Diskussion:Kriegserklärung

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Hallo, stimmt es, dass die Kriegserklärung spätetens eine Stunde vor dem Beginn der Kriegshandlung zugestellt werden muss (wie im Film Tora, Tora, Tora zu sehen ist) ??? --DaB. 10:50, 6. Mai 2004 (CEST)

Der Hinweis zu den Rechtsthemen wirkt ein bisschen deplatziert. Wenn sie einen Krieg erklären wollen, verlassen sie sich bitte nicht allein auf Informationen aus diesem Wikipedia-Artikel! --::Slomox:: >< 18:56, 21. Jan 2005 (CET)

Vielleicht hilft das ja hier für den Ausbau des Artikels weiter [1] --Finanzer 17:48, 28. Feb 2006 (CET)

Bild (erledigt)

Das derzeitige (2008) Bild passt nicht zum Artikel. Es handelt sich nicht um eine Kriegserklärung des Deutschen Kaisers an irgendein anderes Land, sondern um die Erklärung des staatsrechtlichen Kriegszustandes für das Deutsche Reich, was vor allem Einschränkung von Grundrechten wie z.B. Briefgeheimnis bedeutet. MfG, A. 09:10, 10. April 2008 (CEST)

Sehe ich genauso. Habe es durch das Bild aus dem englischen Artikel ersetzt. -- Kalkofe3 11:32, 10. Feb. 2009 (CET)

24 Stunden ???? =

Hallo, die Info über 24 Stunden stimmt nicht. Das war mal vorgeschlagen, wurde aber nicht in Atikel 1 übernommen. Siehe [2] The amendment of General den Beer Poortugael, the Dutch plenipotentiary, was proposed with the object of modifying Article 1 by providing that hostilities should not commence until the lapse of 24 hours from the time when an imequivocal declaration of war accompanied by reasons, or an ultimatum with a conditional declaration of war had been received by the government of the adversary. This was supported by Colonel Michelson on behalf of Russia on the ground that if a definite period was recognized it would enable a state to make certain economies, and to this extent might be a step towards the reduction of the military burdens of states w-hich would then not feel the necessity of always keeping their establishments on a war footing and ready for instant mobilization : and furthermore it would provide an opportunity for neutral Powers to employ their efforts at bringing about a reconciliation. The Dutch amendment was rejected by 16 to 13, with 5 abstentions. The discussions appear only to have dealt with the question from the point of view of land warfare. The position of armies is invariably well-known but the delay of 24 hours, by enabling a change in the position of naval forces, the whereabouts of which are frequently matters of conjecture, might have most important consequences in the initial stages of belligerent operations.

[3]

Artikel 1.

Die Vertragsmächte erkennen an, daß die Feindseligkeiten unter ihnen nicht beginnen dürfen ohne eine vorausgehende unzweideutige Benachrichtigung, die entweder die Form einer mit Gründen versehenen Kriegserklärung oder die eines Ultimatums mit bedingter Kriegserklärung haben muß.

02:16, 17. Okt. 2009 (CEST)~~km (ohne Benutzername signierter Beitrag von 92.203.2.67 (Diskussion | Beiträge) )

Völkerrechtlich geächtet...?

Das ist interessant, weil z.B. ein zivilisierter Staat wie Österreich das Wort "Kriegserklärung" sogar in seiner Verfassung führt. Zum Zwecke einer Kriegserklärung müssen der Nationalrat (Gesetzgeber) und der Bundesrat (Länderkammer) zur Bundesversammlung zusammentreten, um diese zu beschließen.

