobbertiner Konvent – Eine christliche Gemeinschaft im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin. In: Kloster Dobbertin, Geschichte – Bauen – Leben. (=Beiträge zur Kunstgeschichte und Denkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern. Band 2) Schwerin, 2012, ISBN 978-3-935770-35-4, S. 53–63.

Quellen

Gedruckte Quellen

Ungedruckte Quellen

Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)

  • LHAS 1.1-9 Ordensverleihungen.
  • LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin.
  • LHAs 3.2-3/2 Landeskloster/Klosteramt Malchow.
  • LHAS 5.2-1 Großherzogliches Kabinett I. Nr. 8229.
  • LHAS 5.2-1 Großherzogliches Kabinett III. Landesklöster. Nr. 795, 796.
  • LHAS 5.11-2 Landtagsversammlungen, Landtagsverhandlungen, Landtagsprotokolle, Landtagsausschuß.
  • LHAS 5.12-5/1 Ministerium für Finanzen.

Landeskirchenarchiv Schwerin (LKAS)

  • LKAS, OKR Schwerin, Nr. 11.9.2 Orden, Auszeichnungen und Abzeichen.

Ribnitz-Damgarten, Stadtarchiv.

  • Bestand 5.1.3 Kloster Dobbertin 1612–1891.

Weblinks

Commons: Pour la vertu – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bluntschli, Brater: Deutsches Staats-Wörterbuch. Band 6. 1861, S. 599
  2. Hempel: Handbuch des Meklenburger Landes. Band 1. 1837, S. 233
  3. GoogleBooks
  4. Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch. 1880, S. 207 ff.
  5. Axel Attula: Dekorationen für Damen. Mecklenburgische Kirchenzeitung 23. April 2006.