Diskussion:Innere Sicherheit
Erste Anmerkungen
Ist es nicht so, dass der Begriff der Inneren Sicherheit einen Zustand beschreibt? Die Maßnahmen und die Institutionen sollen diesen Zustand doch erst herbeiführen. --Forevermore
(Der vorstehende Beitrag wurde am 6.12.2004, um 20:59 [MEZ], abgesendet.)
- Das stimmt allerdings... habe den Artikel berichtigt, danke! --C.Löser 10:02, 12. Dez 2004 (CET)
Unterschied zur öffentlichen Sicherheit?
Worin liegt der Unterschied zu Öffentliche Sicherheit? --Siehe-auch-Löscher 08:26, 13. Dez. 2006 (CET)
- "öffentliche Sicherheit" ist ein durch die Rechtsprechung ausgeformter Rechtsbegriff, während "Innere Sicherheit" ein eher politischer bzw. allgemeinsprachlicher Terminus ist. Zudem bildet erstere mit der öffentlichen Ordnung, letztere mit der äußeren Sicherheit ein Begriffspaar. Gruß --C.Löser Diskussion 08:58, 13. Dez. 2006 (CET)
Objektivität
Der Kritikabschnitt ist nurwirklich nicht objektiv. Der Kommentar von Franklin hat da nichts zu suchen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.0.252.142 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 22:50, 10. Jul. 2007 (CEST))
Stimme zu: Der Eintrag ist, da er explizit und implizit Stellung zu verschiedenen aktuellen politischen Themen bezieht, nicht sachlich / objektiv verfasst und daher leider unbrauchbar. Gast
Gegenüberstellung
Es fehlen Bezüge zur Sicherheitspolitik im inneren vor ~ 2003, namentlich Terrorismusbekämpfungsgesetz, Kontaktsperrgesetz(Deutscher Herbst). -- LLukas 06:43, 17. Dez. 2009 (CET)
britische Polizei
Bis zu neun Jahre haben britische Spitzel sexuelle Beziehungen betrieben, um linke Bewegungen auszuforschen.
--89.247.173.73 13:59, 18. Dez. 2011 (CET)
Thüringer Verfassungsschutz
Neueste Ermittlungen haben ergeben, dass der Verfassungsschutz den rechtsradikalen NSU Mördern über Mittelsmänner rund 2000 Mark für gefälschte Pässe zukommen lies.
--89.247.173.73 14:00, 18. Dez. 2011 (CET)
Film "Der Gefährder"
Hi, mich wunderte das der Film "Der Gefährder" [1] nicht im Artikel vorkommt. Insgesamt würde ich mir mehr fundierte Aussagen zu Maßnahmen und Umfang der so erfassten Personen wünschen. --MyRobotron (Diskussion) 16:55, 16. Okt. 2012 (CEST)
Holocaust vernachlässigt - mit welcher Begründung?
Der Abschnitt „Langfristige Trends in Europa“ ist von seiner Grundaussage sicherlich wertvoll und beachtenswert. Es gibt zweifellos einen sehr begrüßenswerten langfristigen Trend weg vom Verbrechen. Aber die These, dass die Mordraten im 14./15. Jahrhundert ihren historischen Höchstwert hatten scheint mit höchst fragwürdig. Formal mögen sie ja korrekt sein, in dem Sinne, dass die Zahl der ANGEZEIGTEN Verbrechen seinerzeit ihren historischen Höchstwert hatte. Aber das liegt nur daran, dass die im Rahmen des Holocaust verübten staatlichen Morde kaum angezeigt wurden. Es kann ja wohl kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, dass die Zahl der verübten Morde in sehr vielen europäischen Ländern in den 1940er Jahren ihren historischen Höchstwert hatte - mit dreistelligen Fallzahlen pro Jahr. Der staatlich organisierte Massenmord lief mit einer Rate von weit mehr als 1 Millionen Morde pro Jahr in Europa. Wenn wir diese beziehen auf eine Bevölkerung von 333 Millionen (in Europa und involvierten aussereuropäischen Gebieten), dann ergeben sich 300 Morde pro 100.000 Einwohner pro Jahr. Also ein Mehrfaches der Fallzahlen, die für das 14./15. Jahrhundert angenommen wird. Dabei geht es nicht um eine theoretische Ungenauigkeit. Sondern um fehlerhafte Wahrnehmung staatlichen Terrors und darauf aufbauende Fehlentscheidungen. Rechtskonservative Politiker behaupten, dass nichtstaatlicher Terror ein dramatisches Problem sei und den Abbau von Sicherheitsmechanismen rechtfertigt, deren Zweck es ist staatlichen Terror zu verhindern. --79.246.69.155 07:06, 5. Feb. 2020 (CET)
