Landesarbeitsgericht Hamm

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Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamm

Das Landesarbeitsgericht Hamm ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und neben dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und dem Landesarbeitsgericht Köln eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind 18 Kammern gebildet.[1]

Gerichtsbezirk

Das LAG Hamm hat seinen Sitz in Hamm. In dem rund 20.000 km² großen Gerichtsbezirk mit 231 Gemeinden und neun kreisfreien Städten leben rund 8,5 Millionen Menschen. Der Gerichtsbezirk liegt im westfälischen (östlichen) Teil des Bundeslandes NRW. Wie jedem Landesarbeitsgericht ist dem LAG Hamm nur das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Detmold, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Iserlohn, Minden, Münster, Paderborn, Rheine und Siegen[2].

Als Mittelbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen übt das Landesarbeitsgericht Hamm auch die Dienstaufsicht über die Beschäftigten an den nachgeordneten Gerichte aus.

Geschichte

Das Landesarbeitsgericht Hamm wurde 1946 errichtet. Seit 1978 ist das Gericht im Neubau Marker Allee 94 untergebracht.

Mit Kristina Göhle-Sander stand von 2001 bis 2013 erstmals eine Frau als Präsidentin an der Spitze des Gerichts.

Leitung

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

Koordinaten: 51° 41′ 3,9″ N, 7° 50′ 39,2″ O