Wiedergutmachung

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Wiedergutmachung oder Rehabilitierung ist der Ausgleich (Kompensation) eines individuell erlittenen Unrechts durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs. Nicht zur Wiedergutmachung zählen Reparationen an eine siegreiche Kriegspartei, die aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags geleistet werden.[1]

Intention

Intention einer Wiedergutmachung ist die Beseitigung einer moralischen Schuld. Dazu gehören Reue, Sühne und Ersatz für den entstandenen Schaden.

Beseitigung historischen Unrechts

Beispielsweise durch

Persönlich

In einfachen Fällen kann eine Entschuldigung ausreichend sein. Wenn ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, kann dessen Ausgleich erforderlich sein.

Die Satisfaktion ist eine veraltete Form zur Wiedergutmachung erlittener Ehrverletzungen.

Juristisch

Der Ausgleich eines erlittenen Nachteils, Schadens, Unrechts oder einer Verletzung ist in verschiedenen Rechtsvorschriften vorgesehen.

Zivilrecht

Im Zivilrecht (Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern) erfolgt die Wiedergutmachung in der Regel durch Schadensersatz:

  • gesetzlich (z. B. nach dem Recht der unerlaubten Handlung, § 823ff. BGB) oder vertraglich;
  • für materielle Schäden (Aufwendungen für Neubeschaffung, Reparatur, Behandlungskosten etc.) oder immaterielle Schäden (Schmerzensgeld).
  • Unter Umständen kann sich der Anspruch direkt gegen den Versicherer des Schädigers richten (z. B. § 3 Pflichtversicherungsgesetz bei Kraftfahrtschäden).
  • Bei der Amtshaftung nach § 839 BGB geht die Verantwortlichkeit gemäß Art. 34 GG vom schädigenden Amtsträger auf den Dienstherrn über; Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei Verpflichtung zum Schadensersatz oder zur Entschädigung kann der Leistungspflichtige u. U. Rückgriff (Regress) bei einem Dritten nehmen. Beispiele:

Strafrecht

Im Strafrecht erfolgt Wiedergutmachung durch Aufhebung von Strafurteilen. Beispiele sind

Öffentliches Recht

Im Öffentlichen Recht (Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat) erfolgt die Wiedergutmachung durch Aufhebung rechtstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen und das soziale Entschädigungsrecht, häufig in Form von Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Rehabilitation und Wiedergutmachung als Thema in der Literatur

Die Heilung einer geschädigten Reputation ist ein häufiges Thema in der Literatur. Im 19. Jahrhundert hat hierzu beispielsweise E. Marlitt mit ihrer Novelle Schulmeisters Marie (1865/1890) beigetragen.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Wiedergutmachung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Jörg Fisch: Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg. München 1992.