Diskussion:Richard Robinow

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Staatsexamen

steht hier: Anschließend ging er an die Universität Berlin, wo er 1895 das zweite juristische Staatsexamen absolvierte Das widerspricht der Juristenausbildung in Deutschland, wonach die zweite Prüfung eben nicht an einer Universität abgelegt wird. Also bitte klären.

Davon ab behauptet Heiko Morisse, 2003, S. 47, dass Robinow das erste Staatsexamen 1892 in Berlin abgelegt hat. Was auch immer da stimmt... --Goesseln (Diskussion) 21:33, 11. Aug. 2021 (CEST)