Elektrotechnischer Schiffsoffizier

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Der elektrotechnische Schiffsoffizier (ETO, engl. electro technical officer) ist auf einem Schiff der Handelsschifffahrt verantwortlich für den sicheren Betrieb aller elektrischen, elektronischen und elektromechanischen Systeme. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Elektrotechnikoffizier auf deutschen Kriegsschiffen, der zwar vergleichbares Wissen und ähnliche Fähigkeiten haben muss, dessen Berufsbild aber gemäß den Regeln der Bundeswehr definiert ist.

Auf modernen Schiffen nimmt die Zahl der elektrisch betriebenen Geräte stark zu. So hat der Automatisierungsgrad der nichtelektrischen Systeme wie Antrieb und Hydraulik stark zugenommen. Navigation und Überwachung sind hochgradig digitalisiert und die Zahl der zu überwachenden Parameter im Schiff ist stark gestiegen. Zudem gibt es immer mehr elektrische Komponenten im Antriebssystem, z. B. elektrisch betriebene Strahlruder, Propellergondeln und dieselelektrische Hauptmaschinen. Größere Schiffe verfügen zudem über leistungsstarke Mittelspannungsnetze zur Energieverteilung.

Um diese Systeme warten, reparieren und bedienen zu können, bedurfte es schon länger zumindest eines Schiffselektrikers. Auf größeren Schiffen steigt die Komplexität derart, dass für den sicheren Betrieb zusätzliche Qualifikationen nötig sind. Im STCW-Übereinkommen ist daher das Berufsbild des elektrotechnischen Schiffsoffiziers festgeschrieben. Das Kapitel III/6 beschreibt die Anforderungen an das Berufsbild.

Ausbildung

Die Seeleutebefähigungsverordnung beschreibt die Ausbildungszulassung zum ETOA (elektrotechnischer Offiziersassistent), die im Wesentlichen den Werdegang aufbauend auf Ausbildungsberufen wie dem Schiffsmechaniker, Schiffselektriker oder Elektriker beschreibt.[1] Eine Richtlinie im Bundesverkehrsblatt gibt detaillierte Hinweise für die zu erwerbenden Fähigkeiten.[2] Die Ausbildung vom ETOA zum ETO unterliegt den Anforderungen aus dem Anhang A-III/6 des STCW-Übereinkommens.[3] In Deutschland können die nötigen Befähigungen z. B. durch ein Studium der Schiffselektrotechnik erworben werden. Zusätzlich müssen ETOs Bescheinigungen über das Absolvieren von Ausbildungen in der Brandbekämpfung sowie für das Führen von Rettungsbooten besitzen.

Einzelnachweise

  1. Seeleute-Befähigungs-Verordnung. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 8. Mai 2014, abgerufen am 18. April 2020.
  2. Richtlinien für die Ausbildung von elektrotechnischen Offiziersassis-tenten/Offiziersassistentinnen in der Seeschifffahrt. (PDF, 90 kB) Abgerufen am 18. April 2020.
  3. Achte Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 20. März 2013, abgerufen am 18. April 2020.