Flaggoffizier

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Datei:Deutsche Marine-Flagge Flottillenadmiral.svg
Flagge eines Flottillenadmirals der Deutschen Marine

Ein Flaggoffizier ist ein zur Führung einer eigenen Rangflagge berechtigter Marineoffizier in einem höheren Dienstgrad als Kapitän zur See, also in einem Admiralsrang oder als Kommodore.[1][2]

Grundsätzliches

Der Begriff „Flaggoffizier“ wird –  sprachlich angepasst – in vielen Marinen gebraucht, insbesondere im englischen Sprachraum.[2] Die Bezeichnung leitet sich davon ab, dass Flaggoffiziere auf bestimmten Dienstposten häufig als Kommandozeichen eine eigene Flagge führen. Auf Schiffen wird sie anstelle des Kommandantenwimpels gesetzt, wenn der Flaggoffizier als Vorgesetzter eingeschifft ist. Das so gekennzeichnete Schiff wird dann häufig als Flaggschiff bezeichnet; von einem Schiff führt ein Flaggoffizier einen Kriegsschiffverband jedoch nur ausnahmsweise. Flaggoffiziere, die an Land Kommandofunktionen ausüben, führen die Flagge häufig vor oder auf dem Dienstgebäude.

Deutsche Marine

Die Deutsche Marine definiert einen Flaggoffizier als „Marineoffizier auf dem Dienstposten eines Admirals“.[3]

Einzelnachweise

  1. Flaggoffizier. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 6, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 336.
  2. a b Definition flag officer bei Merriam-Webster; abgerufen am 27. September 2015
  3. Lexikon auf der offiziellen Seite der Deutschen Marine; abgerufen am 27. September 2015