Verkehrsträger

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Verkehrsträger ist in der Verkehrswissenschaft und in der Verkehrspolitik die Gesamtheit aller Transport- und Verkehrsmittel, die auf technisch gleichartigen Verkehrswegen unterwegs sind oder die die Transportmittel betreibenden Verkehrsunternehmen.

Allgemeines

„Verkehrsträger“[1][2] wird im Sinne von „Verkehrsmedium“[3] verstanden, einem Trägermedium, das dazu dient, den Verkehr „aufzunehmen“, zu „tragen“. Verkehrsträger bezeichnen also verschiedene Arten von Verkehrswegen, die bestimmte Verkehrsleistungen aufnehmen und aushalten und damit das Verkehrsaufkommen einer Volkswirtschaft „tragen“. Verkehrsträger umfassen im weiteren Sinne die Verkehrsinfrastruktur, die für ein bestimmtes Transport- oder Verkehrsmittel vorhanden sein muss, damit eine Verkehrsleistung erbracht werden kann. Im engeren Sinne sind Verkehrsträger die Verkehrsunternehmen als Betreiber der Verkehrssysteme.[4]

Ein Verkehrsträger ist das Trägermedium, auf dem Verkehr stattfindet oder die zusammenfassende Bezeichnung der Verkehrsunternehmen einer Verkehrsart.[5]

Als Verkehrswege kommen Landwege (Fußwege, Radwege, Straßen, Eisenbahnstrecken), Wasserwege (Binnengewässer und Seewege) und die Luftwege (Luftstraßen, Organized Track System) in Frage.[6] Findet auf ihnen Verkehr statt (Fußverkehr, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schiffsverkehr, Luftverkehr), so gelten sie als Verkehrsträger. Auch Rohöl-Rohrleitungen (Pipelines) werden in Verkehrsstatistiken zu den Verkehrsträgern gerechnet.

Verkehrsträger im engeren Sinne sind die Verkehrsunternehmen der einzelnen Verkehrsarten:

Verkehrsart Verkehrsträger
im engeren Sinne
Verkehrsträger
im weiteren Sinne
Landverkehr Straße
Schiene
Straßenverkehrsunternehmen
Eisenbahnunternehmen
Wasserverkehr Wasserstraße, Seeweg Reedereien
Luftverkehr Luftstraße Fluggesellschaften

Arten

Es gibt folgende Verkehrsträger:

Verkehrsträger Nutzung durch
Straßen Fußgänger, Lastkraftwagen, Omnibusse, Personenkraftwagen,
Taxen, Werkverkehr
Schienen Bergbahn, Eisenbahn, Hochbahn, Schienenbus, Schnellbahn, Straßenbahn,
Zahnradbahn
Wasserwege Schifffahrt
* Binnenschifffahrt: Flüsse, Kanäle und Seen (Binnenschiffe, Fähren)
* Seeschifffahrt: Meere (Seeschiffe)
Seile Seilbahnen, Sessellifte
Luftraum Luftfahrt: Luftfahrzeuge wie Flugzeuge, Ballone
Weltraum Weltraumfahrt: Weltraumfahrzeuge
Rohrleitungen Rohöl-Pipelines

Die Verkehrswege müssen durch Transport- und Verkehrsmittel oder den Menschen benutzt werden, um zum Verkehrsträger zu werden.

Begriffsabgrenzung

Der Begriff des Verkehrsträgers besitzt in der Fachliteratur teilweise unterschiedliche Begriffsinhalte. Zuweilen wird der Verkehrsträger als Synonym von Verkehrsart, Verkehrsweg oder Transportmittel behandelt. Der Zusammenhang zwischen Verkehrsweg, Verkehrsträger und Transportmittel ergibt sich aus folgender Tabelle:[7]

Verkehrsträger Transportmittel Verkehrsweg Verkehrsinfrastruktur
Straßenverkehr Pkw/Lkw Straßennetz Brücken, Tunnel, Parkplätze
Eisenbahnverkehr Eisenbahnen Schienennetz Bahnhöfe, Eisenbahnbrücken, Eisenbahntunnel
Luftverkehr Flugzeuge Luftstraßen Flughäfen
Binnenschifffahrt Binnenschiffe Flüsse Kanäle, Binnenhäfen
Seeschifffahrt Seeschiffe Seewege Seehäfen
Rohrleitungsverkehr Pipelines Leitungsnetze Speicher
Nachrichtenverkehr Kabel, Funkwellen Kabelnetze, Funknetze Sendeanlagen

Als Verkehrsträger wird hierin die Beförderungsart verstanden, mit welcher der Personen- und/oder Gütertransport durchgeführt wird.

