Rechtspflege der Bundeswehr

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Die Rechtspflege der Bundeswehr (RPflegeBw) ist neben den Streitkräften, den drei Bereichen der Wehrverwaltung und der Militärseelsorge ein eigenständiger Bereich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg).

Dem Rechtspflegebereich obliegt vornehmlich die Beratung der Inspekteure, Befehlshaber, Kommandeure und Amtschefs in allen rechtlichen Angelegenheiten, die nicht zum Aufgabengebiet der Wehrverwaltung gehören.

Zwischen Wehrverwaltung und Streitkräften nimmt die Rechtspflege eine Sonderstellung ein. Ihre Angehörigen sind zwar zivile Beamte im höheren Verwaltungsdienst mit der Befähigung zum Richteramt, besetzen aber militärische (StAN-) Dienstposten. Daher steht dieser Bereich Frauen erst seit 2001 offen, seitdem auch Frauen uneingeschränkt in den Streitkräften Dienst tun können. Zur Rechtspflege der Bundeswehr gehören die Rechtsberater, Rechtslehrer in den Streitkräften, die Wehrdisziplinaranwälte und die Richter an den Wehrdienstgerichten.

Rund 100 Rechtsberater der Bundeswehr beraten die Kommandeure in den höheren Kommandobehörden (regelmäßig ab Divisionsebene aufwärts). Im Nebenamt sind sie überwiegend auch Wehrdisziplinaranwälte bei den Wehrdienstgerichten.

In den Streitkräften erteilen auch ca. 50 Rechtspflegeangehörige als zivile Rechtslehrer Rechtsunterricht, vor allem an den Akademien, Offizierschulen und Truppenschulen.

Die 12 Vorsitzenden Richter an den Wehrdienstgerichten beschäftigen sich mit den Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten der Truppe und sind in der Regel ehemalige Rechtslehrer und Rechtsberater der Bundeswehr. Die Dienststelle des Bundeswehrdisziplinaranwalts bei dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig vertritt die Bundeswehr vor den Disziplinar- und Beschwerdesenaten des Gerichts.

Wesentliche Aufgabe der Angehörigen der Rechtspflege ist es auch, die Beratung der Streitkräfte im Einsatz sicherzustellen. Dabei üben sie ihre Tätigkeit in den Einsatzkontingenten und multinationalen Hauptquartieren als Rechtsberater-Stabsoffiziere im Soldatenstatus aus. Die Angehörigen der Rechtspflege sind daher der einzige zivile Bereich der Bundeswehr, der kraft dienstlichen Auftrags zur militärischen Weiterbildung im Reservistenstatus verpflichtet ist. Folglich gehört die Rechtspflege der Bundeswehr nicht zur Wehrverwaltung nach Art. 87 b des Grundgesetzes, sondern ist den Streitkräften nach Art. 87 a des Grundgesetzes zuzuordnen.

Da zunehmend der Bedarf an Rechtsberatern im Einsatzland gewachsen ist, werden diese seit kurzer Zeit im sog. Rechtsberaterausbildungszentrum ZAR am Zentrum Innere Führung in Koblenz zentral ausgebildet.

Siehe auch

Literatur

  • Scholze, Michael: Si vis pacem, para bellum ? – Realität heutiger Einsätze und Konsequenzen für die Rechtspflege der Bundeswehr. NZWehrr 2007, 177 – 192

Weblinks