Andererseits halte ich es, wenn schon ein Staat meint, ein anderes Land angreifen zu müssen, für wesentlich zivilisierter, diesem Land den Krieg förmlich zu erklären. Auch die USA hätten dem Irak den Krieg erklären können, sie hatten ja angeblich eine Begründung... auch wenn diese im Nachhinein als wenig stichhaltig erschien...--Der Polizist 12:26, 9. Aug 2006 (CEST)

Naja, ich scheine ein weniger formversessen zu sein als klassische Völkerrechtler... aber die USA haben vor dem Irakkrieg ihm ein Ultimatum zugehen lassen, das die Worte enthielt "im Falle der Weigerung werden wir ab soundsovielten soundsoviel Uhr ohne weitere Vorwarnung zu auch militärischen Mitteln zur Durchsetzung unseres Anliegens schreiten" (sinngemäß). Also ich halte das für eine bedingungsweise Kriegserklärung. --129.187.209.73 20:04, 31. Okt. 2012 (CET)

Zweck der Kriegserklärung

Was genau ist (oder war) der Sinn einer Kriegserklärung? Bedeutet Krieg nicht ohnehin faktisch die Beendigung normalstaatlicher Konventionen des Verhaltens und der Einhaltung von Vereinbarungen? Wozu eine Andeutung auf baldige Kampfhandlungen?

  • Ist eine Kriegserklärung wirklich - wie im Artikel festgehalten - an die gegnerische Partei gerichtet? Als Drohung etwa? Oder handelt es sich um eine Formalisierung des Fehdehandschuhs, zu der man sich moralisch verpflichtet fühlt (eine etwas merkwürdige Art der Offenheit und Ehrlichkeit zu Beginn einer langen Reihe verdeckter, unehrlicher und unmenschlicher Aktionen)?
  • Oder ist eine Kriegserklärung eine Mitteilung gegenüber Verbündeten? Eine Art Berechtigung, nach erfolgtem Sieg an der "Beuteteilung" teilhaben zu dürfen?
  • Oder handelt es sich um eine Willenserklärung gegenüber dem eigenen Volk, insbesondere dem eigenen Militär, aber auch der Zivilbevölkerung, die sich auf den enger zu schnallenden Gürtel vorbereiten soll? Handelt es sich faktisch um eine psychologische Maßnahme in eigener Sache?

Wer kennt Analysen dazu? --Panda17 14:32, 4. Mär. 2008 (CET)

Abschnitt "Geschichte"

Der Abschnitt "Geschichte" ist unter aller Kanone, um im militärischen Kontext zu bleiben. Er beginnt (!) damit, wann Kriegserklärungen keine große Bedeutung mehr hatten. Stattdessen sollte er sowas wie Vorläufer, erste bekannte formelle Kriegserklärung (m.E. gab es so etwas schon vor 1907), genaue Voraussetzungen, Entwicklung der völkerrechtlichen Festschreibung, tatsächliche Handhabung etc. enthalten, bevor der "Verfall" der formellen Kriegserklärungen beschrieben wird. --87.165.106.58 02:23, 18. Jul. 2008 (CEST)


Ganz abgesehen davon, dass was darin steht auch ziemlich weit her geholt ist. Ob bis zum ersten Weltkrieg Kriegserklärungen vor Beginn der Eröffnung von Feindseligkeiten allgemeiner Usus waren ist eine reichlich gewagte Aussage. Denn die gesamte Menschheitsgeschichte bis zum ersten Weltkrieg derart verallgemeinern zu wollen kann nur zu einer falschen Aussage führen. Auch der Abschnitt über die Kriegserklärung Deutschlands an die USA 1941 ist reichlich wirr. Das Wort "obwohl" ist hier schon allein völlig falsch gewählt denn gerade wegen der Lend Lease Unterstützung wurde der Krieg erklärt - welche sich auch nicht nur auf logistische und aufklärende Unterstützung beschränkten sondern in großen Maßen Kriegsmateriallieferungen wie Panzer, Flugzeuge, etc. beinhielten. Dem waren zudem in der Tat schon offene Kriegshandlungen vorrausgegangen und sind dieser auch gefolgt, wie Operation Paukenschlag beweist. (nicht signierter Beitrag von 79.251.0.123 (Diskussion) 14:45, 28. Dez. 2014 (CET))

Aktuelle Kriegserklärungen

http://de.wikipedia.org/wiki/Berwick-upon-Tweed#Der_Kriegszustand_mit_Russland

Gehört das hier noch mit dazu? --Vexillum 14:40, 24. Sep. 2008 (CEST)


Vielleicht sollte hier noch was rein, wie denn ein Krieg, der erst mal erklärt wird wieder beendet wird. Wird er das immer erst, nach einem Friedensvertrag oder einer Kapitulation? Es sind ja allerhand Kriegserklärungen offen sind. Z.B. hat Brasilien Deutschland 1942 den Krieg erklärt und bis jetzt gab es keinen Friedensvertrag. Also wie wird das gesehen? Kann ne Kriegserklärung irgendwann konkludent beendet werden?

