Landgericht Frammersbach

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Landgericht Frammersbach war ein am 1. Oktober 1814 errichtetes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Frammersbach im heutigen Landkreis Main-Spessart. Durch allerhöchste Entschließung vom 22. November 1823 wurde das Landgericht Frammersbach aufgelöst und dem Landgericht Lohr zugeteilt.

Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.