Landgericht Rothenbuch

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Das Landgericht Rothenbuch war ein von 1814 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Rothenbuch im heutigen Landkreis Aschaffenburg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

1814 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Rothenbuch errichtet. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 422–423 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Julia Hecht (Bearbeiter): Der Landgerichtsbezirk Rothenbuch 1857–1860. Bericht von Dr. Franz Oefelein. In: Die Landgerichte Aschaffenburg und Rothenbuch um 1860: Amtsärzte berichten. Bearbeitet von Julia Hecht. Mit einem Beitrag von Klaus Reder. Würzburg 2002, S. 81–124 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Heidrun Alzheimer-Haller und Klaus Reder, Bd. 93). [nicht ausgewertet]