Landgericht Neuruppin

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Landgericht Neuruppin

Das Landgericht Neuruppin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten in Brandenburg. Es hat seinen Sitz in Neuruppin, bestand bereits im 19. und frühen 20. Jahrhundert, damals im eigenen Gebäude in der Friedrich-Wilhelm-Straße, gegenüber der Pfarrkirche (heute genutzt durch das Amtsgericht). Im Jahr 1993 wurde es wiedereingerichtet.

Instanzenzug

Amtsgericht in Schwedt/Oder

Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Prenzlau, Schwedt/Oder (seit dem 1. Januar 2013) und Zehdenick. Dem Landgericht Neuruppin ist das Brandenburgische Oberlandesgericht übergeordnet.

Gerichtsgebäude

Neben dem Arbeitsgericht Neuruppin und der Staatsanwaltschaft ist das Landgericht in Gebäuden der ehemaligen preußischen Königstorkaserne untergebracht.

Bekannte Urteile

Das Landgericht Neuruppin urteilte u. a. im Verfahren gegen zwei ehemalige DDR-Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zum Nachteil des Regimekritikers Robert Havemann[1], im Mordfall an Marinus Schöberl[2], im Rechtsstreit um die rechtsextreme Bekleidungsmarke Thor Steinar[3] sowie bezüglich der Anklage der Volksverhetzung durch ein Plakat, welches Gerald Asamoah zeigte[4] (Freispruch wegen Volksverhetzung, Beleidigung verjährt[5][6]).

Hinzu kamen im Rahmen der Mauerschützenprozesse 19 Verfahren mit 31 Angeklagten in Neuruppin, die für 19 Todesschützen mit Bewährungsstrafen endeten.

Des Weiteren wurden hier die Mitglieder der XY-Bande verurteilt.

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks

Koordinaten: 52° 55′ 7,2″ N, 12° 48′ 13,2″ O