- Korrekt. Der Holocaust wird nicht betrachtet, Kriege übrigens auch nicht. Es geht um zwischenmenschliche Gewalt unabhängig vom politischen Rahmen. Danke für den Hinweis, ich habe den Text entsprechend ergänzt. Weitere Infos übrigens unter Kriminalitätsrückgang und https://ourworldindata.org/homicides. Zum Thema Terror steht ja unten im Artikel eine Menge. --Pakwesi (Diskussion) 21:38, 7. Feb. 2020 (CET)
- Sie haben jetzt also die Bemerkung hinzugefügt: „Völkermorde sind ausgeschlossen“. Dadurch sinkt der betrachtete Anteil der Mordraten in den 1940ern deutlich unter 300 Morde pro 100.000 Einwohner pro Jahr. Ich wage aber zu bezweifeln, dass sie dadurch unter 40 Morde pro 100.000 Einwohner pro Jahr sinken. Denn die ermordeten sonstigen politischen Gegner (Gewerkschafter, SPD-Mitglieder, Sophie Scholl etc.) wollen Sie ja nicht auch noch vernachlässigen, oder? Denn auch da handelte es sich schliesslich um zwischenmenschliche, ungesetzliche Gewalt. Denn Sie wollen sicherlich nicht argumentieren, dass die politisch motivierten Morde im Dritten Reich auf legaler Grundlage erfolgten also keine Morde waren? Denn dann müsste ich Sie auf die Nürnberger Prozesse verweisen. Diese Diskussion ist abgehakt.
- Um auf meine Ausgangsfrage zurückzukommen: Mit welcher BEGRÜNDUNG sind denn Völkermorde ausgeschlossen? Durch diesen Ausschluss behandelt die Graphik ja gerade nicht die Mordraten, sondern nur eine Teilmenge der Mordraten. und bezogen auf die 1940er Jahre eine irrwitzig kleine Teilmenge der Mordraten. Und folgende Aussage bleibt halt unhaltbar: „Es zeigt sich eine dramatische Abnahme der Mord-Raten“. Nach meinem Verständnis ist es in Deutschland sogar illegal, die Explosion der Mordraten in den 1940er Jahren zu leugnen. (Stichwort Holocaust-Leugnung) Eisners Text „Long-Term Historical Trends in Violent Crime“ habe ich übrigens quergelesen. Ich habe da weder eine Erwähnung des Holocaust gefunden noch irgendeine Begründung, warum er die Explosion der Mordraten in den 1940er Jahren vernachlässigt hat.--79.246.69.155 22:21, 10. Feb. 2020 (CET)
- Neben Eisner und Our World in Data gibt es eine Reihe weiterer Kriminologen, die ähnliche Statistiken erstellt bzw. Aufsätze in diesem Bereich veröffentlichten, die dieselbe Sicht haben (siehe auch die Referenzen in Kriminalitätsrückgang). Die Wortwahl ist dort zwar jeweils unterschiedlich, es geht aber immer darum, alle Tötungen die irgendwie staatlich organisiert oder zu verantworten sind auszublenden, um die zwischenmenschliche Kriminalität („interpersonal crime“) bzw. deren Veränderung herauszuarbeiten. In diesem Sinne entspricht diese Sicht der Definition am Anfang des Artikels Innere Sicherheit: „Innere Sicherheit bezeichnet die Sicherheit von Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen, die sich aus dem Inneren der Gesellschaft selbst heraus entwickeln.“ Die Verbrechen der Nazizeit gehören daher - wie vieles andere - nicht hier her.
