Diskussion:Peseta IV
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keine URV (erledigt)
Hallo @CaroFraTyskland:,
im Lemma [Urheberrecht (Deutschland)#Schutzgegenstand des Urheberrechts: Das Werk]] steht:
- Stets gemeinfrei sind nach § 5 UrhG amtliche Werke.
Das Umweltbundesamt (Deutschland) ist eine Bundesoberbehörde.
Der Text, den ich in den Stub übernommen habe, ist (imo zweifelsfrei) ein amtliches Werk.
--Präziser (Diskussion) 16:30, 5. Feb. 2022 (CET)
- Nach Rücksprache mit einem Kollegen: Ist so ok. Sorry. --19:40, 5. Feb. 2022 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von CaroFraTyskland (Diskussion | Beiträge) )
- passt scho :-) --Präziser (Diskussion) 00:45, 6. Feb. 2022 (CET)