Die Zuordnung der Verkehrsträger ist auch vom Kontext abhängig. So nennt das Bundesverkehrsministerium vier Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft),[8] Im Gefahrguttransport auf dem Landweg gibt es die Verkehrsträger Straße und Schiene;[9] der Deutsche Industrie- und Handelskammertag unterscheidet dagegen sechs Verkehrsträger (Straßenverkehr, Eisenbahn, Post, Schifffahrt, Luftverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr).[10]; die EU-Kommission benennt gar verschiedene Verkehrsträger für die Beförderung von Personen und Gütern (Eisenbahn, See, Straßen, Binnenschifffahrt und Luftverkehr), für die Personenbeförderung im Landverkehr (Personenkraftwagen, motorisierte Zweiräder, Stadtbusse, Reisebusse, Straßenbahnen, S- und Stadtbahnen) und solche ausschließlich für die Beförderung von Gütern (Rohrfernleitungen).[2] Der Leistungsanteil der einzelnen Verkehrsträger am Gesamtverkehr wird Modal Split genannt. Werden bei einem Transport verschiedene Verkehrsträger benutzt, so wird er als multimodal bezeichnet.

Statistik

Die Anteile einzelner Verkehrsträger an der gesamten Verkehrsleistung im Gütertransport ergeben sich aus folgender Tabelle:[11]

Verkehrsträger 2019 (in Mio. t) 2020 (in Mio. t) 2020
(in %)
Straßengüterverkehr 3.208,2 3.119,6 78,2
Frachtschiffverkehr 495,3
davon Seefrachtverkehr: 290,2
461,2
davon Seefrachtverkehr: 273,2
11,6
Schienengüterverkehr 340,6 320,1 8,0
Rohrleitungen (Rohöl) 85,1 81,7 2,0
Luftfrachtverkehr 4,8 4,6 0,2

Mit Abstand wichtigster Verkehrsträger ist der Straßengüterverkehr, dem der Schiffsfrachtverkehr und Schienengüterverkehr folgen.

Wirtschaftliche Aspekte

In den systemorientierten Verkehrszweigen werden transportnahe Leistungen (englisch Carrier-Dienste) angeboten. Dazu werden in ihnen unterschiedliche Verkehrssysteme betrieben, wobei jedes Verkehrssystem den unterschiedlichen Anforderungen des Kunden und des zu befördernden Transportguts an den Transportprozess hinsichtlich Qualität und Quantität (z. B. Fahrgeschwindigkeit, Kapazität, Route, Transportweg) genügt. Der Behälterverkehr ist eine Mischform zwischen systemorientierten und dienstorientierten Zweigen. Die Nachrichtentechnik wird häufig separat betrachtet.

Auch wenn die systemorientierten Verkehrszweige nach den hauptsächlich verwendeten technischen Hilfsmitteln bezeichnet werden, so fassen dennoch Wirtschaftszweige diese zusammen. So ist etwa mit dem Begriff „Eisenbahnverkehr“ bzw. kurz „Eisenbahn“ nicht die Summe aller Lokomotiven, Weichen und Stellwerksgebäude gemeint, sondern die Menge aller am Verkehrsmarkt tätigen Verkehrsunternehmen, die zu deren Leistungserstellung das technische Hilfsmittel „Eisenbahn“ (im weiteren Sinne) verwenden.

Einzelnachweise

  1. Verkehrsträger. In: Drosdowski (Hrsg.): Der Große Duden. 2. Auflage. Band 8. Bibliografisches Institut & F.A.Brockhaus AG, Mannheim 1995.
  2. a b Glossar: Verkehrsträger. EU-Kommission. Abgerufen am 1. Mai 2021.
  3. Hendrik Ammoser/Mirko Hoppe, Glossar Verkehrswesen und Verkehrswissenschaften: Definitionen und Erläuterungen zu Begriffen des Transport- und Nachrichtenwesens. Diskussionsbeiträge aus dem Institut für Wirtschaft und Verkehr, Technische Universität Dresden ISSN 1433-626X Nr. 2/2006, S. 30 (PDF, abgerufen am 1. Mai 2021)
  4. Simon Martin Neumair/Dieter Matthew Schlesinger/Hans-Dieter Haas, Internationale Wirtschaft, 2012, S. 243
  5. Christian Köberlein, Verkehrslexikon, 1997, S. 216
  6. Volker Häfner (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1983, S. 611
  7. Peter Maurer, Luftverkehrsmanagement: Basiswissen, 2006, S. 1
  8. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verkehrsträger (Memento vom 23. März 2014 im Webarchiv archive.today)
  9. ADR 1.8.5.4. Bundesanzeiger Verlag. S. 1–65. 2019. Abgerufen am 2. Mai 2021.
  10. DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.: Verkehrsträger (Memento vom 23. März 2014 im Webarchiv archive.today)
  11. Statista, Transportaufkommen in Deutschland im Jahresvergleich 2019 zu 2020 nach Transportweg/Transportmittel, 2021