- Ausserdem sollten - nach meinem Verständnis von KeineTheoriefindung - in diesem Artikel die Naziverbrechen nur erwähnt werden, wenn es eine zitierfähige Quelle findet, die Innere Sicherheit damit vergleicht. --Pakwesi (Diskussion) 22:23, 15. Feb. 2020 (CET)
- Haben Sie irgendeine Quelle für das von Ihnen postulierte Konstrukt von „Tötungen, die irgendwie staatlich“ zu verantworten sind? Dieses Konzept ist vollkommen unvereinbar mit all meinem Vorwissen über unsere Rechtsordnung und insbesondere über die Nürnberger Prozesse. Auch wenn nicht jeder Mörder nach dem Untergang des dritten Reiches zur Verantwortung gezogen wurde, gibt es doch keinen ernsthaften Zweifel daran, dass jeweils der individuelle Mörder für seine Verbrechen Verantwortung trug. Auch im Dritten Reich. Unabhängig von den Abstrusitäten, die ein Adolf Hitler rausgehauen haben mag. Wenn ein Müller einen Meier im Dritten Reich umgebracht hat, um billig an dessen Meierei zu kommen, dann war das zweifelsohne ein Mord, für den der Müller verantwortlich war. Auch wenn sich das in der Zeit des dritten Reichs abspielte. Auch wenn der Meier Jude gewesen sein sollte, und auch wenn ein Herr Hitler öffentlich die Auffassung vertreten haben mag, dass man straflos Juden umbringen darf. Und wenn der Herr Eisner in Unkenntnis der Nürnberger Prozesse Tötungen postuliert, die irgendwie staatlich zu verantworten sind, dann würde ich den nicht unbedingt als zitierfähige Quelle betrachten.--2003:E9:E72A:8831:7449:9109:A6AE:3322 20:10, 23. Feb. 2020 (CET)
- Es gibt viele wissenschaftliche Veröffentlichungen in diesem Bereich. Die interessiert sich nicht für das dritte Reich. Unten zwei Beispiele. In solchen wissenschaftlichen Arbeiten werden übrigens wiederum andere Arbeiten referenziert. Damit kann man sich durch die relevante Historie wissenschaftlicher Arbeiten hangeln:
- Meine Lieblings-Monographie von Michael Tonry, 2014: https://www.journals.uchicago.edu/doi/10.1086/678181
- Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung mit der internationale Klassifikation von Kriminalität für statistische Zwecke’’. Besonders Booklet 1, Seite 7: https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html
- --Pakwesi (Diskussion) 22:46, 26. Feb. 2020 (CET)
- Sie bleiben die Antwort schuldig auf meine Frage nach einer Quelle für das von Ihnen postulierte Konstrukt von „Tötungen, die irgendwie staatlich“ zu verantworten sind. Ich folgere daraus, dass Sie über keine Quelle verfügen. Ich sehe jedenfalls keine Veranlassung dazu, mich durch sämtliche Literatur in dem Bereich zu hangeln auf der Suche nach Belegen für Ihre Thesen. Herzlichen Dank für den Hinweis auf die Quantität von Arbeiten, die Sie anscheinend für seriös halten. Quantität alleine hilft allerdings im wissenschaftlichen Betrieb nicht weiter. Zur Erinnerung: Ich habe die Qualität der Arbeiten Eisners in Frage gestellt: „Und wenn der Herr Eisner in Unkenntnis der Nürnberger Prozesse Tötungen postuliert, die irgendwie staatlich zu verantworten sind, dann würde ich den nicht unbedingt als zitierfähige Quelle betrachten.“
- Darf ich annehmen, dass Ihr Satz: „ Die interessiert sich nicht für das dritte Reich.“ nur versehentlich im Singular formuliert ist? Wollten Sie sagen „Die Veröffentlichungen interessieren sich nicht für das dritte Reich“? Wenn dem so wäre, dann hätten wir ja kein Problem. Wenn die Autoren klargestellt hätten, dass sie sich nicht mit dem Dritten Reich befassen wollen, dass sich ihre Arbeiten aus diesem Grunde bezogen auf Deutschland nur mit einem kleinen Bruchteil aller Morde befassen würden, dann würden sie ggf. wissenschaftlich sauber gearbeitet haben, ich hätte keinen Grund zur Kritik. Tatsächlich hat der von Ihnen geschätzte Michael Tonry Stellung zur Mordrate im Dritten Reich bezogen. Er hat nahegelgt, dass die Mordrate in den 1930er und 1940er Jahren niedriger war als in den 1950er und 1960er Jahren. Das ergibt sich nicht nur aus Figur 4 und den Erläuterungen zur Figur 4, sondern bereits aus seinem Abstract. Tonry hat also nicht sein Desinteresse für das Dritte Reich bekundet, sondern er hat die explosionsartige Steigerung der Mordrate im Dritten Reich geleugnet. Er hat damit offenbar den Holocaust geleugnet.
