Verkehrsentwicklungsplan

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Der Verkehrsentwicklungsplan (kurz VEP) oder Generalverkehrsplan bzw. Gesamtverkehrsplan gibt in der Verkehrsplanung in der Regel auf Ebene von Städten oder Regionen, teilweise auch auf gesamtstaatlicher Ebene ein Leitbild für die Entwicklung im Bereich Verkehr vor. Der Planungszeitraum kann unterschiedlich ausfallen, beträgt in der Regel jedoch 10 bis 20 Jahre.

Inhalt und Ziel

Inhaltlich legt der Verkehrsentwicklungsplan Ziele und Strategien für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fest und dient als Orientierungspunkt für Politiker, Planer und Bürger. Absichten hinter dieser langfristigen Planung sind das Vermindern, Verlagern und Steuern des Verkehrsaufkommens einer Stadt oder Region. Auf diesem Wege kann die Lebensqualität erhöht und der Umweltschutz forciert werden. Grundlage für die Aufstellung der Verkehrsentwicklungsplanung sind verlässliche Daten der Einwohner- und Mobilitätsstatistik. Aus diesen Daten lassen sich Prognosen erstellen, welche die Entwicklung aufzeigen. Wesentlich ist die Einbindung der Pläne in übergeordnete Planungen ebenso wie in jene von Nachbarregionen. Verkehrsentwicklungspläne sind in der Regel verkehrsträgerübergreifend. Pläne speziell für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs werden als Nahverkehrsplan bezeichnet.

Anders als viele Plandokumente der räumlichen Gesamtplanung und der Fachplanung haben kommunale VEP in Deutschland keine explizite gesetzliche Grundlage und stellen eine freiwillige Aufgabe der Kommunen dar.

Nachhaltiger Urbaner Mobilitätsplan

Die Europäischen Union (EU) empfiehlt Städten die Aufstellung von Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplänen (SUMP, englisch Sustainable Urban Mobility Plan).[1] Dabei handelt es sich im Wesentlichen um einen auf Nachhaltigkeitsaspekte fokussierten VEP.[2]

Beispiele

In München wurde der Verkehrsentwicklungsplan am 15. März 2006 durch den Stadtrat beschlossen.[3] Das Nachfolgedokument wird als "Mobilitätsplan" bezeichnet, umfasst inhaltlich aber ähnliche Bestandteile.

Der Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2025 wurde am 23. September 2014 von der Bremischen Stadtbürgerschaft, beschlossen.[4]

Der deutsche Bundesverkehrswegeplan Rahmenprogramm der Bundesregierung und wurde in der geltenden Fassung für 2030 am 3. August 2016 beschlossen.[5]

Österreich hat im Jahr 2012 einen Gesamtverkehrsplan[6] aufgestellt, „der die Ziele und Leitlinien der österreichischen Verkehrspolitik bis 2025 formuliert.“[7]

Einzelnachweise

  1. https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/413714/; abgerufen am 21. Februar 2022
  2. https://difu.de/nachrichten/was-ist-eigentlich-sump-und-vep; abgerufen am 21. Februar 2022
  3. Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt München
  4. Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2025
  5. Kabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan 2030. Pressemitteilung 129/2016. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 3. August 2016, abgerufen am 13. September 2018.
  6. Gesamtverkehrsplan für Österreich
  7. Aus dem Vorwort zum Gesamtverkehrsplan für Österreich