Mecklenburg (Adelsgeschlechter)
Mecklenburg ist der Name mehrerer ursprünglich mecklenburgischen, später auch schwedischer und preußischer Adelsgeschlechter.
Geschlechter
von Mecklenburg (1742)
Der mecklenburgische Herzog Friedrich Wilhelm I. erkannte aus seinen zahlreichen Affären zwei Söhne an und verlieh ihnen den Familiennamen Mecklenburg: Friedrich Wilhelm, den Sohn der Tochter des Kanzlers Wedemann, und Carl Ludwig, den Sohn von Sophie Magdalene von Plüskow († 1703). Beide wurden als „Herren von Mecklenburg“ in den Reichsadelsstand erhoben. Mit Friedrich Wilhelms Söhnen starb die von ihm gestiftete Linie aus. Carl Ludwig von Mecklenburg, Oberstleutnant und Erbherr auf Zibühl, Lübzin und Karcheez wurde 1742 in die Mecklenburgische Ritterschaft aufgenommen. 1770 erlangten Friedrich Wilhelm, Carl Ludwig und Carl Friedrich, Gebrüder von Mecklenburg, auf Gülzow und Boldebuck, die Rezeption. Sie gaben an, die Nachkommen von Carl Ludwig von Mecklenburg zu sein, obwohl dann unklar ist, warum sie von neuem aufgenommen werden mussten.
Im Einschreibebuch des Klosters Dobbertin befinden sich 20 Eintragungen von Töchtern der Familie von Mecklenburg von 1742 bis 1905 aus Zibühl, Gülzow, Lübzin, Boldebuck, Pantlitz und Wieschendorf zur Aufnahme in das dortige adlige Damenstift.
Standeserhöhung
1863 erhielten die Brüder Claes und Axel von Mecklenburg aus der von General Philipp von Mecklenburg (* 1778; † 1841) mit Hedwig Gräfin von Rosen begründeten schwedischen Linie der Familie die Erlaubnis des schwedischen Königs, den Freiherrntitel zu führen. Die Nachkommen von Philipps Bruder Heinrich von Mecklenburg (* 1771; † 1862) mit Adelaide, geb. von Platen, auf Pantlitz (heute Ortsteil von Ahrenshagen-Daskow) wurden am 20. August 1865 nach dem Recht der Erstgeburt in den preußischen Freiherrenstand erhoben, der an den Besitz des Familienfideikommiss gebunden war.
Von Mecklenburg (1871)
Ein weiteres Adelsgeschlecht von Mecklenburg geht zurück auf Ludwig Mecklenburg (urkundlich 1821; † 1849). Er war großherzoglich mecklenburg-schwerinischer Forstmeister in Zickhusen. Sein Sohn Friedrich Mecklenburg erhielt als königlich preußischer Major im Kürassierregiment 3 am 16. Juni 1871 in Berlin den erblichen preußischen Adelsstand als „von Mecklenburg“. Ob eine (uneheliche) Abstammung vom Herzogshaus besteht, ist zwar wegen des Familiennamens, geographischer und sozialer Herkunft des Stammvaters und Elementen des 1871 verliehenen Wappens nahegelegt, aber nicht nachgewiesen.
Besitzungen
- Boldebuck, heute Ortsteil von Gülzow-Prüzen 1725–1789
- Gülzow, heute Gülzow-Prüzen 1736–1786
- Karcheez, heute Ortsteil von Gülzow-Prüzen 1725–1808
- Katelbogen, heute Ortsteil von Baumgarten (Warnow) 1786–1791
- Lübzin, heute Ortsteil von Warnow (bei Bützow) 1736–1786
- Mühlengeez, heute Ortsteil von Gülzow-Prüzen 1725–1831
- Schlackendorf 1801–1803
- Volksdorf bei Grimmen
- Wieschendorf, heute Ortsteil von Dassow im Klützer Winkel (Mecklenburg) 1833–1945 (Enteignung), 1990 zurückerworben[1]
- Zibühl, heute Ortsteil von Dreetz (Mecklenburg) 1736–1795
- Familienfideikommiss in Pommern 1880[2]: Pantlitz, Ahrenshagen, Todenhagen und Neuenlübke im Kreis Franzburg, heute Ortsteile von Ahrenshagen-Daskow
- Ljung, Östergötland, Schweden 1862–1906
Prozess
Über das umfangreiche Vermögen des 1854 in Paris verstorbenen Karl Friedrich von Mecklenburg (* 23. Dezember 1784 in Lübzin) zu einem größeren und seinerzeit berühmten[3] Rechtsstreit.
