Werkdienstwohnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Dezember 2021 um 14:38 Uhr durch imported>Asperatus(709919) (Änderung 218067759 von Knoerz rückgängig gemacht; bei WP:WLA steht gerade, dass das zeitlich korrekte Lemma verlinkt werden soll. Da hier auf die 70. Auflage verwiesen wird, wo er noch Palandt hieß, muss das Lemma Palandt bleiben).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Werkdienstwohnungen sind in Deutschland Wohnungen, die dem Arbeitnehmer bzw. Beamten im Rahmen des Arbeits- bzw. Beamtenverhältnisses durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht in der Regel, wenn es für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Arbeitnehmer bzw. Beamten obliegenden arbeitsvertraglichen bzw. dienstlichen Pflichten notwendig oder zumindest sinnvoll ist. Beispiele sind Hausmeister, Chauffeur, Schrankenwärter, Stallpfleger oder Erntearbeiter.

Für Werkdienstwohnungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen die Vorschriften über Mietverträge (§ 576b BGB).

Literatur