Atemskala
Die Atemskala (nach Bienstein) ist ein im Jahre 2000 von der deutschen Pflegewissenschaftlerin Christel Bienstein geschaffene Assessmentskala zur Erfassung, Einschätzung und Dokumentation der Atemsituation eines Patienten.
Bei der Pflegeanamnese bespricht die Pflegekraft mit dem Patienten die einzelnen Beobachtungskriterien. Jedem Kriterium wird eine Punktezahl zugeordnet. Aus der Gesamtpunktezahl (0 bis 45) ergibt sich das Risiko einer Lungenentzündung. Sobald sich der Zustand des Patienten ändert, schätzt die Pflegekraft mit Hilfe dieser Skala seine Atemsituation neu ein. Eine wissenschaftliche Rezeption oder Evaluierung besteht nicht, obgleich die Skala auch Bestandteil der Pflegeausbildung ist.[1]
Erfasst werden mit jeweils 0 bis drei Punkten:
- Compliance
- vorliegende Lungenerkrankung
- bereits durchgemachte Lungenerkrankung
- Abwehrschwäche
- manipulative orotracheale Maßnahmen wie die Intubation
- Rauchen, auch Passivrauchen
- Schmerzen
- Schluckstörungen
- Einschränkungen der Mobilität
- lungengefährdender Beruf, der z. B. zur Staublunge führen kann
- Intubationsnarkose
- Bewusstseinseinschränkungen
- Atemtiefe
- Atemfrequenz
- atemdämpfende Medikamente wie beispielsweise Opiate
Patienten mit weniger als sieben Punkten werden als „nicht gefährdet“, mit sieben bis fünfzehn Punkten als „gefährdet“ und darüber als „hochgradig gefährdet“ eingestuft.
Siehe auch
Literatur
- Annette Lauber, Petra Schmalstieg: verstehen & pflegen 4, Prävention und Rehabilitation. Georg Thieme Verlag, 2007, ISBN 9783131286123, S. 227. (PDF, 266 kB)
- Pschyrembel Wörterbuch Pflege. Walter de Gruyter, 2003, ISBN 3-11-016948-7, S. 57.
Einzelnachweise
- ↑ Brigitta Balz, Nicole Spiegler: Die Atemskala nach Bienstein. Ein geeignetes Instrument zur pflegerischen Einschätzung des Risikos für eine nosokomiale Pneumonie? (Memento vom 17. Juni 2012 im Internet Archive; PDF, 24 kB)