Diskussion:KPD-Verbot
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Zeitliche Abfolge
Hallo,
Im Artikel steht "Gegen das KPD-Verbot gab es insbesondere aus der Arbeiterschaft keine großen Proteste... Seit der Spiegel-Affäre warfen die Medien wie der Spiegel, die Zeit und die Süddeutsche Zeitung einen kritischeren Blick auf die rechtsstaatliche Praxis in der Bundesrepublik, was bis zum Vorwurf der politischen Justiz gipfelte und schließlich auch Diskussionen um eine Wiederzulassung der KPD Raum gab."
Mich stört das "seit". Das Verbot der KPD war 1956, die Spiegel-Affäre sechs Jahre später. Durch das "seit" wird (zumindest in meinem Sprachverständnis) eine zeitlich Aufeinanderfolge beschrieben, konkret: Durch die Spiegel-Affäre waren die angeführten Medien sensibilisiert und daher kritisch gegenüber dem Verbot der KPD. Da aber 6 Jahre zwischen beiden Vorkommnissen lag passt das nicht. Ich fände daher eine Fomulierung in der Art "In der Folge der Spiegel-Affäre warfen Medien wie...." oder "Erst nach der Spiegel-Affäre warfen Medien..." (wobei das "erst" auch wertend verstanden werden kann und deswegen evtl nicht ideal ist).
Gruß
Europäische Kommission für Menschenrechte 1957
Dieser artikel hat keine informationanen über die entscheidung Europäische Kommission für Menschenrechte von 1957:
en:Communist Party of Germany v. the Federal Republic of Germany --Pudeo (Diskussion) 19:56, 11. Apr. 2020 (CEST)
- Ist ergänzt-Karsten11 (Diskussion) 20:20, 11. Apr. 2020 (CEST)
Verfassungsfeindlichkeit
Mit welcher Begründung konnten eigentlich schon 1951 KPD-Mitglieder aus dm öffentlichen Dienst entlassen werden, wenn doch die Partei erst 1956 verboten wurde? --Rita2008 (Diskussion) 22:32, 26. Jul. 2022 (CEST)