Zumindest zu dem Punkt eines Friedensschluss mit Deutschland lässt sich einwenden, dass das Deutsche Reich mit der Kapitulation, spätestens aber mit der Verhaftung der Reichsregierung am 23. Mai 1945 formal aufgehört hat zu bestehen, zumal die Alliierten auch in der Potsdamer Konferenz die gemeinsame Regierung Deutschlands offiziell übernahmen. Die Bundesrepublik sah sich nach ihrer Gründung als einzig legitimes Deutschland und erklärte sich deshalb zur Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, womit sie vertragliche Verpflichtungen des Deutschen Reiches übernahm (z. B. Auslandsschulden) und daher auch Friedensregelungen hätte treffen können. Solche Regelungen wurden aber mit Hinweis auf den Souveränitätsvorbehalt der Potsdamer Siegermächte vermieden, vielmehr handelte die Bundesrepublik Entschädigungsregelungen mit betroffenen Staaten (Polen, Israel, Griechenland u.a.) aus, ohne auf einen formellen Friedensschluss zu bestehen. Die Frage eines Friedensschlusses tauchte im Zug der Wiedervereinigung dennoch wieder auf und war vieldiskutiertes Thema im Kanzleramt. Um Reparationsforderungen von den über 100 am 5. Mai 1945 mit dem Deutschen Reich im Krieg befindlichen Staaten abzuwenden, erklärte die Bundesregierung allein die Siegermächte von Potsdam für befugt, an den "abschließenden Regelungen" der Deutschlandfrage - so der das Wort Frieden umgehende diplomatische Terminus - mitzuwirken. Das Resultat waren die "2+4"-Gespräche. Tatsächlich hatten andere europäische Mächte - so Italien - ein Interesse aus eben den Reparationsmöglichkeiten ein lebhaftes Interesse, die Wiedervereinigung zu internationalisieren, konnten sich aber gegen die Bundesregierung nicht durchsetzten. Die Bundesregierung vertritt heute wie damals die Position, dass mit dem Abschluss der "2+4"-Gesprächen Deutschland wieder im Frieden mit allen anderen Staaten ist, was bislang unwidersprochen ist.--Clemens Bockmann 22:27, 10. Feb. 2009 (CET)

Kriege ohne Kriegserklärungen

Fehlt doch Polen 1939 --78.54.143.243 12:45, 14. Okt. 2010 (CEST)

Der Abschnitt soll keine Auflistung von kriegen ohne Kriegserklärung sein, sondern erklärt, dass die meisten Kriege nach 1928 ohne eine solche begannen. Insofern "fehlt" nichts. Dass der Überfall auf Polen ein solcher war, steht allerdings im Absatz darüber, der fehlt also erst recht nicht. -- Perrak (Disk) 13:32, 14. Okt. 2010 (CEST)
Nein, das steht im vorhergehenden Abschnitt so nicht (es wird höchstens implizit durch Benutzung des Wortes "Überfall" suggeriert). Habe es daher ergänzt.--Roentgenium111 22:57, 5. Mai 2011 (CEST)

Ich stimme zu, dass hier keine komplette Liste zu führen ist, dennoch habe ich einen Hinweis zum Sechstagekrieg aufgenommen. Die "bekannten Kriege" sind aufgeführt. M.E. sollte auch der Sechstagekrieg erwähnt werden, da dessen Auswirkungen bis heute spürbar sind. --StehtimSchilf 13:06, 8. Mai 2011 (CEST)

Warum eigentlich keine Liste? Was wenn jemand das recherchieren will für viele verschiedene Kriege? Dann wäre eine solche Liste doch sehr wesentlich. --78.52.227.29 20:11, 7. Dez. 2011 (CET)

