Diskussion:Thomas Drach

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Stilblüte, unfreiwillig komisch

"Statt den Wagen vor der Bank zu parken, fuhren die beiden durch die Glasfront bis zu den Schaltern ..."

Der erste Halbsatz ist unfreiwillig komisch. Und überflüssig obendrein. Jedem ist klar, dass man bei einem ordentlichen Banküberfall seinen Wagen ordnungsgemäß vor der Bank parken muss - und auf keinem Fall im Parkverbot! Licht aus und abschließen nicht vergessen! Sonst ist schnell die Batterie leer - oder der Wagen geklaut. (nicht signierter Beitrag von 188.108.144.40 (Diskussion) 14:20, 21. Okt. 2013 (CEST))

Alle doof, außer du. Wahrscheinlicher ist, dass Kero, als er den Text ergänzte, die Formulierung absichtlich wählte um den Artikel etwas aufzulockern. Aber dir zuliebe habe ich den absichtlich komischen Satz umformuliert. -- Bussi, 32X 12:12, 10. Feb. 2017 (CET)

Leider steht da inzwischen 'mit einem Auto', statt 'mit dem Wagen'. Das gefiel mir persönlich besser, weil ich dabei zwangsläufig an Derrick und 'Harry, hol schon mal den Wagen' denken musste. Ich weiß: in den ganzen Jahren hat er das nie gesagt. Murkus69 (Diskussion) 19:03, 29. Mär. 2021 (CEST)

Haftdauer und Antrag auf Entlassung

"Nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftzeit bat Drach im August 2007 um vorzeitige Haftentlassung."

Wenn der Prozess am 13.12.2000 begann und er nach 15 Verhandlungstagen zu 14,5 Jahren, zu denen noch zweimal drei Monate dazukamen, also insgesamt 15 Jahren, verurteilt wurde, können im August 2007 nicht mal 50% seiner Haftzeit vergangen sein, geschweige denn zwei Drittel. Oder hab ich etwas übersehen?--91.221.58.5 12:53, 24. Okt. 2013 (CEST)

Ja, die Untersuchungshaft. --FA2010 (Diskussion) 11:18, 8. Feb. 2014 (CET)
...und die 28 monatige U-Haft in Argentinien wurde ihm im Verhältnis 1,2 zu 1 angerechnet. --Oberbootsmann (Diskussion) 13:54, 10. Feb. 2014 (CET)

Titel

Mal so ganz allgemein angefragt: Ist man immer was man ist? Oben steht ja schließlich-Zitat: "T.D ....ist ein deutscher Krimineller."

Also das war der z.B. werte Herr Graf L auch und was man "trotzdem" so für Ehre & Würden erlangen kann, nunja, kann ja jeder selbst ergründen: Otto Graf Lambsdorff.

(Ok, beim verlinkten Herren steht ja auch: "....war ein deutscher Politiker..", im Grunde ist das ja auch ....aber lassen wir das einfach gut sein)  ;-) ---95.90.184.245 16:54, 9. Apr. 2015 (CEST)

Ne das ist si Quatsch....--Empiricus (Diskussion) 19:10, 24. Feb. 2021 (CET)

Thomas Drach und Otto Graf Lambsdorff auf eine Stufe zu stellen, ist nun wirklich sehr gedankenlos. Der eine hat sein Leben lang nur Straftaten begangen, der andere zwar einmal was falsch gemacht, ansonsten aber viel für uns alle getan. Murkus69 (Diskussion) 19:07, 29. Mär. 2021 (CEST)

Umrechnung Lösegeld DM > EUR

Das Lösegeld betrug 30 Millionen DM. Warum sind es nun "umgerechnet 18 Millionen Euro"? 62.167.90.77 00:54, 30. Jul. 2015 (CEST)Martin

Das geht aus der Quelle nicht hervor, aber möglicherweise sind die überschüssigen 5 Mio DM als Zinsen eingerechnet, da Reemtsma diese ebenfalls entgingen. -- 32X 12:12, 10. Feb. 2017 (CET)
Es ist aber einfach eine falsche Angabe. Das Lösegeld betrug 30 Millionen DM. Da kann die noch fehlende Summe nicht höher sein. --KayHo (Diskussion) 16:32, 1. Feb. 2022 (CET)

Ein Widerspruch!?

  • Im Juli 2009 wurde ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung erneut abgelehnt.
  • Lutz Drach wurde im Mai 2009 aus der Haft entlassen.

Ist das nicht ein Widerspruch? --tsor (Diskussion) 00:37, 2. Mär. 2018 (CET)

Wieso? Einmal geht es um Thomas Drach, im andern Fall um Lutz Drach. --Stobaios 04:03, 2. Mär. 2018 (CET)
Stimmt. Da habe ich schlampig gelesen. Danke für den Hinweis.--tsor (Diskussion) 11:05, 2. Mär. 2018 (CET)

Geldtransporter Überfälle

Laut BILD hat Drach mehrfach Ikea überfallen bitte ergänzen. (nicht signierter Beitrag von 77.3.166.243 (Diskussion) 12:18, 23. Feb. 2021 (CET))

Es gilt die Unschuldsvermutung, bis dahin muß abgewartet werden, ansonsten hier einige chronologisch geordnete Links zu den Überfällen auf Geldtransporter:
Maskierte überfallen Geldtransporter am Flughafen Köln/Bonn. In: Main-Post. 3. Dezember 2019, abgerufen am 23. Februar 2021.
Georg Leppert: Frankfurter Polizei nennt Details zu Überfall vor Ikea. In: Frankfurter Rundschau. 11. November 2019, abgerufen am 23. Februar 2021.
Gefasster Räuber ist Reemtsma-Entführer Drach. In: n-tv. 23. Februar 2021, abgerufen am 23. Februar 2021. --Alexs 14:00, 23. Feb. 2021 (CET)

doppeltes Gerichtsverfahren?

"Er wehrte sich und drohte mit erhobener Hand. Am 14. April 2004 verurteilte ihn ein Gericht wegen Widerstandes gegen Justizvollzugsbeamte zu drei weiteren Monaten Haft. Wegen desselben Vergehens und versuchter Nötigung stand er auch am 23. Februar 2006 vor Gericht." Ist es nicht so, dass man nicht zweimal wegen desselben Vergehens verurteilt werden kann? Freundliche Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 22:45, 25. Mär. 2021 (CET)

ne bis in idem bedeutet, dass niemand zwei mal in der gleichen Sache belangt werden darf. „Sache“ meint hier Tat. Ein Bankräuber darf also nach einem rechtskräftigen Urteil nicht für ein und denselben Überfall erneut angeklagt werden. Es bedeutet also nicht, dass der Bankräuber nach dem rechtskräftigen Urteil die Bank nochmal überfallen darf. Das wäre eben eine andere Tat. Ebenso verhält es sich bei den von Dir erwähnten Urteilen. 46.114.3.139 00:53, 28. Aug. 2021 (CEST)