Amtsgericht Grönenberg
Das Amtsgericht Grönenberg (ab 1859 Amtsgericht Melle) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Melle. Der Name leitete sich vom Burg Gröneburg ab.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Gröneberg zu Melle und das Amt Melle.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Osnabrück untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Es wurde 1859 in Amtsgericht Melle umbenannt.[4] 1974 wurde es aufgelöst.
Das Amtsgerichtsgebäude lag in der Gesmolder Straße.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 75, online
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- ↑ Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 307, online
- ↑ „Im Lauf der Zeit“; in: Neue Osnabrücker Zeitung vom 4. März 2011 (mit Bild)