Weißt Du irgendeinen Krieg der letzten Jahrzehnte, der mit einer Kriegserklärung begonnen wurde? Ansonsten könnte man in der Liste von Kriegen ergänzen (bitte vorher dort auf der Disk nachfragen), ob ein Krieg mit oder ohne Kriegserklärung begonnen wurde. Hier eine zweite Komplettliste anzufangen wäre nicht sinnvoll. -- Perrak (Disk) 23:15, 7. Dez. 2011 (CET)

Die USA griffen in Südkorea nach einem Beschluss der UNO ein, zusammen mit einigen anderen UN- Mitgliedern. Ausserdem blockierte 1967 Ägypten zuerst die Meerenge von Tiran für israelische Schiffe (eine Seeblockade ist bereits eine kriegerische Handlung!)und befand sich seit dem 14. Mai 1947 noch im Krieg mit Israel. Daher halte ich in diesen Fällen nicht die USA bzw. Israel für die "Schuldigen" an einem krieg ohne Kriegserklärung. --77.184.48.80 17:36, 15. Jul. 2012 (CEST)

Dass die USA mit UNO-Mandat eingriffen, steht im Text. Dass die Schließung der Straße von Tiran Auslöser des Sechstagekrieges war, steht im Artikel. Blockaden sind nach Völkerrecht legitime kriegerischen Handlungen, aber nicht jede Blockade ist als solche bereits eine kriegerische Handlung. Zum Beispiel wurde Kuba während der Kubakrise von den USA blockiert, was als Maßnahme kurz vor Kriegshandlungen angesehen wurde, aber nicht als Kriegshandlung. -- Perrak (Disk) 18:43, 16. Jul. 2012 (CEST)

Trotzdem sollten in diesem Zusammenhang wohl eher Nordkorea bzw. Ägypten als verantwortliche, zur Kriegserklärung verpflichtete Staaten aufgelistet sein. --77.184.50.32 13:58, 17. Jul. 2012 (CEST)

Erstens wird hier niemand als "zur Kriegserklärung verpflichtet" aufgelistet, zweitens hast Du Unrecht: Die ersten eindeutig kriegerischen Handlungen gingen von Israel bzw. den USA aus. Die Sperrung der Straße von Tiran hätte in einer Kriegserklärung als Kriegsgrund stehen können, ebenso die Aggression von Nordkorea gegen Südkorea. -- Perrak (Disk) 17:09, 17. Jul. 2012 (CEST)
Eine Blockade - ebenso wie z.B. wirtschaftliche Sanktionen - ist KEINE kriegerische Handlung, wenn sie im Prätext einer Auseinandersetzung steht. Die Seeblockaden während der Weltkriege sind z.B. schöne Gegenbeispiele - da war schon Krieg, und die Blockaden waren Mittel der Kriegsführung.

Laos und Kambodscha? Sind "nur" bombadiert worden. Was Krieg angeht, gilt ganz klar "it takes two to tangoe". Die USA waren nicht im (erklärten oder unerklärten) Krieg mit den beiden! --87.123.195.78 12:24, 3. Mär. 2021 (CET)

Sinnhaftigkeit der Aufzählung

Im Abschnitt Geschichte heißt es: „Seit dem Zweiten Weltkrieg ist Krieg offiziell völkerrechtlich geächtet, sodass es förmliche Kriegserklärungen seitdem nicht mehr gibt.“

Warum werden dann im darauffolgenden Abschnitt Kriege ohne Kriegserklärungen zahlreiche Kriege aufgeführt, die nach 1945 ohne Kriegserklärung begannen, wenn es Kriegserklärungen ohnehin nicht mehr gibt? --KayHo (Diskussion) 13:06, 16. Apr. 2013 (CEST)


Weil wir hier in der Wickipedia sind. Ich nehme den Quatsch mal raus. (nicht signierter Beitrag von 2003:6C:CC81:9F01:258F:703F:7021:2C69 (Diskussion | Beiträge) 22:40, 28. Aug. 2013 (CEST))

Fiktion (Recht)

