Diskussion:Versicherungsfreiheit
Es wurden drei Änderungen vorgenommen. 1. von der Versicherungspflicht befreit wurde in versicherungsfrei geändert. Die Begründung liefert der vorhergehende Autor im letzten Absatz selbst. 2. Selbständige sind nicht versichrungsfrei, sondern nicht versicherungspflichtig, was sachlich abzugrenzen ist. 3. Das Übersteigen von Entgeltgrenzen (JAV) hat nur in der gesetzlichen KV und PV die Versicherungsfreiheit zur Folge. In der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt die Pflicht bestehen. Im Unterschied werden nur Beiträge bis zur Entgeltgrenze (BBG) erhoben.
Pflegeversicherung
Es steht geschrieben: Abhängig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei[...].
Das ist so nicht ganz richtig: In der PV gibt es die Möglichkeit der Versicherungsfreiheit nicht - entweder ist man VP nach §§ 20f SGB XI oder man ist es im Umkehrschluss nicht, dass heißt nicht VP. Alternativ wäre zu erwähnen, dass freiwillige Mitglieder der gKV sich in der PV nach § 22 SGB XI befreien lassen können. Honigmund 19:50, 3. Apr. 2008 (CEST)
Freiwillige Versicherung
Ich beziehe mich auf folgenden Satz im bestehenden Beitrag: "Es bietet sich für den "Mini-Jobber" auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung oder der privaten Absicherung."
Frage: Müsste "freiwillige Versicherung" nicht zusätzlich auch auf die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung verweisen? Insbesondere wegen der möglichen Vorteile einer Aufstockung wie im Artikel Geringfügige Beschäftigung beschrieben? (dort etwa im 3. Absatz des referenzierten Abschnittes: "Erhebliche Rentenansprüche kann man durch eigene Zuzahlung in Höhe von 4,9 % des Bruttolohns erwerben. (...) Nur ca. 2,5 % der Mini-Jobber nutzen diese Zuzahlung, obwohl wesentliche Vorteile damit gegeben sind. Insbesondere können damit die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt werden (...) --MarkMuc 21:13, 27. Okt. 2008 (CET)
Versicherungsfrei oder nicht Versicherungspflichtig?
Im Artikel steht: "[...], auch Mini-Jobber genannt, sind nicht versicherungsfrei, sondern nicht pflichtig."
In SGB 5 § 7 "Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung" steht: "(1) Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei; [...]"
Wie passt das zusammen? --77.0.157.16 16:02, 26. Sep. 2013 (CEST)
Das ist offensichtlich ein Fehler. Der Artikel sollte mal sprachlich überarbeitet und ganz wichtig mit Belegen versehen werden. Hab ihn entsprechend markiert. (nicht signierter Beitrag von 77.184.220.117 (Diskussion) 22:31, 6. Okt. 2013 (CEST))
Versicherungsfrei: auch frei sich nicht zu versichern?
Nach dem Lesen des Artikels ist es mir nicht klar geworden, was Versicherungsfreiheit bedeutet. Heißt das, wer versicherungsfrei ist, braucht sich nicht unbedingt zu versichern und kann die Rechnungen selbst zahlen? (nicht signierter Beitrag von 93.133.92.74 (Diskussion) 21:15, 24. Nov. 2014 (CET))
Tabelle zur Versicherungspflicht und -freiheit sowie zur Befreiung von der Versicherungspflicht einfügen?
Ich schlage vor die folgende Tabelle nach dem 3. Absatz einzufügen. Die bisherigen Texte zur einzelnen "Berufsgruppen" scheint mir jeweils nur sehr selektiv zu sein, es wird zwar etwas zur Kranken- und Pflegeversicherung geschrieben, zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung wird sich ausgeschwiegen.
Ein Überblick für verschiedene Personengruppen ergibt sich aus folgender Tabelle:
Berufsgruppe | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Rentenversicherung | Arbeitslosenversicherung |
---|---|---|---|---|
Beamte, Richter, Soldaten | versicherungsfrei
(§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) |
versicherungsfrei
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) |
versicherungsfrei
(§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) |
versicherungsfrei
(§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) |
Geistliche der als
öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften |
versicherungsfrei
(§ 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB V) |
versicherungsfrei
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) |
versicherungsfrei
(§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) |
versicherungsfrei
(§ 27 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) |
kurzfristig Beschäftigte
i.S.d, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV |
versicherungsfrei
(§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB V) |
versicherungsfrei
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) |
versicherungsfrei
(§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) |
versicherungsfrei
(§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III)1 |
geringfügig bezahlte Beschäftigte | versicherungsfrei
(§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB V)1 |
versicherungsfrei
(§ 20 Abs. 1 S. 1 SGB XI)1 |
versicherungspflichtig2 | versicherungsfrei
(§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III)1 |
Vorstände von Aktiengesellschaften | versicherungspflichtig3 | versicherungspflichtig3 | nicht versicherungspflichtig
(§ 1 Satz 3 SGB VI) |
versicherungsfrei
(§ 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III) |
(hauptberuflich) selbständig Erwerbstätige | nicht versicherungspflichtig
(§ 5 Abs. 5 SGB V) |
nicht versicherungspflichtig
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) |
versicherungspflichtig
(§ 2 SGB VI)4 |
nicht versicherungspflichtig |
überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze | versicherungsfrei
(§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) |
versicherungsfrei
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) |
versicherungspflichtig | versicherungspflichtig |
Pflichtmitglieder einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung | versicherungspflichtig3 | versicherungspflichtig3 | auf Antrag befreit
(§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) |
versicherungspflichtig |
Rentner | versicherungspflichtig
(§ 5 Abs. 1 Nr. 11-12 SGBV) |
versicherungspflichtig
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) |
versicherungsfrei
(§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI)5 |
versicherungsfrei
(§ 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)6 |
Ruhegeldbezieher | versicherungsfrei
(§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V)7 |
versicherungsfrei
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) |
versicherungsfrei
(§ 5 Abs. 4 Nr.2 SGB VI) |
versicherungsfrei
(§ 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)6 |
Studierende
(in einer Beschäftigung) |
versicherungsfrei
(§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) |
versicherungsfrei
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) |
versicherungsfrei
(§ 5 Abs. 3 SGB VI)8 |
versicherungsfrei
(§ 27 (4) S.1 Nr. 2 SGB III) |
--Ckhl (Diskussion) 17:01, 21. Jul. 2021 (CEST)