Versorgungsausgleichsgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über den Versorgungsausgleich
Kurztitel: Versorgungsausgleichsgesetz
Abkürzung: VersAusglG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Familienrecht
Fundstellennachweis: 404-31
Erlassen am: 3. April 2009
(BGBl. I S. 700)
Inkrafttreten am: 1. September 2009
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 12. Mai 2021
(BGBl. I S. 1085)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. August 2021
(Art. 4 G vom 12. Mai 2021)
GESTA: C196
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Versorgungsausgleichsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Versorgungsausgleich nach der Scheidung zum Beispiel durch Halbteilung oder einen anderen Ausgleich regelt. Es trat durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs am 1. September 2009 in Kraft.

Nach § 1 sind Anrechte im Sinne dieses Gesetzes „im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.“

Siehe auch

Weblinks