Einzahlungsschein (Schweiz)

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Oranger Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR)
Roter Einzahlungsschein (ohne Referenznummer)

In der Schweiz werden als Einzahlungsschein zwei verschiedene Formulare verwendet, um einen Geldbetrag in Schweizer Franken auf ein Konto einzuzahlen bzw. vom eigenen Konto zu überweisen. Der Zahlschein ermöglicht eine einfache Fakturierung und schnelle Verbuchung von Zahlungsvorgängen.

Einzahlungsscheine werden von allen Banken und der Schweizer Postfinance[1] angeboten. Bis im Juni 2020 sind dies der Einzahlungsschein mit Referenznummer (kurz: ESR bzw. oranger Einzahlungsschein) sowie der Einzahlungsschein ohne Referenznummer (roter Einzahlungsschein).

Seit dem Juli 2020 wird der Einzahlungsschein durch die «QR-Rechnung» ersetzt. Diese ist eine Rechnung mit aufgedrucktem QR-Code mit digital und von Menschen lesbaren Zahlungsangaben. Ab 1. Oktober 2022 wird der Einzahlungsschein von den Finanzinstituten nicht mehr akzeptiert.

Verwendung

Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich wird in der Schweiz zur Begleichung von Forderungen noch fast ausschliesslich der Einzahlungsschein benutzt, da (mit Stand 2010) die meisten Schweizer das in Deutschland eher übliche Lastschriftverfahren ablehnen.[2]

Die Zahlungnachweise können bei der Einzahlung am Postschalter auch in einem Empfangsscheinbuch («gelbes Büchlein») eingetragen werden.

Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR)

Der Einzahlungsschein mit Referenznummer wird vom Rechnungssteller (Gläubiger) ausgestellt und dem Zahlungspflichtigen (Schuldner) übermittelt, um offene Rechnungen zu fakturieren. Der Schein enthält eine vom Rechnungssteller definierte Referenznummer, die dem Zahlungsempfänger eine einfachere oder automatisierte Zuordnung des Zahlvorgangs zu seiner Rechnungsbuchhaltung ermöglicht. Um Tippfehler zu erkennen, enthält die Referenznummer eine Prüfsumme.

Bei ESR wird zwischen Einzahlungsscheinen mit vorgedrucktem Betrag und Einzahlungsscheinen ohne Betrag unterschieden. Scheine ohne vorgedruckten Betrag werden auch ESR+ genannt. Das ESR-Verfahren ist für Rechnungssteller geeignet, die eine grosse Anzahl von Rechnungen erstellen müssen. Durch die Vorgabe einer Referenznummer ist die Zuordnung von Rechnungen mit Zahlungen automatisch möglich. In einer Datenbank wird die Referenznummer mit den anderen Informationen der Forderung gespeichert. Diese Daten können dann mit dem von der ausführenden Bank zur Verfügung gestellten Zahlungen abgeglichen und automatisch ausgebucht werden.

Einzahlungsscheine können vom Rechnungsersteller entweder mit der Rechnung ausgedruckt werden oder als Datei, zumeist als PDF, dem Schuldner übermittelt werden. Der Schuldner kann die Forderung entweder per Online-Banking oder als Bankauftrag in Papierform überweisen oder an jedem Schalter der Schweizer Post bar einzahlen. Letzteres war in der Schweiz lange Zeit die Standardlösung und wurde auch 2010 noch viel benutzt.[2] Bei diesen Schaltereinzahlungen fallen Postgebühren an, die die Postfinance dem Empfänger belastet, der dadurch nur einen verminderten Betrag erhält.[3] Diese Postgebühren werden ab Juli 2020 erhöht, nachdem der Zahlungsverkehr immer mehr ins Internet verlagert wurde.[4]

Postfinance und die Banken stellen den Nutzern von ESR die täglichen Zahlungseingänge in mehreren Formaten zur Verfügung. Daneben gibt es auch einen Auszug in Form eines PDF-Dokuments. Primär werden die Daten im Format MT940 von den Kunden angefordert. MT940 ist ein SWIFT-Standard (Banking Communication Standard).[5][6] Auch kann ein Kontoauszug im Format ISO 20022 camt.053 oder als camt.054 angefordert werden.[7][8]

Einzahlungsschein ohne Referenznummer

Der Einzahlungsschein ohne Referenznummer (auch als «roter Einzahlungsschein» bezeichnet) ist ein Zahlschein, der es ermöglicht, auf ein eigenes oder fremdes Konto Geld einzuzahlen oder vom eigenen Konto zu überweisen. Anstelle einer Referenznummer kann hier im Feld «Zahlungszweck» ein beliebiger Text eingetragen werden. Der Einzahlungsschein wird oftmals eingescannt und dem Zahlungsempfänger übermittelt, so dass dieser das Feld «Zahlungszweck» selbst auswerten kann.

Geschichte

Grüner Einzahlungsschein, 1906 bis 1986
Blauer Einzahlungsschein, ab 1971
QR-Rechnung

Von 1906 bis 1986 wurden grüne Einzahlungsscheine verwendet. 1986 gaben Post und Banken einen gemeinsamen grünen Einzahlungsschein heraus. Der rote Einzahlungsschein wird seit 1998 eingesetzt. Er konnte eingescannt werden und ersetzte den grünen Einzahlungsschein.[9]

Die Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe (PTT) führten 1971 das «Verfahren Einzahlungsschein mit Referenznummer» (VESR) mit einem blauen Einzahlungsschein ein. Diese «Pionierleistung» ermöglichte erstmals eine vollautomatisierte Verarbeitung der Zahlungen.[10] Seit 1996 heisst die Dienstleistung ESR.

Im Rahmen der Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums SEPA wird das ESR-Verfahren durch ein Verfahren nach der Norm ISO 20022 ersetzt. Diese QR-Rechnung ist an den Datencode EPC-QR-Code angelehnt und löst die verschiedenen Einzahlungsscheine seit dem 30. Juni 2020 schrittweise ab.[11] Am 30. September 2022 will Postfinance die Einzahlungsscheine vom Markt nehmen.[12]

Einzelnachweise

  1. Handbuch ESR der PostFinance AG (PDF), abgerufen am 29. Januar 2017.
  2. a b Lastschriftverfahren: Die ungeliebte Zahlungsart, Beitrag vom 5. Mai 2010 der Sendung Kassensturz des Schweizer Radio und Fernsehens.
  3. Zahlungsverkehr Inland, PostFinance AG, abgerufen am 12. Dezember 2019
  4. Einzahlungen am Postschalter werden teurer. In: bluewin.ch. 12. Dezember 2019, abgerufen am 12. Dezember 2019.
  5. Handbuch Seite 10 (Memento des Originals vom 28. Januar 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.postfinance.ch (PDF).
  6. Kreissparkasse Köln Formatbeschreibung MT 940 (SWIFT).
  7. postfinance.ch (Memento vom 29. Januar 2017 im Internet Archive) (PDF) Umstellung elektronische Kontodokumente auf ISO 20022.
  8. six-interbank-clearing.com (PDF) ISO 20022 Cash Management Schweizer Implementation Guidelines für Kunde-Bank-Meldungen (Reports).
  9. Jürg Müller: Acht Antworten zum neuen Einzahlungsschein. In: Neue Zürcher Zeitung. 8. Mai 2017 (nzz.ch).
  10. Die Geschichte von PostFinance. Abgerufen am 3. Juni 2019.
  11. QR-Rechnung. In: six-group.com. Abgerufen am 24. Dezember 2018.
  12. Heutige Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 vom Markt genommen. Postfinance, 19. Januar 2021, abgerufen am 9. Februar 2021.