Maisonette

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Beispiel einer Maisonette-Wohnung

Mit Maisonette (vom frz. maisonnette, „kleines Haus“, „Häuschen“) wird im Deutschen eine Wohnung bezeichnet, bei der die Wohnung zusammenhängend in mindestens zwei Geschossen eines Gebäudes angeordnet ist.[1] Die Maisonettewohnung kann sich sowohl in unteren als auch in oberen Geschossen eines Gebäudes befinden, meist umfasst sie jedoch das Dach- und das darunterliegende Geschoss. Ist das obere Geschoss wie eine Galerie aufgebaut, wird auch von einer Galeriewohnung gesprochen.

Da es sich zumeist um größere Wohnungen mit einem gewissen Prestigecharakter handelt, sind oft auch die Mietpreise höher. Wie bei einer normalen Wohnung im Dachstuhl gibt es auch bei der Maisonette-Wohnung Dachschrägen, die den Nutzraum einschränken können.

Anforderungen an Brandschutz

Während in einem Wohngebäude mit mehreren Wohnungen an den Treppenraum hohe brandschutztechnische Forderungen (z. B. an die Wände und Türen) gestellt werden, kann die Treppe zwischen den Wohnräumen einer Maisonette frei in der Wohnung stehen. Auch die Decken werden brandschutztechnisch anders betrachtet als zwischen Wohnungen, da die Maisonette-Wohnung als eine Nutzungseinheit betrachtet wird. Wenn sich eine Maisonette-Wohnung im Dachgeschoss befindet, kann die Ausbildung des geforderten zweiten Rettungswegs kompliziert werden. Eine Anbindung beider Geschosse an den Treppenraum wäre die einfachste Lösung, wird jedoch vom Gesetzgeber nicht gefordert.

Weblinks

Wiktionary: Maisonette – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Maisonette, Maisonnette, die. Duden, abgerufen am 31. Oktober 2020.