Zahlkarte (Einzahlungsschein)
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Als Zahlkarte wird ein Einzahlungsformular bezeichnet, das von der Post zur Einzahlung von Bargeld auf ein Postscheckkonto verwendet wird.[1] Sie dient so der halbbaren Zahlung und ist damit dem Zahlschein anderer Banken vergleichbar.[2]
Die Einzahlung per Zahlkarte unterlag keiner Begrenzung des Betrags. Sie war bei der Deutschen Bundespost auf das eigene Postscheckkonto gebührenfrei, auf fremde Konten gebührenpflichtig.[3] Zahlkarten waren durch blaue Bedruckung, teilweise auch durch hellblaues Papier kenntlich.
Die Benutzung von Zahlkarten lief in Deutschland Anfang der 1990er Jahre aus,[4] an ihre Stelle sind Zahlscheine getreten.[5]
Siehe auch
- Postanweisung zur Übermittlung von Bargeld
- Postscheckverkehr
- Einzahlungsschein (Schweiz)
Einzelnachweise
- ↑ Zahlkarte. In: Bank-Lexikon. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1983, S. 2029.
- ↑ Reinhold S., Scheuring F., Zürn B., Fiebig H.: Barzahlung — Halbbare Zahlung. In: Fiebig H. (Hrsg.): Wirtschaftslehre für Verkäufer.. Gabler Verlag, Wiesbaden 1980, doi:10.1007/978-3-663-12862-5_21.
- ↑ Postscheckordnung (PostSchO). In: Bundesgesetzblatt Teil I. Nr. 125, 4. Dezember 1969, S. 2159–2163.
- ↑ Siegfried Reinhold, Franz Scheuring, Bernd Zürn: Geld — Währung — Zahlungsverkehr I. In: H. Fiebig (Hrsg.): Grundbildung für Kaufleute. Gabler Verlag, Wiesbaden 1992, doi:10.1007/978-3-322-82956-6_32.
- ↑ Jürgen Olschimke: Änderungen bei Nachnahme National. In: philatelie. Nr. 491, 2018.