- Ich möchte noch einmal versuchen, Ihnen die Größenordnung des Fehlers deutlich zu machen. Angenommen der von Ihnen geschätzte Autor Michael Tonry hat bezogen auf die Zeiten vor und nach dem Dritten Reich recht mit der These, dass die Mordraten in der Größenordnung von 1 Mord pro Jahr pro 100.000 EW lagen. Dann liegt die Gesamtzahl aller Morde in Deutschland (also seit der Gründung des deutschen Reichs im Jahre 1871) in der Größenordnung von 6.300.000.
- In den 12 Jahren des tausendjährigen Reichs wurden mindestens 6 Millionen Menschen ermordet. In den übrigen 137 Jahren wurden weniger als 300.000 Menschen ermordet. Mit anderen Worten: die allermeisten Morde, die sich in Deutschland insgesamt ereigneten, fanden im Dritten Reich statt. Wenn ein Wissenschaftler sich seriös mit dem Phänomen Morde ausserhalb des dritten Reichs befassen möchte, ist der Anteil der Morde, die er ausblendet extrem gross. Viel zu gross, um ihn vollkommen kommentarlos auszublenden. Ich bin übrigens Ihre „Lieblings-Monographie von Michael Tonry“ durchgegangen. Ich habe keinen Beleg dafür gefunden, dass in seinem Text „murder“ bzw. „Homicide“ etwas anderes bedeuten soll als Mord im juristischen Sinne des Wortes. Michael Tonry setzt diese Begriffe offensichtlich als bekannt voraus. Ich habe insbesondere keinen Beleg gefunden für Ihre Hypothese, dass es Michael Tonry darum geht, „alle Tötungen die irgendwie staatlich organisiert oder zu verantworten sind auszublenden, um die zwischenmenschliche Kriminalität (‚interpersonal crime‘) bzw. deren Veränderung herauszuarbeiten.“ Für den Fall, dass ich eine entsprechende Begriffsbestimmung übersehen haben sollte, nennen Sie mir bitte die Seitenzahl in seinem Text! Wenn wir uns darauf einigen können, dass Tonry über Mord im juristischen Sinne des Wortes schreibt, dann sollte klar sein dass staatlich organisierte Tötungen im Rahmen von Kriegshandlungen im Rahmen der Genfer Konventionen nicht unter den Begriff „Mord“ fallen. Es sollte ebenfalls klar sein, dass Kriegsverbrechen ggf. doch unter den Begriff „Mord“ fallen können. Und ich hoffe, wir können uns auch darauf einigen, dass die im Rahmen des Holocaust verübten Tötungen im juristischen Sinne als Morde zu werten sind. --2003:E9:E72A:8824:9175:A324:D5C4:BD0C 20:49, 5. Mär. 2020 (CET)
- Anmerkung: Michael Tonry benutzt den Begriff „Homicide“ mit einer derartigen Selbstverständlichkeit als Synonym für „murder“, dass ich zunächst gar nicht auf die Idee gekommen bin, seine Wortwahl zu überprüfen. Nicht nur das „Longman Dictionary of modern English“, dritte Auflage von 1995, sondern auch google translate stimmen Tonry zu. Lediglich die Wikipedia definiert Homicide vollkommen abweichend, als Oberbegriff, den man im Deutschen behelfsmäßig mit dem Wort „Tötung“ übersetzen könnte: „Homicides can be divided into many overlapping legal categories, including murder, manslaughter, justifiable homicide, killing in war (either following the laws of war or as a war crime), euthanasia, and capital punishment, depending on the circumstances of the death.“ Der Wikipedia-Artikel Homicide sollte wohl dringend überarbeitet werden. Sie wissen sicherlich, wie das zu veranlassen ist. Ich weiss lediglich, wie man Abwehrreflexe bei den Mitarbeitern der Wikipedia auslöst.--2003:E9:E72A:8843:E8F9:5CAB:B83D:CF33 08:57, 6. Mär. 2020 (CET)
