Rehabilitierung (Begriffsklärung)
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Rehabilitierung steht für:
- Wiedergutmachung individuell erlittenen Unrechts
- Rehabilitation, eine Sozialleistung
- Wiedereingliederung im Sinne von Resozialisierung von Strafgefangenen, siehe Resozialisierung als Vollzugsziel
Recht:
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, für Opfer der ehemaligen DDR und der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Gesetz zum Ausgleich des SED-Unrechts
- Berufliches Rehabilitierungsgesetz, Gesetz zum Ausgleich des SED-Unrechts
- Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege
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