Diskussion:Polnische Staatsangehörigkeit

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Sprachlich könnte der Artikel etwas besser (d.h. anspruchsvoller) formuliert werden. --Rübenblatt Allez Lyon! 21:34, 6. Okt 2006 (CEST)

siehe auch Wikipedia:Qualitätssicherung/21. September 2006 sowie unerledigte Mängel:
  1. Anspruchsloser Textstil,
  2. sachliche Unzulänglickeiten, wie die Annahme Passmaßnahmen seinen staatsbürgerschaftsrechtliche Maßnahmen.
  3. Auch ist das Lemma prblematisch: ~angehörigkeit ist ein eher deutscher Begriff.
  4. Der Artikel wurde im Wesentlichen aus einem - für welchen Zweck auch immer gemachten - Merkblatt der Botschaft in Bern abgeschrieben, das ist für eine Enzyklopädie nicht ausrechend, der Artikel schafft es vom Gehalt her kaum zum Abschnitt von Staatsbürgerschaft. --CJB 17:47, 13. Okt. 2006 (CEST)
@ 3. soll es nach Polskie Obywatelstwo verschoben werden?? weil das denn polnisch wäre? ...Sicherlich Post 18:47, 13. Okt. 2006 (CEST)
schmunzel, das war nicht sprachlich, sondern fachlich gemeint und wurde schon andiskutiert, arg: wir haben auch aus gutem Grund nicht Schweizer Staatsangehörigkeit oder Österreichische Staatsangehörigkeit o.ä., aber das kann - angesichts der sonstigen Mängel - zunächst dahinstehen --CJB 13:56, 16. Okt. 2006 (CEST)


Es soll DEFINITIV nach "Polskie obywatelstwo" verschoben werden, da "obywatelstwo" wörtlich Bürgerschaft bedeutet -> von Bürger (obywatel), korrekt wäre also von der polnischen Staatsbürgerschaft und nicht Angehörigkeit zu sprechen!!!


Am Rande - bei der Einbürgerung wird Polnisch vorausgesetzt... Allerdings kann der Präsident eine Ausnahme machen. (Bis jetzt der einzige Fall bei Emmanuel Olisadebe, polnischer Fussaballnationalspieler -> er spricht kein polnisch...)

Es wird hier von einigen Benutzern behauptet, die "polnische Staatsbürgerschaft verliert man nicht" (was ja auch laut diesem Artikel falsch ist). Daher wird von ihnen jedem Deutschen polnischer Herkunft in der Wikipedia die polnische Staatsbürgerschaft "verliehen" (vgl. Thomas Sobotzik), was im Einzelfall ja durchaus falsch sein kann. Dafür müsste die betreffende Person gefragt werden, wofür es aber keine Hinweise gibt. -- ManRabe 10:42, 19. Nov. 2006 (CET)


Im Abschnitt "Doppelte Staatsangehörigkeit" heißt es "Gemäß polnischem Recht kann ein polnischer Staatsbürger keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen." Ich dachte, dass habe sich seit dem EU-Beitritt Polens geändert. Oder verstehe ich die Aussage falsch?

Soweit ich weiß, bleibt das Staatsangehörigkeitenrecht immer noch nationales Recht, außer Polen hatte zeitgleich mit dem EU-Beitritt ihres geändert. --Mannerheim 20:38, 15. Jun. 2008 (CEST)
Auf jeden Fall widerspricht die Aussage der Quelle 19 in Deutsche Staatsangehörigkeit (Handelskammer Hamburg: EU-Erweiterung – Informationen für Unionsbürger Abschnitt VIII). Demnach erkennen sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Republik Polen bei ihren Staatsbürgern regelmäßig die jeweils andere Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft an. --CorradoX 12:25, 2. Feb. 2009 (CET)
Nach meinem Wissen muss ich dir fast zustimmen. Die jeweils andere Staatsangehörigkeit wird nicht anerkannt (Juristenkram -.-), denn jemand mit poln. und deu. Staatsangehörigkeit darf sich in Deutschland nicht mit einem poln. Pass/Personalausweis ausweisen. Da gibt es soweit ich richtig informiert bin ein Strafe von bis zu 3.000 Euro. Geregelt ist nur, dass man die eine Staatsangehörigkeit nicht aufgeben muss, wenn man berechtigt ist die jeweils andere zu erhalten.--JagielloXXwieku 19:15, 2. Feb. 2009 (CET)

Polskaweb???

