Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
Die eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ist eine Volksinitiative, die von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz am 16. Dezember 2021 bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde. Die Initiative verlangt, dass jeder Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit eines Menschen der Zustimmung dieser Person bedarf.
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 2bis
2bis Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person bedürfen deren Zustimmung. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen.
Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 2bis (Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 10 Absatz 2bis spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.[1]
Behandlung der Initiative
Chronologie
Nachdem die Bundeskanzlei während der Vorprüfung festgehalten hatte, die Initiative entspreche allen gesetzlichen Vorgaben, durfte die Sammlung von 100'000 Unterschriften in einem Zeitraum von 18 Monaten (Art. 139 BV) am 1. Dezember 2020 beginnen[2]; der Ablauf der Sammelfrist war am 1. Juni 2022. Die Initiative wurde jedoch schon rund ein halbes Jahr zuvor, am 16. Dezember 2021, eingereicht, da die notwendigen Unterschriften gesammelt worden waren.[3] Dies bestätigte die Bundeskanzlei, als sie am 25. Januar 2022 verfügte, die Initiative sei mit 125'015 gültigen Unterschriften zustandegekommen.[4] Nach Art. 97 Abs. 1 Bst. a des Parlamentsgesetzes hat der Bundesrat spätestens bis zum 16. Dezember 2022 Zeit, der Bundesversammlung den Entwurf für einen Bundesbeschluss über eine Abstimmungsempfehlung mit einer erläuternden Botschaft zu unterbreiten.
Stellungnahme des Bundesrates
Am 18. März 2022 veröffentlichte der Bundesrat seine erste Stellungnahme zur Initiative. In der Stellungnahme empfahl der Bundesrat die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Er kritisierte, dass die Initiative, obwohl das ihre Intention sei, weit über das Verbot einer Impfpflicht hinausgehe. Obschon der Schutz der körperlichen Unversehrtheit tief in der Bundesverfassung (Art. 10 BV) verankert sei, gehe das Anliegen darüber hinaus und bewirke «erhebliche Rechtsunsicherheit.» Denn abgesehen von der Impfung habe eine Annahme der Initiative weitreichende Folgen auf den menschlichen Körper durch Immissionen, Berührungen, polizeilichen Zwang oder strafrechtliche Massnahmen. Betroffen wären zum Beispiel die Entnahme eines Fingerabdrucks ebenso wie die Unterbringung im Asylwesen oder die Pflege einer Urteils-unfähigen Person. Des Weiteren sei eine unter körperlichem Zwang verabreichte Impfung (Impfzwang) schon bei geltender Rechtslage undenkbar. Das Epidemiengesetz sehe lediglich in Art. 22 vor, dass die Kantone Impfungen von «gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben,» für obligatorisch erklären können, «sofern eine erhebliche Gefahr besteht.»[5]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Eidgenössische Volksinitiative 'Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit'. Bundeskanzlei, abgerufen am 16. Juli 2022.
- ↑ BBl 2022 9103 Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Vorprüfung. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 17. November 2020, abgerufen am 16. Juli 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
- ↑ Eidgenössische Volksinitiative 'Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit'. In: Politische Rechte. Bundeskanzlei, abgerufen am 16. Juli 2022.
- ↑ BBl 2022 195 Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Zustandekommen. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 25. Januar 2022, abgerufen am 16. Juli 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
- ↑ Bundesrat lehnt Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab. In: Dokumentation. Bundesrat, 18. März 2022, abgerufen am 16. Juli 2022 (Schweizer Hochdeutsch).