Stefanitag
Der Stefanitag, Stephanstag, Stephanitag, Stefanstag, seltener Stephanustag oder Tag des Erzmärtyrers Stephanus,[1] wird am 26. Dezember als Fest (lat. Festum Sancti Stephani Protomartyris) oder Gedenktag des heiligen Diakons Stephanus gefeiert. Er gilt als erster christlicher Märtyrer, weswegen sein Gedenktag meist in der liturgischen Farbe Rot zelebriert wird.
Verbreitung
Das Fest des ersten christlichen Märtyrers Stephanus (Apg 6,1–8,2 EU) am 26. Dezember ist im Osten schon im 4. Jahrhundert bezeugt[2] und verbreitete sich zwischen dem 5. und 7. Jahrhundert in der Ost- und Westkirche.[3] Das Weihnachtsfest erhielt in der Liturgie erst später, frühestens ab dem 8. Jahrhundert, eine Oktav, in der aber die in diese Zeit fallenden Heiligenfeste, die Comites Christi (lat. „Begleiter Christi“), erhalten blieben: Stephanus, Johannes der Evangelist (27. Dezember) und die Unschuldigen Kinder (28. Dezember).[4] Anton Faber, Dompfarrer des Wiener Stephansdoms befand, dass der „Stefanitag [uns erinnert], dass Weihnachten nicht nur ein Fest der frommen Besinnung ist, sondern auch der Bereitschaft, bis zum Schluss am Glauben festzuhalten“.[5]
In evangelischen Gemeinden in Deutschland wird an diesem Tag in manchen Gottesdiensten an Stephanus gedacht, da „das Gedächtnis des Erzmärtyrers Stephanus […] eine längere Tradition als das Weihnachtsfest [hat]. Es soll nicht völlig vom zweiten Weihnachtstag verdrängt werden, sondern nach Möglichkeit in einem Gottesdienst dieses Tages (eventuell am Abend) begangen werden.“[1] Andere Agenden wie die in Baden (1995), in der Pfalz (2006) oder die Reformierte Liturgie (1999) sehen dies nicht ausdrücklich vor. In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wird seit dem Jahr 2007 am Tag des Erzmärtyrers Stephanus der „Gebetstag für verfolgte Christen“ begangen.[6] Seit 2012 wird auch in den deutschen römisch-katholischen Diözesen der Stephanustag als „Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen“ begangen.[7]
In den Schweizer Kantonen mit Deutsch als alleiniger oder eine der Amtssprachen ist der Stephanstag entweder ein Feiertag oder es gilt Arbeitsruhe (außer Wallis, dazu Tessin). Hiervon ausgenommen sind Sonderregelungen in wenigen Kantonen bei ansonsten drei nacheinander folgenden arbeitsfreien Tagen. In den übrigen Kantonen ist der Stephanstag ein gewöhnlicher Arbeitstag (siehe Feiertage in der Schweiz).
Liturgie
In der Liturgie der römisch-katholischen und der evangelischen Kirchen wird aus der Apostelgeschichte über Wirken und Martyrium des Stephanus gelesen (katholisch: Apg 6,8–10 EU, Apg 7,54–60 EU; evangelisch: Apg 6,8–15 LUT, Apg 7,55–60 LUT) sowie als Evangelium aus Matthäus (katholisch: Mt 10,17–22 EU, evangelisch: Mt 10,16–22 LUT).[2]
Brauchtum
In römisch-katholisch geprägten Gegenden existierten bis weit in das 20. Jahrhundert zahlreiche Bräuche, die am 26. Dezember auf die Person des Heiligen, dessen (überlieferte) Biographie und insbesondere dessen Todesumstände Bezug nehmen. So etwa das „Stephanus-Steinigen“, das bestimmte Trinkrituale vor allem der männlichen Bevölkerung nach dem Kirchgang bezeichnet.[8] Zum Teil werden diese Bräuche in reduzierter Form auch noch im 21. Jahrhundert gepflegt.
Der Stephanustag wird in der Liturgie der Römisch-katholischen Kirche, der Altkatholischen Kirche, der Anglikanischen Kirche, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche als Gedenktag des Martyriums des heiligen Diakons Stephanus gefeiert. Die liturgische Farbe des Tages ist dementsprechend rot.
Fällt der 26. Dezember auf einen Sonntag, wird in der römisch-katholischen Kirche das Fest des heiligen Stephanus vom Fest der Heiligen Familie verdrängt, ausgenommen in der Erzdiözese Wien, wo stets das Fest des Diözesanpatrons Stephanus gefeiert wird (→ Stephansdom).
In der griechisch-orthodoxen Kirche und der Bulgarisch-orthodoxen Kirche wird der Stephanstag am 27. Dezember gefeiert, in der Serbisch-orthodoxen Kirche am 9. Januar.
Weitere Tagesbenennungen
In Deutschland wird der Stefanitag als Zweiter Weihnachtsfeiertag bezeichnet, im Commonwealth of Nations als Boxing Day.
In Österreich wird ausschließlich die Bezeichnung Stefanitag verwendet,[9] während in der Schweiz die Form Stephanstag üblich ist.[10]
Die Niederlande bezeichnen den Festtag als Sint-Stefanus, in Italien wird er Santo Stefano genannt. In Irland ist der 26. Dezember ein gesetzlicher Feiertag und wird auf Englisch St Stephen’s Day genannt. Auf Irisch heißt er entweder Lá Fhéile Stiofáin (Tag der Stephansfeier) oder Lá an Dreoilín (Tag des Zaunkönigs/Schneekönigs).
Siehe auch
Weblinks
- Joachim Schäfer: Stephanus. In: Heiligenlexikon.de
Einzelnachweise
- ↑ a b Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands und Evangelische Kirche der Union (Hrsg.): Evangelisches Gottesdienstbuch, Agende für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, 5. Aufl., Berlin: Verlagsgem. Evang. Gottesdienstbuch 2012., ISBN 978-3-7859-0933-1, S. 416
- ↑ a b Bieritz, Karl-Heinrich: Das Kirchenjahr: Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart, 2. Aufl., Berlin: Union-Verlag 1988, ISBN 978-3-372-00012-0, S. 190.
- ↑ Hans J. Limburg: Stephanus. III. Verehrung u. Brauchtum. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 9. Herder, Freiburg im Breisgau 2000.
- ↑ Philipp Harnoncourt: Weihnachtsoktav. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 10. Herder, Freiburg im Breisgau 2001.
- ↑ Ernst Mauritz, Julia Pfligl: Stefanitag: Wer war der heilige Stephanus? In: Kurier.at. 26. Dezember 2016, abgerufen am 14. Dezember 2021.
- ↑ Gebetstag für verfolgte Christen. In: elk-wue.de. Ev. Landeskirche in Württemberg, abgerufen am 16. Mai 2019.
- ↑ Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen. In: dbk.de. Deutsche Bischofskonferenz, abgerufen am 16. Mai 2019.
- ↑ "Ich sehe den Himmel offen": Der erste Märtyrer der Christenheit, Stephanus, Beitrag vom 26. Dezember 2011 im Deutschlandfunk Kultur
- ↑ Brauchtum in Oberösterreich
- ↑ Gesetzliche Feiertage und Tage, die in der Schweiz wie gesetzliche Feiertage behandelt werden / Jours fériés légaux ou considérés comme tels en Suisse / Giorni festivi legali o considerati tali in Svizzera, Stand 1. Januar 2011, Bundesamt für Justiz BJ, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD – auf admin.ch