Unter Fußnote 10 ist Polskaweb zitiert. Gehts noch? Habt ihr euch die Seite mal genauer angeguckt bzw. durchgelesen? Von einem Wikipediaartikel kann ich doch wohl erwarten, dass er ausschließlich auf seriöse Quellen zurückgreift. (nicht signierter Beitrag von 88.74.169.64 (Diskussion) 23:18, 24. Sep. 2010 (CEST))

In der Tat – unerträglich. Und immer noch hier drin? Seit einem halben Jahr? Also ich warte auf einen Kommentar, wenn keiner kommt, hau ich den Mist raus. (Aktueller Bericht auf Polskaweb: In Japan gab es keinen Tsunami – das ist eine Fälschung...)--JoVV 05:28, 17. Mär. 2011 (CET)

1939-1946 untergegangener polnischer Staat

Ein paar Dinge zu den ehemaligen polnischen Staatsangehörigen fehlen soweit sie im deutschen Machtbereich betroffen waren:

  • Polenerlass und zur Zwangsarbeit deportiert
  • Staatsbürger mittels Volksliste zu Volksdeutschen verklärt, die für die Wehrmacht kämpfen mussten und anschließend wegen Kollaboration mit den Faschisten aus Polen vertrieben wurden. R. Kaczmarek: Polen in der Wehrmacht
  • Ermordung der polnischen Inteligenzja und der polnischen Ostjuden unter deutscher Besatzung?--5gloggerDisk 18:15, 22. Nov. 2021 (CET)
„Zwangsarbeit deportiert“ „Ermordung“ usw. hat nicht mit den hier behandelten rechtlichen Aspekten von Staatsangehörigkeit zu tun sondern ist eine Folge während das Gebiet unter deutscher Verwaltung stand. Gehört also hier nicht zum Thema und hat bestimmt auch genug eigene Artikel. --zenwort (Diskussion) 11:27, 23. Nov. 2021 (CET)
+1 Zustimmung, ist nicht lemmarelevant. --Benatrevqre …?! 14:55, 23. Nov. 2021 (CET)

Relevant aber der Verlust der Staatsangehörigket der polnischen, weissrussischen, ukrainischen, jüdischen und deutschen Bevölkerung des polnischen Staates von 1939 in den Kriegs- und Nachkriegsjahren von 1939 bis 1947. Der Abschnitt ist ziemlich dünn, wenn man sich die Wesrverschiebung Polens vor Augen hält. Der Artikel erwähnt nur, dass die ehemals polnischen Staatsangehörigen aus Ostpolen zu sowjetischen Staatsbürgern wurden. Immerhin eine partielle Information, besser als nichts. Wobei die Information fehlt, dass ihnen der Dienst in den polnischen Kampfverbänden der Roten Armee verwehrt wurde, ihre sowjetische Staatabürgerschaft also mit einem Sonderstatus verbunden war. 2001:9E8:292D:9300:5584:5E16:1BDC:71A7 18:08, 23. Nov. 2021 (CET)

“Ostpolen zu sowjetischen Staatsbürgern” ist Sache des russischen Rechts und im dortigen Artikel vermerkt, wobei ein WP-Beitrag ja auch keine vollständige Abhandlung zu allen Sonderfällen ist. --13:49, 18. Jul. 2022 (CEST)

"polnischer Pass dient nicht zum Nachweis der Staatsbürgerschaft"?

dieser Satz unter dem Bild des polnischen Passes steht im Gegensatz zur Aussage auf der Website der Republik Polen . Dort steht "Ein gültiges Reisepassdokument: ... bescheinigt die polnische Staatsangehörigkeit". Verstehe ich da was falsch, oder wo liegt der Fehler/Widerspruch? --Klausb (Diskussion) 20:51, 11. Jul. 2022 (CEST)

Hier scheint sich eventuell etwas geändert zu haben -- zusätzlich zu den Bescheinigungen?. Sei so nett und ließ die entsprechenden Gesetzestexte die auf der von Dir zititerten Seite unten stehen durch und bau dann einen entsprechendes ref ein. Danke. --zenwort (Diskussion) 13:51, 18. Jul. 2022 (CEST)
Danke für die Antwort, aber für mich ist sie etwas wie die Antworten des Orakels von Delphi, kann man so oder so auslegen. Ausserdem überschätzt Du mich. Ich kann zwar die Gesetzestexte finden, z.B. "USTAWA z dnia 13 lipca 2006 r. o dokumentach paszportowych" aber meine sehr bescheidenen Polnisch-Kenntnisse reichen nicht aus, das zu übersetzen und zu interpretieren, zumal das Überstzen von Gesetzestexten sowieso eine heikle Angelegenheit ist. Meiner laienhaften Auffassung gemäss ist der bisherige beanstandete Satz tatsächlich falsch, aber da hätte ich doch gern den Kommentar eines Menschen gehört, der mindestens ein paar Semester Jura studiert hat und zweitens auch noch die polnische Sprache beherrscht. --Klausb (Diskussion) 16:39, 18. Jul. 2022 (CEST)