Zivile Notfallreserve

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Die Zivile Notfallreserve der Bundesrepublik Deutschland dient der Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln im Krisenfall. Dieser Notvorrat soll eine tägliche Mahlzeit während kurzfristiger Engpässe von bis zu mehreren Wochen Dauer ermöglichen.

Umfang

Die Ernährungsindustrie hat in der Regel keine großen Vorräte, zum anderen können landwirtschaftliche Produkte „nicht aus dem Stand heraus“ produziert werden. Die Zivile Notfallreserve umfasst Einlagerungen von Lang- und Rundkornreis sowie Erbsen und Linsen. Außerdem stehen Kondensmilch und Vollmilchpulver bereit. Daneben gibt es die Bundesreserve Getreide, die aus Weizen, Roggen und Hafer besteht und im Notfall die Versorgung mit Mehl und Brot aufrechterhalten soll.[1] Zum Schutz vor Plünderungen im Krisenfall sind die Standorte in Deutschland geheim.

In beiden Reserven werden zusammen etwa 800.000 Tonnen Lebensmittel (ca. 9,7 kg/Bundesbürger) an etwa 150 Standorten[2] gelagert. Im Krisenfall soll vor allem die Bevölkerung in Ballungsräumen über Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen mit mindestens einer täglichen Mahlzeit versorgt werden.[1][2] Die Lebensmittel in beiden Reserven haben zusammen einen Wert von etwa 200 Millionen Euro.

Verantwortlich für Einlagerung und Gesunderhaltung der Vorräte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).[1] Die BLE unterhält auch die Bundesreserve Getreide.[3] Im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2013 waren die voraussichtlichen Kosten der Zivilen Notfallreserve und der Bundesreserve Getreide mit insgesamt 15,45 Millionen Euro – zwei Drittel hiervon für die Lagerhaltung – ausgewiesen.[4]

Im Jahr 1999 wurde für Lieferungen in den Kosovo auf die Vorräte zurückgegriffen, als dort im Zuge der Balkan-Kriege viele Flüchtlinge auf einmal eintrafen.[5]

Situation in anderen Ländern

Vergleichbare Staatsreserven gibt es in der EU in Ungarn, Tschechien[6] und Finnland.[7]

In der Schweiz besteht ein System der Pflichtlager, das für eine Versorgungsreserve für vier Monate geplant ist.[8]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Ernährungsvorsorge - Staatliche Vorsorge - Lagerhaltung. Abgerufen am 23. Mai 2017: „Im Rahmen der nationalen Krisenvorräte, für deren Ein- und Verkauf sowie Kontrolle die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig ist, lagern die Zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide. [...] Die Zivile Notfallreserve besteht aus Reis (Lang- und Rundkorn), Hülsenfrüchten (Erbsen und Linsen) sowie aus Kondensmilch. Diese Sicherheitsreserve an Grundnahrungsmitteln soll in Krisensituationen vor allem in Ballungsräumen zur Versorgung der Bevölkerung zumindest mit einer täglichen Mahlzeit beitragen. -- Die Bundesreserve Getreide besteht aus Brotgetreide (Weizen, Roggen) und Hafer. Sie soll in einem Krisenfall dazu eingesetzt werden, die Mehl- und Brotversorgung aufrecht zu erhalten. Diese Reserven werden wegen der erforderlichen Weiterverarbeitung in der Nähe von Mühlen gelagert.“
  2. a b Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Ernährungsvorsorge - Staatliche Vorsorge - Häufig gestellte Fragen. Abgerufen am 23. Mai 2017: „Die staatlichen Notreserven bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer (Bundesreserve Getreide). Daraus soll im Krisenfall vor allem Mehl für die Brotversorgung der Bevölkerung hergestellt werden. Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve). Diese gebrauchsfertigen Nahrungsmittel sollen im Krisenfall über Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen vor allem an Verbraucher in den Ballungsregionen abgegeben werden, um die dortige Bevölkerung zumindest mit einer warmen Mahlzeit am Tag verpflegen zu können. Bei der Auswahl der Produkte spielt neben ernährungsphysiologischen Aspekten vor allem die Lagerfähigkeit eine Rolle. Bei anderen als den genannten Lebensmitteln kann die angestrebte längere Lagerdauer (etwa 10 Jahre) in der Regel nicht verwirklicht werden und der Warenaustausch müsste in kürzeren Zyklen erfolgen. Derzeit wird geprüft, wie das Konzept der staatlichen Notbevorratung weiter verbessert werden kann.“
  3. Oliver Hoischen: Geheime Getreidelager: In der Not gibt's Bundeserbsen. In: FAZ.NET. 29. Juni 2010. Abgerufen am 9. Juli 2012.
  4. Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode – Drs. 17/10200 (18.08.2012): Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013), Kap. 1004, Tit. 67141 (PDF; 12,1 MB) Abgerufen am 25. September 2012.
  5. Arne Meyer-Fünffinger: Energie und Lebensmittel: Deutschlands Lager sind voll. In: br.de. 17. März 2020, abgerufen am 26. März 2020.
  6. Freia Peters: Deutschland hortet tonnenweise Lebensmittel-Vorräte. In: Die Welt. 15. Juli 2012. Abgerufen am 5. Juni 2016.
  7. Financial Times, War with Russia? Finland has a plan for that, 28. März 2022
  8. Pflichtlagersortiment, auf bwl.admin.ch, abgerufen am 27. März 2020