Ist der Verweis des Artikels dorthin inhaltlich korrekt? Diskussion bitte unter http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Fiktion_(Recht)#Kriegserkl.C3.A4rung --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 16:21, 27. Aug. 2013 (CEST)

Kriegserklärung Frankreich

Es wurde folgendes ergänzt:

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kriegserklärung&diff=131171139&oldid=131120496

--Martin (Diskussion) 00:06, 10. Jun. 2014 (CEST)

Bonjour, J'ai regardé la Constitution de Martin, il a raison, je peux confirmer que le Parlement doit approuver, saluant Enzo (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.118 (Diskussion) 00:14, 10. Jun. 2014 (CEST))
Danke für die Hilfe bis dann ma ;) (nicht signierter Beitrag von 87.156.132.183 (Diskussion) 00:19, 10. Jun. 2014 (CEST))
Die Ergänzung war aber ziemlich unsinnig. Das Parlament muss natürlich immer zustimmen, nicht nur bei unbegründeter Kriegserklärung. Nur bei Truppeneinsätzen ohne Kriegserklärung hat der Präsident weitgehende Vollmachten, das gilt aber sicherlich nicht für den Einsatz von Atomwaffen - wenn doch, hätte ich dafür gerne eine sehr deutliche Quelle. Aus der Verfassung ergibt sich nämlich das Gegenteil. -- Perrak (Disk) 01:50, 10. Jun. 2014 (CEST)
Der Präsident hält ja auch die Codes über die Atomwaffen.
Zudem siehe Art.36 FV.
Es ist nun mal so wie es ist, dass Parlament kann das Budget sperren oder den Präsident auch verfassungsrechtlich zurückpfeifen aber erst einmal kann er losschlagen...
Art 36 nur als ein Notstandsgesetz zu sehen, finde ich falsch, im übrigen ist das hier kein Juristenartikel, die vorwürfe gegen mich halte ich für falsch und ich widerspreche der haltlosen Kritik, bisher hat hier niemand das Gegenteil bewiesen, dass Frankreich eine de facto Parlamentsarmee hat --Martin (Diskussion) 15:56, 10. Jun. 2014 (CEST)
Blödsinn, selbstverständlich ist dies ein juristischer WP-Artikel, wenn darin Verfassungsartikel ausgelegt werden. Und nichts anderes geschieht hier! Daher ist es auch so ungemein wichtig, dass diese Interpretation auf haltbarer Literatur, am besten einschlägiger Kommentarliteratur fußt und nicht auf der Meinung von Laien wie dir; deshalb ist es irrelevant, wie du die fraglichen Artikel verstehst; deshalb ist es irrelevant, was du persönlich als "haltlos" betrachtest; deshalb ist es für die Sache bedeutungslos, ob du ohne triftige Begründung, deren Aussage durch Fachliteratur belegt sein muss, einer berechtigt vorgetragenen Kritik widersprichst (das ist wie wenn mein Hamster meinem Hund widerspricht, ob das Futter schmeckt, es ist unerheblich!). Und dass Frankreich über eine Parlamentsarmee verfügt, spricht insoweit nicht für deine Argumentation, die Bundeswehr ist ebenso eine Parlamentsarmee und trotzdem hat der Bundestag (in Friedenszeiten) verfassungsgemäß das letzte Wort. Benatrevqre …?! 06:49, 11. Jun. 2014 (CEST)
Frankreich hat eine Präsidialarmee, dass steht sogar im Artikel "Parlamentsarmee"
Im übrigen habe ich Literatur eingesetzt, die hier aber wieder entfernt wurde --Martin (Diskussion) 14:23, 11. Jun. 2014 (CEST)
Es ist insofern eine Präsidialarmee, als der Präsident auch in Friedenszeiten das Oberkommando hat, bei der Bundeswehr ist das der Verteidigungsminister. Und natürlich kann der Präsident die Armee einsetzen, ohne das Parlament vorher zu fragen, das hat aber mit diesem WP-Artikel nichts zu tun: Hier geht es um die Kriegserklärung, und da ist die französische Verfassung eindeutig (es sei denn, die mir vorliegende Übersetzung ist falsch), das geht nur mit Zustimmung des Parlaments.
Ich bin zwar auch juristischer Laie, aber soviel kann man aus dem Text problemlos entnehmen. -- Perrak (Disk) 14:43, 11. Jun. 2014 (CEST)
Ich habe nichts anderes behauptet, natürlich ist das eine Präsidialarmee und natürlich kann der Präsident keine Kriege erklären, dass sag ich auch nicht, nur der Ausdruck "Parlamentsarmee " ist falsch, da muss man mal genau schauen, was die Verfassung aussagt.
