Gottesdienstbeauftragter
Als Gottesdienstbeauftragte werden in der römisch-katholischen Kirche Laien bezeichnet, die vom Ortsbischof damit beauftragt sind, Gottesdienste zu leiten. Die Laien sind meist ehrenamtlich tätig.[1] Weitere Bezeichnungen sind Gottesdienstleiter/-in, Gottesdiensthelfer/-in.[2], Leiterin und Leiter von Wort-Gottes-Feiern[3] oder Wortgottesdienstleiter/-in[4]. In den Bistümern der DDR wurde der Begriff Diakonatshelfer[5][6] verwendet.
Gottesdienstbeauftragte können
- Wort-Gottes-Feiern
- Horen der Tagzeitenliturgie
- Kommunionfeiern
- eucharistische Andachten
- Feiern mit Kranken und Sterbenden (Krankenkommunion, Wegzehrung)
- Bußgottesdienste
- bestimmte Segnungen
- bestimmte liturgische Feiern während des Katechumenats
- die Feier des Begräbnisses
leiten.
Die Leitung eine Gottesdienstes geht über die normale Mitwirkung als Kommunionhelfer, Lektor, Kantor oder den Ministrantendienst hinaus und ist bei einem „Mangel an geweihten Amtsträgern“ oder bei „deren Verhinderung unter Verfolgungsregime“ erlaubt. Um diesem Sonderzustand gerecht zu werden, wird Wert auf eine räumliche und zeitliche Begrenzung gelegt. Dadurch wird deutlich, dass die Gottesdienstbeauftragten ihre Aufgabe in Einheit mit dem Bischof ausüben.
Im Gegensatz zu den anderen deutschen Bistümern gibt es im Erzbistum Berlin keine Unterscheidung zwischen Gottesdienstbeauftragten und Kommunionhelfern.[7]
Situation in Deutschland
Die Gottesdienstbeauftragten werden in der Regel vom Ordinariat ausgebildet und vom Bischof beauftragt. In Ausnahmefällen können sie direkt vom Zelebranten bevollmächtigt werden. Am 8. Januar 1999 haben die Bischöfe in Deutschland eine Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie verabschiedet.[6]
Einzelnachweise
- ↑ Zum gemeinsamen Dienst berufen. (PDF) Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2. Januar 2007, S. 25, abgerufen am 16. Januar 2021.
- ↑ Zum gemeinsamen Dienst berufen. (PDF) Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2. Januar 2007, S. 66, abgerufen am 16. Januar 2021.
- ↑ Wort-Gottes-Feier ohne Kommunionausteilung. In: Homepage der Diözese Bozen-Brixen. 30. November 2011, abgerufen am 31. Januar 2021.
- ↑ Wort-Gottes-Feiern und Gottesdienstbeauftragte in der Diözese Würzburg / Richtlinien und Rahmenordnung. 27. Oktober 2005, S. 3, abgerufen am 16. Januar 2021.
- ↑ Dr. Gerhard Feige / Bischof von Magdeburg: Richtlinien für den Dienst der Kommunionhelfer und Gottesdienstbeauftragten1 im Bistum Magdeburg. (PDF) S. 3, abgerufen am 16. Januar 2021.
- ↑ a b Geschichtliche Entwicklung des Dienstes – Erzbistum Berlin. Abgerufen am 16. Januar 2021.
- ↑ GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DES DIENSTES. Erzbischöfliches Ordinariat Berlin / Bereich Pastoral, abgerufen am 16. Januar 2021.
Weblinks
- Zum gemeinsamen Dienst berufen – Die Leitung gottesdienstlicher Feiern – Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie (PDF; 260 kB), Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 62, 7. korrigierte Auflage (2007)