Zeugniskonferenz

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Eine Zeugniskonferenz (auch Notenkonferenz) stellt eine besondere Form der Klassenkonferenz oder Jahrgangskonferenz dar. Sie dient dazu, die schulischen Leistungen jedes Schülers einer Klasse bzw. eines Jahrgangs in allen Fächern zu würdigen und über die daraus resultierenden Kopfnoten, Versetzungen, Möglichkeiten des Überspringens, Versetzungswarnungen und sonstigen Zeugnisbemerkungen zu beraten.[1]

Das Ergebnis der Zeugniskonferenzbeschlüsse schlägt sich anschließend im Schulzeugnis nieder. Stimmberechtigt sind in einer Zeugniskonferenz alle Lehrkräfte, welche den Schüler in dem laufenden Schuljahr unterrichteten. In einigen deutschen Bundesländern[2] können zudem gewählte Eltern-[3] und Schülervertreter[4] Mitglieder der Zeugniskonferenz sein, allerdings ohne Stimmrecht.[5] Eine Zeugniskonferenz wird vom Klassenlehrer oder der Schulleitung (oder einem Mitglied der erweiterten Schulleitung, gemeint sind Stufenkoordinatoren oder Abteilungsleiter) (vgl. z. B. Hamburg, § 62 HMBSG, Abs. 2), einberufen und geleitet, der Konferenztermin wird aber in der Regel durch den zuständigen Koordinator gesetzt. Nimmt der Schulleiter an einer Zeugniskonferenz in der Leitungsfunktion (und nicht als ebenfalls in der Klasse unterrichtende Lehrkraft) teil, so geht (etwa in Niedersachsen) der Vorsitz der Konferenz an ihn über.

Rechtslage in Österreich

In Österreich ist die Beurteilung einer Schulstufe durch die Klassenkonferenz im § 20 des SchUGes geregelt.[6]

Einzelnachweise