Was die Kriegserklärung angeht, so kann der Präsident diese aussprechen, er muss sich dann aber um Zustimmung im Parlament bemühen, bekommt er sie nicht und zieht er sein Initiativreht nicht zurück, handelt er verfassungswidrig. --Martin (Diskussion) 16:25, 11. Jun. 2014 (CEST)
(Ich habe mir erlaubt Deine Einrückung zu reparieren, sonst wird es zu schnell unübersichtlich)
Doch, Du hattest es so formuliert, dass der Präsident allein eine Kriegserklärung aussprechen kann und nur in Ausnahmefällen vom Parlament überstimmt werden kann. Und das war einfach grob falsch. -- Perrak (Disk) 20:47, 11. Jun. 2014 (CEST)
Eigene Schlussfolgerungen und Interpretationen von fremdsprachigen Verfassungen sind immer unbrauchbar für die Artikelarbeit! Regelmäßig werden die undiskutierten Einfügungen von Mgrasek100 entfernt, da jedem Leser auffällt, dass die dahinterstehenden Aussagen halbgar oder oft einfach nur absurd sind, jedenfalls seine Argumentation nicht auf zuverlässiger Quelle beruht. Mgrasek100 schadet mit seinem Verhalten der Artikelqualität, da regelmäßig nach seinem Wildern in Artikeln mit juristischen Inhalten hinterhergeputzt werden muss! Belege hierfür, insbesondere für sein beratungsresistentes Verhalten, die eigene unbedarfte Laien- und Privatmeinung als relevant zu betrachten, sowie für seine zu kritisierende und von Fachbereichsautoren häufig kritisierte fahrlässige Mitarbeit in diesem Themenbereich finden sich zuhauf. Es ist weiterhin nicht klar, warum Frankreich in Sachen Kriegserklärung ein herauszustellendes Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Staaten hätte. Mgrasek100 schnappte irgendwo und zufällig eine Passage der französischen Verfassung auf und meint nun, seine nicht nach methodischen Grundsätzen stattfindende Verfassungsauslegung und mithin eigenwillige Schlussfolgerung in diesen und andere WP-Artikel einzustreuen. Benatrevqre …?! 10:52, 12. Jun. 2014 (CEST)
Andere wiederum interpretieren in Frankreich eine Parlamentsarmee hinein und du hingegen- lieber Benatrevqre- interpretierst mal wie üblich garnichts hinein, auch keine Fakten und überlässt die Arbeit anderen hier.
Wenn du so schlau bist wie du in er tust, ergänze doch selbst die betreffende Stellen und versuche nicht immer mich schlecht, denn das ist ein schlechter Charakterzug mit dem du leider hier überall auffällst.--Martin (Diskussion) 16:04, 12. Jun. 2014 (CEST)
Ich arbeite mit wiss. reputabler Sekundärliteratur, die genau das belegt, was ausgesagt werden soll, falls ich eine entsprechende inhaltliche Änderung am Artikel vornehme – und nichts anderes. Bei diesem Lemma habe ich keine Aussage oder ganzen Abschnitt in den Artikeltext eingebracht. Du produzierst stattdessen regelmäßig an den Haaren herbeigezogenen Stuss und nur unnötigen Mehraufwand. Deine Mitarbeit in jur. Artikeln, und besonders dort, ist völlig verzichtbar. Du hast keine jur. Ahnung und weißt nicht, wann ein WP-Artikel ergänzt werden sollte und in welchen Fällen dazu überhaupt kein Grund besteht. Du störst mit deiner Beratungsresistenz in diesem Projekt und deine Einfügungen verschlechtern Artikel dieses Themenbereichs stets mehr als sie hilfreich wären! Zu diesem Entschluss kommen jedes Mal die am jeweiligen Artikel beteiligen Autoren, und die Fachbereichsautoren schlagen sich die Hände über den Köpfen zusammen. Dabei hat niemand was gegen deinen Charakter, das soll an dieser Stelle auch keine Kritik an deiner Person sein, denn schließlich kennen wir dich nicht persönlich. Doch man sollte erkennen, dass grobe Selbstüberschätzung der eigenen Kenntnisse und ein Mangel an der Fähigkeit zum verständlichen Formulieren zwei gewichtige Faktoren sind, die inhaltliche Artikelverbesserung besser jenen zuzugestehen und auch zu überlassen, die sich mit dem Gegenstand ausgiebig befasst und wenigstens einschlägige Literatur, bestenfalls Standardwerke zur Hand haben, damit letztlich nur gesicherte und relevante Aussagen Einzug in jur. Artikel halten. Benatrevqre …?! 16:46, 12. Jun. 2014 (CEST)

