Wikiup Diskussion:Checkuser/Anfragen/Archiv/2013-4
Selbstabfrage
Ist es eigentlich zulässig, eine Abfrage des eigenen Accounts zu verlangen? Hintergrund: Gegen mich werden von zwei Verschwörungstheoretikern hier Verdächtigungen geäußert, ich sei ein konfliktschürender Sockenspieler. Das ist aber definitiv nicht der Fall und darum möchte ich diese Gerüchte durch eine Überprüfung aus der Welt schaffen. Ist das möglich? (nur mal so ins Blaue gefragt, präzisieren würde ich die Anfrage dann schon noch) --Sakra (Diskussion) 00:59, 3. Okt. 2013 (CEST)
- Ist nicht möglich. Aber für die Bezeichnung Verschwörungstheoretiker wäre wohl eine VM möglich. MfG, --Brodkey65|Solidarität mit Messina! 01:03, 3. Okt. 2013 (CEST)
- Das ist schade, ich hätte deine Theorie, ich benutze mehrere Accounts, nur zu gerne widerlegt. --Sakra (Diskussion) 01:05, 3. Okt. 2013 (CEST)
- Im Normalfall: Nein. Unschuldsnachweise sind prinzipiell nicht möglich. Man muss nur etwas geschickt handeln, damit man nicht überführt wird (eine Unschuld ist damit noch lange nicht bewiesen). --Filzstift ✏ 08:11, 3. Okt. 2013 (CEST)
80.131.132.250
Biite um Prüfung ob unter den IPs 80.131.132.250 und 80.131.182.211 bereits einmal ein Account existiert hat. Danke. -- Erika39 · Disk · Edits 20:40, 27. Okt. 2013 (CET)
- Bitte WP:CU und WP:CUA zunächst einmal vollständig durchlesen. --Theghaz Disk / Bew 09:35, 28. Okt. 2013 (CET)
Wie läuft das hier ab?
Also wenn ihr jetzt das Verfahren gemacht habt und es sich da raus stellt das ich kein gesperrter User bin, was geschieht dann? Und wie lange dauert das Verfahren spätestens? SIG:-- 80.131.132.250 – Hartnäckiger Anonymus bei fremder Enzklopädie™ 18:32, 27. Okt. 2013 (CET)
:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: kulacFragen? 09:29, 13. Jan. 2014 (CET)