Fürstprimas

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Fürstprimas von Dalberg

Der Fürstprimas führte den Vorsitz der Fürsten des Rheinbundes. Das Amt entstand auf Veranlassung Napoleons im Jahre 1806 und ging 1813 mit dem Rheinbund unter. Der einzige Inhaber des Titels Fürstprimas blieb Karl Theodor von Dalberg. Er übte das Amt vom 25. Juli 1806 bis 19. Oktober 1813 aus und regierte als Fürstprimas von 1806 bis 1813 den Staat des Fürstprimas.

Da der Reichstag seinen Sitz in Regensburg hatte, beschloss man 1803, auch den Sitz des Reichserzkanzlers in Regensburg anzusiedeln. Dieses Amt war an den Erzbischof von Mainz gebunden, so dass zugleich die Kurfürstenwürde an das Fürstbistum Regensburg gelangte, welches dem Reichserzkanzler übergeben worden war. Da die Stadt Mainz an Frankreich gefallen war, wurde auch der Metropolitansitz von Mainz nach Regensburg verlegt.

Im Rheinbund von 1806 wurde der Reichserzkanzler zum Fürstprimas. Theoretisch sollte der Fürstprimas zum Vorsitzenden eines Bundestags werden, der aber nicht realisiert wurde. Im Jahr 1807 verlegte der Fürstprimas seinen Sitz nach Frankfurt.

Als Primas sollte er Erzbischof der Deutschen Kirche rechts des Rheins sein, ausgenommen die Hoheitsgebiete Preußens und Österreichs. Da es keine weiteren Erzbistümer gab, sollte er auch der einzige Metropolit und Erzbischof des Rheinbundes sein. Sein Herrschaftsgebiet bestand aus dem Fürstentum Aschaffenburg (bisher Kurmainz), der Reichsstadt Wetzlar und dem Fürstentum Regensburg, bestehend aus dem Fürstbistum Regensburg, der Reichsstadt Regensburg und den Gebieten der drei in Regensburg befindlichen Reichsstifte.

Da der Bischof von Regensburg Joseph Konrad von Schroffenberg-Mös zum Zeitpunkt der Errichtung des Fürstprimates noch lebte, beschränkte sich der Fürstprimas zunächst auf die weltliche Verwaltung des Fürstbistums Regensburg. Die kirchliche Amtsführung im Gebiet des Bistums Regensburg beanspruchte er erst mit dessen Tod, wobei er allerdings auf den erbitterten Widerstand des Königreichs Bayern stieß. Bayern konnte bei Papst Pius VII. geschickt durchsetzen, dass er auf dem Gebiet dieses Königreiches keine Befugnisse besaß. So blieb es lediglich bei der Administration innerhalb der Stadt Regensburg.

1810 gab Napoleon das Fürstentum Regensburg an Bayern und schuf für Karl Theodor von Dalberg aus den Fürstentümern Aschaffenburg, Hanau und Fulda sowie der Grafschaft Wetzlar das Großherzogtum Frankfurt, welches jedoch nichts mehr mit einer geistlichen Würde zu tun hatte.

Andere Verwendung

Auch der Erzbischof von Gran (heute Esztergom-Budapest) führte den Titel eines Fürstprimas (von Ungarn).

Literatur

  • Hartwig Brandt, Ewald Grothe (Hrsg.): Rheinbündischer Konstitutionalismus (= Rechtshistorische Reihe. Band 350). Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2007, ISBN 978-3-631-56489-9.
  • Max Braubach: Von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. München 1974, ISBN 3-423-04214-1.
  • Karl-Heinz Börner: Krise und Ende des Rheinbundes – hauptsächlich unter militärpolitischem Aspekt. In: Jahrbuch für Geschichte. Band 38, S. 7–38.
  • Karl von Beaulieu-Marconnay: Karl von Dalberg und seine Zeit. Zur Biographie und Charakteristik des Fürsten Primas. Zwei Bände, Weimar 1879.