Gibt es keine Kriegserklärungen mehr?

„Seit dem Zweiten Weltkrieg ist Krieg offiziell völkerrechtlich geächtet, sodass es förmliche Kriegserklärungen seitdem nicht mehr gibt.“

Zitat aus dem Text

Mir ist nicht bekannt, dass der Krieg nun offiziell völkerrechtlich geächtet ist. Der Irakkrieg begann wie folgt:

„Am 28. Januar 2003 gab Präsident Bush bekannt, dass er bereit sei, den Irak auch ohne UN-Resolution anzugreifen. Am 17. März folgte ein Ultimatum an Saddam Hussein, innerhalb von 48 Stunden den Irak zu verlassen. Andernfalls käme es zu einem Angriff. Auf Husseins Weigerung hin wurde am 19. März der Krieg eröffnet.“

Zitat aus dem Irakkrieg

Das ist eine Kriegserklärung, nach Form der Haager Abkommens.

Der Krieg gegen die Sowjetunion begann am 22. Juni 1941 mit der Übergabe eines Memorandums, in dem das Wort "Kriegserklärung" vermieden wurde, was allerdings von einigen Autoren als Kriegserklärung gewertet wird.

„Im Zweiten Weltkrieg wurde der Krieg oft nur dann erklärt, wenn keine unmittelbaren Kriegshandlungen folgten.“

Text

Was ist mit der Kriegserklärung an Japan nach dem Angriff auf Pearl Harbor?

„Bis zum Ersten Weltkrieg waren Kriegserklärungen vor Beginn der Eröffnung von Feindseligkeiten allgemein Usus.“

Text

Die Haager Konvention bestand erst seit 1907. Vor dem 1. Weltkrieg gab es eine ganze Reihe von Kriegen, die ohne Kriegserklärung begannen: z.B. Gustav II. Adolf (Schweden) landete mit seiner Flotte 6. Juli 1630 mit einer 13.000 Mann starken Armee in Peenemünde ohne Kriegserklärung! Frankreich dagagen griff 1635 mit einer Kriegserklärung an. Im Erster Schlesischer Krieg wurde zwar ein Ultimatum gestellt, aber die Antwort nicht abgewartet. Im Zweiter Schlesischer Krieg gab es keine Kriegserklärung. usw.

Daher bitte dringend überarbeiten. --Adelfine (Diskussion) 14:54, 16. Jun. 2014 (CEST)

Das was du machst, ist Primärquelleninterpretation, was unzulässig ist. Es sind offenbar Angriffskriege gemeint, die dem völkerrechtlichen Gewaltverbot widersprechen; habe es dort in der Textpassage entsprechend angepasst. Benatrevqre …?! 21:24, 18. Jun. 2014 (CEST)

Was wird den hier bitte erklärt?

