Typengenehmigung (Bau)

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Auszug (Schnittzeichnung) aus der Typenstatik und Typengenehmigung des Typenbaus der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. für den Kleinsiedlungstyp "SH KS 106" von 1977[1]

Typengenehmigungen sind als Verwaltungsvereinfachung für bauliche Anlagen gedacht, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen. In den Landesbauordnungen der meisten Bundesländer[2] war die Typengenehmigung früher enthalten. In einigen Bundesländern wurden sie sehr intensiv genutzt, so wurden z. B. in Schleswig-Holstein ca. 75.000 Typenbauten der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. bis 1996 mit Typenplanung, Typenstatik und Typengenehmigung errichtet.[3] Typengenehmigungen anderer Bundesländer wurden (und werden) untereinander anerkannt.

Die Bedeutung der Typengenehmigung schwand, unter anderem aufgrund des nachlassenden Drucks auf den Wohnungsmärkten Anfang der 2000er Jahre und wurde zuletzt nur noch z. B. von Fertighaus- oder Windkraftanlagen-Herstellern verwendet. So wurde die Typengenehmigung nach und nach aus den Landesbauordnungen bei anstehenden Novellierungen entfernt.

Mit zunehmenden Bau- und Bauwerkskostensteigerungen[4] wurde das Interesse vereinfachter Zulassungsverfahren, insbesondere für Serielle Bauweisen oder Typenbauten für das Segment des Bezahlbaren Wohnraums in der Fachdiskussion wieder geweckt[5].

Typengenehmigung aktuell

Am 22. Februar 2019 hat die bundesdeutsche Bauministerkonferenz die Aufnahme der Typengenehmigung für bauliche Anlagen in die Musterbauordnung (MBO) beschlossen.[6]

Im neuen § 72a MBO wird geregelt, dass bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständige Behörde eine Typengenehmigung erteilt werden kann, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften entsprechen. Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen. Für "Fliegende Bauten" kann eine Typengenehmigung nicht erteilt werden.

Typengenehmigungen entbinden nicht von der Verpflichtung, dass trotzdem ein bauaufsichtliches Verfahren durchgeführt werden muss. In diesem müssen dann nur die bereits in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr geprüft werden.

Einige Bundesländer haben bereits beschlossen, wenn sie nicht (wie z. B. Hamburg)[7] bereits die Typengenehmigung (noch)[8] in ihrer Landesbauordnung (wie zum Beispiel Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2009) diese (wieder) einzuführen. Mit diesem Instrument soll die Errichtung von Typisierten Gebäuden oder die Anwendung modularer oder serieller Bauweisen (insbesondere im Wohnungsbau) befördert werden.

Einzelnachweise

  1. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. (Hrsg.): Schriftenreihe Bauen in Schleswig-Holstein, Heft 39: „Kleinsiedlungsentwürfe SH-KS“; Kiel 1978
  2. z. B. Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) in der Fassung vom 11. Juli 1994 (§81 Typengenehmigung)
  3. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (Hrsg.): „Lage der Bauwirtschaft“ (1949–1951) Mitteilungsblätter: Hefte Nr. 12, Nr. 14, Nr. 20, Nr. 22, Nr. 24, Nr. 30, Heft Nr. 44; Die Bautätigkeit in Schleswig-Holstein (1953–1958) Mitteilungsblätter: Hefte Nr. 47, Nr. 50, Nr. 57, Nr. 61; Heft Nr. 67; Kiel, 1949–1959; Berichte der ARGE//eV an die Landesregierung Schleswig-Holstein, Kiel, 1947 bis 2020
  4. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (Hrsg.): Walberg, Dietmar; Gniechwitz, Timo; Halstenberg, Michael; Günther, Matthias: Kostentreiber für den Wohnungsbau - Untersuchung und Betrachtung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Gestehungskosten und die aktuelle Kostenentwicklung von Wohnraum in Deutschland; Bauforschungsbericht Nr. 67, Kiel 2015 ISBN 978-3-939268-29-1
  5. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Bericht der Baukostensenkungskommission im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen (Endbericht November 2015), Berlin 2015
  6. Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 22. Februar 2019 in Berlin, S. 10 ff.
  7. Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 2020 (§65 Typengenehmigung)
  8. z B. §66 BauO NRW 2018 - Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) § 66 BauO NRW 2018 – Typengenehmigung, referenzielle Baugenehmigung