Landesarbeitsgericht Düsseldorf

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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist neben den Landesarbeitsgerichten in Köln und Hamm eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind 14 Kammern gebildet.[1] Präsidentin ist seit 2010 Brigitte Göttling.

Gerichtssitz und -bezirk

Das LAG Düsseldorf hat seinen Sitz in Düsseldorf. Es ist örtlich für die Arbeitsgerichtsbezirke in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal zuständig.[2]

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude

Seit April 1987 ist das Landesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf, dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf im Gebäude Ludwig-Erhard-Allee 21 untergebracht.

Aufgaben und Funktion

Das Landesarbeitsgericht bildet die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist somit für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der in seinem Bezirk gelegenen Arbeitsgerichte sachlich zuständig.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem LAG Düsseldorf ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind das Arbeitsgericht Düsseldorf, das Arbeitsgericht Duisburg, das Arbeitsgericht Essen, das Arbeitsgericht Krefeld, das Arbeitsgericht Mönchengladbach, das Arbeitsgericht Oberhausen, das Arbeitsgericht Solingen, das Arbeitsgericht Wesel und das Arbeitsgericht Wuppertal.

Geschichte

Die erste Frau an der Spitze des Gerichts war ab 1997 Angela Lemppenau-Krüger.

Seit 2010 ist Brigitte Göttling die Präsidentin.

Leitung

Organisation

Am Gericht sind die haupt- und ehrenamtlichen Richter und Richterinnen in derzeit 14 Kammern beschäftigt.[4]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Justizzentrum Ludwig-Erhard-Allee – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Koordinaten: 51° 13′ 9,3″ N, 6° 47′ 46,8″ O