Also den Fragen nach dem Wozu und Warum wird hier überhaupt nicht nachgegangen. Was soll das denn bitte für eine Kriegserklärung sein? Mir erklärt sich da leider gar nichts. Dringende Überarbeitung ist da notwendig fürchte ich. (nicht signierter Beitrag von 78.54.132.128 (Diskussion) 00:35, 18. Jul 2015 (CEST))

Unlogisch

Zitat aus "Geschichte"; "In der römischen Königszeit und im republikanischen Rom wachte ein eigenes Priesterkollegium, die Fetialen, darüber, dass durch nicht ordnungsgemäß geführte Kriege göttliches Recht verletzt wird."

Das sagt sprachlogisch das Gegenteil von dem aus, was hier eigentlich gemeint sein dürfte. Inhaltlich korrekt (wenn auch stilistisch unschön) dürfte sein: "In der römischen Königszeit und im republikanischen Rom wachte ein eigenes Priesterkollegium, die Fetialen, darüber, dass NICHT durch nicht ordnungsgemäß geführte Kriege göttliches Recht verletzt wird." (nicht signierter Beitrag von 91.47.10.80 (Diskussion) 18:21, 10. Aug. 2015 (CEST))

Unlogisch II

Im Artikel steht der Satz Im Zweiten Weltkrieg wurde der Krieg oft nur dann erklärt, wenn keine unmittelbaren Kriegshandlungen folgten. "nur dann" ? Erbarmt sich jemand dieses Satzes ? --Neun-x (Diskussion) 06:31, 19. Apr. 2016 (CEST) Hab ich mal gemacht.Elbwolpertinger (Diskussion) 12:47, 8. Nov. 2017 (CET)

Kriege ohne Kriegserklärungen – Sinn?

Seit 1928 sind Kriege international geächtet, seitdem gibt es Kriegserklärungen so gut wie nicht mehr. Das steht im Abschnitt Geschichte. Warum haben wir dann einen Abschnitt Kriege ohne Kriegserklärungen? Da werden ausschießlich Kriege nach 1928 aufgelistet, und die wurden eben nur noch ausnahmsweise erklärt. Insofern ist der Abschnitt sinnlos, ich schlage vor, ihn zu entfernen. --Φ (Diskussion) 14:14, 3. Mär. 2021 (CET)

Da niemand widersprochen hat, setz ich meinen Vorschlag jetzt um. MfG --Φ (Diskussion) 09:37, 10. Mär. 2021 (CET)

Ja, der Abschnitt kann raus, ist nur TF. --Benatrevqre …?! 10:40, 10. Mär. 2021 (CET)

Notwendigkeit Kriegserklärung nach Haager Abkommen

"Daraus ergibt sich, dass für die Aufnahme staatlicher Gewaltmaßnahmen die Kriegserklärung nicht zwingend notwendig ist." Diese Interpretation sehe ich durch den Text des Abkommens nicht gedeckt. Unter 1. ist von Beginn der Feindseligkeiten die Rede. Welche nicht-feindseligen "staatlichen Gewaltmaßnahmen" gibt es denn? Bitte ausführlicher begründen oder entfernen. 95.91.214.88 09:48, 26. Feb. 2022 (CET)

Verteidigungsfall als Kriegserklärung

Nach 1. des Haager Abkommens ist vor Aufnahme von Feindseligkeiten der Krieg zu erklären. Der Logik nach ist dieses eine Obliegenheit der eröffnenden (also in der Regel angreifenden) Partei. Da die Bundesrepublik Deutschland keine Angriffskriege führt kann nur ein 1. ein Krieg mit Erklärung vorliegen. 2. ein Krieg unter Verletzung des Haager Abkommens geführt wird.

Dass die Feststellung des Verteidigungsfalls diesen vertragrechtlichen Verstoß "heilen" soll erscheint wenig sinnhaft: "Da der Angriffskrieg nach Art. 26 Grundgesetz ausgeschlossen ist, kommt die Feststellung des Kriegszustandes bzw. des Verteidigungsfalles nach Art. 115a GG, wenn diese nach außen als Benachrichtigung gestellt wird, einer Kriegserklärung im Sinnes des Völkerrechtes gleich" 95.91.214.88 10:08, 26. Feb. 2022 (CET)