Diskussion:Plagiat
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.Kryptomnesie
Verbindungen zu Kryptomnesie sollten erwähnt werden.
Dann los, mutig sein und machen ... :) --178.208.118.42 15:26, 10. Jun. 2021 (CEST)
Veränderte Gemeinfreie Texte.
Wenn jemand einen alten Text nimmt, eine alte Bibelübersetzung, die inzwischen gemeinfrei ist, ist dann eine Veränderung des Textes und Publikation unter dem alten Namen ein Plagiat?
Gegenwärtig haben wir eine Schwemme von Neufassungen der Bibelübersetzung von Martin Luther, die einen revidierten Text der Lutherbibel von 1912 plagiieren. Meistens werden nur die Rechtschreibung aktualisiert und veraltete Wörter ersetzt manchmal auch einzelne Sätze gestrichen oder hinzugefügt. Einige der Klone verändern auch die Formulierungen deutlich an einzelnen Stellen. Diese Klone tragen fast immer in irgendeiner Form den Namen Luther, zugleich aber behaupten diese Texte ein eigenständiges Copyright. Insgesamt ist das alles durch Ablauf der Schutzfrist legal, aber wie ist das ansonsten zu bewerten? Könnte man diese Klone nachdrucken oder anderweitig verwerten, ohne Lizenzen zu zahlen? Inwieweit ist es redlich diese Klone noch mit dem Namen Luther zu versehen, wenn stärker in den Text eingegriffen wurde, oder anders formuliert, Wie lange ist es eine Schutzrechtsberühmung und ab wieviel Veränderung hört der Klon auf ein Klon zu sein und wird zu einer eigenständigen Übersetzung, jedoch dann unter falschem Namen?
Bei offiziellen Revisionen z. B. bei der Lutherbibel von 2017 der deutschen Bibelgesellschaft, gibt es meistens ein Gremium von mehr oder weniger bekannten Experten, die den bestehenden Text und Änderungsvorschläge diskutieren und dann Entscheidungen über die abgedruckte Textfassung treffen. Das Gremium tritt in diesem Fall kollektiv als Autor der Revision auf, wobei die Namen der Mitglieder meistens bekannt sind, jedoch in der gedruckten Bibel zumeist nicht einzeln aufgeführt werden, die jedoch vom Verlag nachgewiesen werden können. Es gibt also insgesamt einen Autor für einen revidierten Text, dieser ist dann auch unbestritten ein neues Werk mit eigenem Urheberschutz.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 23:43, 22. Feb. 2020 (CET)
Fachhochschul-Professorin
Fachhochschul-Professorin ist keine Amtsbezeichnung, die akademische Bezeichnung lautet Professorin. Siehe § 103 BerlHG. (nicht signierter Beitrag von 84.56.146.210 (Diskussion) 23:28, 14. Jun. 2020 (CEST))
Verwaltungsgericht Berlin : neues Urteil
bislang unveröffentlichtes Urteil zu einem Plagiatsfall bei einer Doktorarbeit am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften der FU Berlin (VG 12 K 412.17) --Präziser (Diskussion) 17:49, 8. Aug. 2020 (CEST)
Kein Beleg für "Paraphrase in Literatur kein Plagiat"
Die in diesem Absatz angegebene Quelle 7 behandelt nur die Paraphrase in der Wissenschaft. Sie wird wie im Artikel richtig beschrieben in manchen Formen als Plagiat angesehen (ausführliche Diskussion dorten anhand Beispielen von Eco). Zur Ansicht, dass die Paraphrase in der Literatur nicht als Plagiat angesehen werden kann, ist keinerlei Beleg angeführt! Dieses Werk legt anhand Character-Books aus dem 17. Jhdt eine andere Auffassung nahe: https://www.lehmanns.de/shop/literatur/43307203-9783110917345-uebersetzung-paraphrase-und-plagiat?PHPSESSID=v5an6pnphr25qggthhssfnfgj6#drm1 (nicht signierter Beitrag von 2A01:C22:D46F:6900:702F:1E5:10BD:9DE6 (Diskussion) 20:08, 15. Sep. 2021 (CEST))
Plagiate während der Nazizeit
Es fehlt ein Abschnitt über Plagiate in der Nazizeit, wo anstatt der eigentlichen jüdischen Autoren "arische" genannt wurden. --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 09:36, 5. Nov. 2021 (CET)