Wendilgart

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Wendilgart († wohl 926, sicher vor 958[1]) war eine deutsche Adlige des 10. Jahrhunderts, die in der Verwandtschaft zwischen den Liudolfingern und den Konradinern von Bedeutung ist.

Der Chronist Ekkehard erwähnt Wendilgart als Heinrici regis de filia neptis – Nichte des Königs Heinrich I. durch eine Tochter[2]. Hlawitschka hält den Teil de filia für einen späteren Einschub, so dass auch einer der Brüder des Königs (Liudolf oder Thankmar) als Vater in Frage kommt[3].

Des Weiteren berichtet Ekkehard, Wendilgart sei mit Graf Uodalrich verheiratet gewesen, in dem Graf Udalrich († wohl 924) gesehen wird, der Stammvater der Grafen von Bregenz (siehe Udalrichinger). Als Kinder Udalrichs und Wendilgart werden hier genannt: Adalhard, eine namentlich nicht bekannte Tochter, sowie Burchard, der spätere (958–971) Abt des Klosters St. Gallen. Ihr ältester Sohn war jedoch Udalrich († 950/57).

Die Bedeutung Wendilgards liegt – Hlawitschka folgend – in ihrer Nachkommenschaft. Ihre Tochter heiratete den Ahalolfinger Adalbert von Marchtal, deren Tochter wiederum Judith hieß, die Hlawitschka mit der Ehefrau Konrads von Böckelheim identifiziert, die er wiederum als Eltern des Herzogs Hermann II. von Schwaben, des Kandidaten aus der Königswahl von 1002 sieht: Wendilgart wäre somit die Verbindung zwischen den Liudolfingern und Herzog Hermann, und somit die verwandtschaftliche Basis für dessen Thronanspruch bei der Königswahl von 1002. Die von Hlawitschka aufgezeigte Filiation ist in der Forschung allerdings umstritten.[4]

Wendilgart in der Sage

Wendilgart ist eine Figur in einer der Sagen der Gebrüder Grimm: „Udalrich und Wendilgart und der ungeborne Burkard“ (Nr. 531): „Udalrich, Graf zu Buchhorn (am Bodensee), abstammend aus Karls Geschlecht, war mit Wendilgart, Heinrich des Voglers Nichte, vermählt. Zu seiner Zeit brachen die Heiden (Ungarn) in Bayern ein, Udalrich rückte aus in den Krieg, wurde gefangen und weggeführt. Wendilgart, die gehört hatte, daß er tot in der Schlacht geblieben, wollte nicht wieder heiraten, sondern begab sich nach St. Gallen, wo sie still und eingezogen lebte und für ihres Gemahls Seele den Armen Wohltaten erwies.“

Bei Burkard handelt es sich um ihren Sohn, den späteren Abt von Sankt Gallen, der der Sage nach nicht geboren, sondern durch einen Schnitt auf die Welt gebracht wurde: „Vierzehn Tage vor ihrer Niederkunft erkrankte plötzlich Wendilgart und starb. Das Kind aber wurde lebendig aus dem Leibe geschnitten und in eine frisch abgezogene Speckschweinschwarte gewickelt.“

Literatur

  • Ekkehard IV. von St. Gallen: Casus Sancti Gall
  • Eberhard Knapp: Udalrich und Wendilgard, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, 42. Jg. 1913, S. 6–14 (Digitalisat)
  • Michael Borgolte: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie (1986); Udalrich (VI.)
  • Winfried Glocker: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik (Diss. 1989)
  • Roland Rappmann, Alfons Zettler: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter (1998), S. 486
  • Eduard Hlawitschka: Die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen (2006)
  • Armin Wolf: Ahnen deutscher Könige und Königinnen. In: Herold-Jahrbuch. Neue Folge, 15. Band (2010), S. 77ff

Fußnoten

  1. beides: Rappmann/Zettler, S. 486
  2. Ekkehard, caput 82–85
  3. so auch Glockner, S. 277
  4. Wolf, S. 126/127; Glocker, der bei Hlawitschka promovierte, schreibt (S. 292), „dass es keinen Quellenhinweis für die oben gegebene Verbindung [...]: es handelt sich um eine – wenn auch wohlbegründete – Konstruktion“; Ludger Körntgen: Inprimis Herimanni ducis assensu. Zur Funktion von D. H.II. 34 im Konflikt zwischen Heinrich II. und Hermann von Schwaben, in: Frühmittelalterliche Studien, Bd. 34 (2000) S. 159–185: „insbesondere die Versuche von Eduard Hlawitschka und Armin Wolf, auf jeweils verschiedenem Weg ottonische Verwandtschaft bei allen Thronprätendenten von 1002 nachzuweisen, [haben] keine allgemeine Akzeptanz gefunden“ (S. 159f, Fußnote 6)