Diskussion:Peseta IV

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keine URV (erledigt)

Hallo @CaroFraTyskland:,

im Lemma [Urheberrecht (Deutschland)#Schutzgegenstand des Urheberrechts: Das Werk]] steht:

Stets gemeinfrei sind nach § 5 UrhG amtliche Werke.

Das Umweltbundesamt (Deutschland) ist eine Bundesoberbehörde.

Der Text, den ich in den Stub übernommen habe, ist (imo zweifelsfrei) ein amtliches Werk.

--Präziser (Diskussion) 16:30, 5. Feb. 2022 (CET)

Nach Rücksprache mit einem Kollegen: Ist so ok. Sorry. --19:40, 5. Feb. 2022 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von CaroFraTyskland (Diskussion | Beiträge) )
passt scho  :-) --Präziser (Diskussion) 00:45, 6. Feb. 2022 (CET)