Wappen
- Das Wappen von 1742 entspricht dem herzoglichen Stammwappen. Es zeigt in Gold einen vorwärtsgekehrten schwarzen Büffelkopf mit herabhängendem Halsfell, silbernen Hörnern und roter Krone. Auf dem gekrönten Helm mit schwarz-goldenen Decken ein oben mit Pfauenfedern bestecktes Schirmbrett von fünf (blau, golden, rot, silbern, schwarz) Stäben, auf denen ein Büffelkopf liegt. Im Zusammenhang mit der Erhebung in den preußischen Freiherrenstand erfolgte 1865 eine Wappenmehrung durch zwei schwarze Büffel als Schildhalter.
- Das Wappen von 1871 zeigt in von Rot und Gold geteiltem Schild einen vorwärtsgekehrten, gekrönten, rot-bezungten, silbern-bewehrten, schwarzen Büffelkopf. Auf dem gekrönten Helm mit rechts schwarz-goldenen, links rot-goldenen Decken das Eiserne Kreuz vor zwei aufwärts geschrägten Ulanenlanzen mit von Blau und Gold geteilten Fähnlein zwischen zwei von Rot und Gold geteilten Büffelhörnern. Das Wappen ist ein in doppelter Hinsicht „redendes“: zum einen verweist es auf den Namen, da es wie die Mecklenburger Herzöge den Mecklenburger Stierkopf zeigt, zum anderen verweist es auf die Stammheimat im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, da es eben nicht nur den Mecklenburger Stierkopf, sondern auch die Elemente des Wappens der Schweriner Grafen zeigt.
Namensträger
- Philipp von Mecklenburg († 1841), schwedischer Generalmajor
- Karl Friedrich von Mecklenburg (1784–1854), deutscher Offizier, Spekulant und Kunstsammler
- Diederich von Mecklenburg (1833–1893) war von 1872-1880 Provisor im Kloster Ribnitz, von 1880-1888 Provisor im Kloster Dobbertin, Neujahr 1888 zurückgetreten, 1886–1893 Landrat
- Friedrich Ludwig von Mecklenburg (1821–1884), preußischer Offizier, zuletzt Oberst
Literatur
- Gustav von Lehsten: Der Adel Mecklenburgs seit dem landesgrundgesetzlichen Erbvergleiche (1755). Rostock 1864, S. 165f.
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelige Häuser B, Band III, Gesamtreihe GHdA, Band 17, C. A. Starke, Glücksburg/Ostsee, 1958, Seiten 312–316
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band VIII, Band 113 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn, 1997. ISSN 0435-2408
- Claus Heinrich Bill: Geschichte der Familie v. Mecklenburg und ihres Stammvaters Herzog Friedrich Wilhelm v. Mecklenburg-Schwerin 1675 bis 2000. (Schriftreihe des Instituts Deutsche Adelsforschung, Band 19). Sonderburg, 2000.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Wieschendorf auf gutshaeuser.de, abgerufen am 25. Juni 2011
- ↑ Nach Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser. Jg. 30, Justus Perthes, Gotha. 1880, S. 502
- ↑ Joseph Euler: Handbuch des Notariats in Preußen: nebst der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Gerichte und mit Rücksicht auf das übrige Deutschland, Frankreich und andere Länder. Band 1, Düsseldorf: Schaub (Schöpping) 1858, S. 264