- Es gibt viele wissenschaftliche Veröffentlichungen in diesem Bereich. Die interessiert sich nicht für das dritte Reich. Unten zwei Beispiele. In solchen wissenschaftlichen Arbeiten werden übrigens wiederum andere Arbeiten referenziert. Damit kann man sich durch die relevante Historie wissenschaftlicher Arbeiten hangeln:
- Haben Sie irgendeine Quelle für das von Ihnen postulierte Konstrukt von „Tötungen, die irgendwie staatlich“ zu verantworten sind? Dieses Konzept ist vollkommen unvereinbar mit all meinem Vorwissen über unsere Rechtsordnung und insbesondere über die Nürnberger Prozesse. Auch wenn nicht jeder Mörder nach dem Untergang des dritten Reiches zur Verantwortung gezogen wurde, gibt es doch keinen ernsthaften Zweifel daran, dass jeweils der individuelle Mörder für seine Verbrechen Verantwortung trug. Auch im Dritten Reich. Unabhängig von den Abstrusitäten, die ein Adolf Hitler rausgehauen haben mag. Wenn ein Müller einen Meier im Dritten Reich umgebracht hat, um billig an dessen Meierei zu kommen, dann war das zweifelsohne ein Mord, für den der Müller verantwortlich war. Auch wenn sich das in der Zeit des dritten Reichs abspielte. Auch wenn der Meier Jude gewesen sein sollte, und auch wenn ein Herr Hitler öffentlich die Auffassung vertreten haben mag, dass man straflos Juden umbringen darf. Und wenn der Herr Eisner in Unkenntnis der Nürnberger Prozesse Tötungen postuliert, die irgendwie staatlich zu verantworten sind, dann würde ich den nicht unbedingt als zitierfähige Quelle betrachten.--2003:E9:E72A:8831:7449:9109:A6AE:3322 20:10, 23. Feb. 2020 (CET)
- Ich verwies bereits auf die Internationale Klassifikation von Kriminalität für statistische Zwecke vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einer sehr kurzen Fassung in der Global Study on Homicid. Die ausführliche Definition ist hier: https://unstats.un.org/unsd/statcom/doc15/BG-ICCS-UNODC.pdf --Pakwesi (Diskussion) 13:09, 15. Mär. 2020 (CET)
Wenn man sich den Artikel ansieht,.. sind hier diverse Bereiche "runtergeeiert" , es ist Tatsächlich wenig Objektives wiederzufinden,... den Sicherheit und Ordnung, steht Tatsächlich für die Polizei und Feuerwehr.
Wenn es auch im Privatem der Sicherheitsdienst ist,.. gerne auch für den Auftrag von Werk- oder Veranstaltungsschutz,... haben diese Berufsgruppen, den gleichen Grundsatz.
Welches für die Feuerwehr ( Sanitätsdienst ) bei dem Maurer - Schema, unter wikipedia.. und bei dem Sicherheitsdienst unter eventfaq.de anzahl - ordner - auf - einer - veranstaltung zu finden ist.
Solche vorgegebenen Normen,.. gelten auch für den Grundsatz der Kreise oder Bezirke, da diese Regelung hier rausgenommen wurde,.. denn es ist nicht nur Party.--165.225.73.33 07:05, 28. Jun. 2020 (CEST)Gruß Banjo